EU-Außenpolitik (GASP)

Eine wichtige Aufgabe der österreichischen Außen- und Europapolitik ist die Mitgestaltung und Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die GASP wurde mit dem Vertrag von Maastricht  (1993) eingerichtet und ist die politische Säule des auswärtigen Handelns der EU, zu dem auch der EU-Annäherungsprozess (vor neuen EU-Beitritten), die Europäische Nachbarschaftspolitik, der Außenhandel, die Entwicklungszusammenarbeit und die Humanitäre Hilfe zählen. Innerhalb der GASP bildet die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ein zentrales Element.

Im Vertrag von Amsterdam (1999) wurde die Funktion eines/r Hohen Vertreters/in für die Außen- und Sicherheitspolitik festgelegt. Seit November 2019 hat der Spanier Josep Borrell die Funktion des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik inne. Sein Mandat endet im Oktober 2024. Die derzeitige estnische Premierministerin Kaja Kallas wurde als seine Nachfolgerin designiert.

Der Vertrag von Nizza (2003) schuf das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), das Entscheidungen in GASP-Fragen vorbereitet und die Durchführung von Einsätzen im Rahmen der GSVP überwacht. Es tritt in der Regel zwei Mal pro Woche zusammen.

Die erheblichsten Neuerungen für die GASP-Strukturen brachte aber der  Vertrag von Lissabon (2009) (vgl. Titel V Art. 21-46 im Vertrag über die EU). Für den/die Hohe/n Vertreter/in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik wurde eine neue, eigenständige Einrichtung, der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) geschaffen. Auch ist der/die Hohe Vertreter/in seither gleichzeitig einer/eine der Vizepräsidenten/innen der Europäischen Kommission – damit soll eine maximale Kohärenz des außenpolitischen Handelns der EU erreicht werden. Der/die Hohe Vertreter/in ist auch Vorsitzende/r des Rates für Auswärtige Angelegenheiten (RAB), der sich aus den Außenministerinnen und Außenministern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Der RAB trifft sich in der Regel einmal im Monat und ist das zentrale Entscheidungsgremium im Bereich der GASP und damit auch der GSVP.

Als oberstes Entscheidungsgremium der Mitgliedstaaten bestimmt der Europäische Rat (ER), das Gremium der Staats- und Regierungschefs der EU, die Ziele und allgemeinen Leitlinien auch für die GASP (vgl. Art. 26 EUV). Beschlüsse des ER im Bereich der GASP binden die Mitgliedstaaten nicht rechtlich, jedoch „politisch“. Für die Umsetzung ist der Rat (in außenpolitischen Fragen eben der RAB) verantwortlich.

Die GASP verfügt über mehrere Instrumente, die auch regelmäßig eingesetzt werden:

  • Schlussfolgerungen sind ein zentrales politisches Instrument des RAB und des Europäischen Rates. Sie werden in intensiven Konsultationen zwischen EU-Mitgliedstaaten und EAD formuliert.
  • Rechtsakte, erlassen vom Rat, mit denen von der EU durchzuführende Aktionen (z.B. GSVP-Einsätze) sowie Standpunkte der EU (z.B. Beschluss bestimmter Sanktionsmaßnahmen gegen ein Land) festgelegt werden (siehe Art. 25 EUV).
  • Restriktive Maßnahmen (Sanktionen) dienen der Durchsetzung politischer Ziele und werden in der Regel vom Rat gegen Vertreter von Regierungen bestimmter Drittstaaten, gegen Staatsfirmen und andere juristische und natürliche Personen beschlossen. Dabei wird unterschieden zwischen solchen Sanktionen, die die EU „autonom“ beschließt und solchen, die sie auf Grundlage einer Resolution des VN-Sicherheitsrates zu verhängen verpflichtet ist.
  • Von politischer Bedeutung ist ferner die Möglichkeit, Erklärungen der EU abzugeben und Demarchen (formelle Vorsprachen) bei Vertreterinnen und Vertretern von Regierungen in Drittstaaten zu unternehmen.
  • Der Politische Dialog mit Drittstaaten und Staatengruppen hat sich zu einem wichtigen und umfassend eingesetzten Instrument entwickelt. Der institutionelle Rahmen für diese Politischen Dialoge wird in Abkommen (z.B. Assoziierungs-, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen etc.) oder Gemeinsamen Erklärungen bzw. Briefwechseln festgelegt. Dabei wird die EU auf der Ebene der Staats-und Regierungschefs durch den/die Präsidenten/in des Europäischen Rats vertreten, auf der Ebene der Außenminister/innen durch den/die Hohe/n Vertreter/in.
  • Ein weiteres Instrument der GASP sind überdies die Sonderbeauftragten der EU (EUSB). Derzeit gibt es zehn EUSB, zum Beispiel für Menschenrechte, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, den Südkaukasus u.a. Der EUSB für Bosnien und Herzegowina ist seit September 2019 der österreichische Diplomat Johann Sattler. Er ist gleichzeitig Leiter der EU-Delegation in Sarajewo.

Die Beschlussfassung in der GASP erfolgt grundsätzlich einstimmig, wobei allerdings die Möglichkeit einer „konstruktiven Enthaltung“ besteht: Mitgliedstaaten müssen dabei eine förmliche Erklärung über die Gründe für ihre Enthaltung abgeben und sind damit nicht verpflichtet, den Beschluss durchzuführen, akzeptieren jedoch, dass der Beschluss für die Union bindend ist.