Flag Russische Föderation Russische Föderation (Russische Föderation)

Stand 01.06.2024 (Unverändert gültig seit: 12.04.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 5

Vor Reisen in die an die Ukraine angrenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt. In diesen Gebieten kommt es immer wieder zu Drohnenangriffen und Explosionen. Den Anweisungen russischer Sicherheitsbehörden sollte unbedingt Folge geleistet werden. Medienberichte sollten genau verfolgt, auch in anderen Städten erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag gelegt und gegebenenfalls die Botschaft in Moskau um Rat ersucht werden.

Auch in der Stadt Moskau kommt es zurzeit beinahe täglich zu nächtlichen Drohnenangriffen. Insbesondere der moderne Stadtteil „Moskau-City“ sollte in den Nachtstunden auf jeden Fall gemieden werden, da es dort bereits mehrere Drohneneinschläge gab. In Verbindung mit den Drohnenangriffen kommt es auch immer wieder zu Beeinträchtigungen der Mobilität, insbesondere zeitweiligen Schließungen von Moskauer Flughäfen.

Zuletzt wurde von einer erhöhten Terrorgefahr berichtet, am 22. März kam es in einem Einkaufszentrum bei Moskau zu einem blutigen Anschlag. Im Großraum Moskau aufhältige österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden weiterhin zu besonderer Vorsicht sowie zur Meidung größerer Menschenansammlungen aufgerufen.

Im Zusammenhang mit Reisen in die Russische Föderation wird in Hinblick auf die Einreise und Zoll auf die geltenden Sanktionen der Europäischen Union aufmerksam gemacht: EU-Sanktionen gegen Russland: ein Überblick - Consilium (europa.eu)

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage in der Region wurden Luftraumsperren ausgesprochen. Diese führen zu umfassenden Einschränkungen im Flugverkehr. Es bestehen derzeit nur wenige Möglichkeiten, über Transit-Routen (z.B. Istanbul, Yerevan) nach Österreich zu fliegen.

Die finnischen Grenzübergänge zur Russischen Föderation bleiben bis auf Weiteres geschlossen.  Es kann jederzeit zu plötzlichen Schließungen von Grenzübergängen anderer Staaten mit der Russischen Föderation kommen.

Auch wurde die Deaktivierung von internationalen Bankomat- und Kreditkarten in Russland umgesetzt. Mit gängigen europäischen Karten ist es daher in der Russischen Föderation nicht mehr möglich Bargeld zu beheben oder zu bezahlen. Bei der Einreise sollte daher auf jeden Fall genügend Bargeld für den gesamten Reisezeitraum mitgeführt werden. Siehe Einfuhr & Ausfuhr.

Aus diesen Gründen wird geraten, das Reisevorhaben nach bzw. den Aufenthalt in Russland zu überdenken und die vorzeitige Ausreise in Erwägung zu ziehen. Auch ist zu berücksichtigen, dass bei medizinischen Notfällen Rückholungen aufgrund dieser Einschränkungen länger in Anspruch nehmen können.

Es wird zu Vorsicht bei politischen Äußerungen in Russland geraten, besonders in sozialen Medien, hier könnten Haftstrafen drohen. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden. „Facebook“ und „Instagram“ sind in Russland als „extremistische Vereinigung“ eingestuft. Bei der Nutzung dieser Plattformen (was allerdings in Russland technisch gar nicht mehr möglich ist) bzw. öffentlicher Darstellung des Logos drohen Haftstrafen. 
Österreichisch-russische Doppelbürger müssen sich bei Russland-Aufenthalten vor Augen halten, dass Sie aus Sicht der russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige gelten. Dies umfasst unter anderem die mögliche Einberufung zur Ableistung des Wehrdienstes. Aufgrund dessen kann die Österreichische Botschaft Moskau in diesen Fällen nur eingeschränkten konsularischen Schutz anbieten.

Folgende Handlungsanweisungen gelten für geplante Russland-Reisen:
   –  das Reisevorhaben ist angesichts der Gesamtsituation zu überdenken
   –  Ein- und Ausreisemöglichkeiten sind kurz vor Reiseantritt auf den Webseiten der Fluggesellschaften bzw. über Reisebüros zu prüfen
   –  Registrieren Sie sich im Auslandsservice des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten 
   –   leisten Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge
    –  es wird empfohlen, für den Fall von Personenkontrollen einen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass) bzw. zumindest eine Kopie, mit sich zu führen
–  führen Sie ausreichend Bargeld für den gesamten Reisezeitraum mit sich

Beachten Sie, dass sich die Sicherheitslage vor Ort aufgrund der aktuellen krisenhaften Entwicklungen in der Region jederzeit ändern kann. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen wird abgeraten.

  • Ausnahmeregelung: keine
  • Transit: reiner Flughafentransit möglich

Nähere Details/ weiterführende Informationen:

Russisches staatliches Behördenportal
Botschaft der Russischen Föderation in Wien

Die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für EU-Bürger ist die Ausreise aus der Russischen Föderation nach Estland, Lettland und Finnland im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Es ist zu beachten, dass es am Landweg jederzeit zu plötzlichen Schließungen von Grenzübergängen anderer Staaten mit der Russischen Föderation kommen kann.

Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt geahndet.

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

 

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) gilt für die an die Ukraine angrenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar).

Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) gilt in den restlichen Regionen.

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage in der Region wurden Luftraumsperren ausgesprochen. Diese führen zu umfassenden Einschränkungen im Flugverkehr. Es bestehen derzeit nur wenige Möglichkeiten, über Transit-Routen (z.B. Istanbul, Yerevan) nach Österreich zu fliegen. Auch wurde die Deaktivierung von internationalen Bankomat- und Kreditkarten in Russland vollständig umgesetzt. Aus diesem Grund wird geraten, das Reisevorhaben nach bzw. den Aufenthalt in Russland zu überdenken und die vorzeitige Ausreise in Erwägung zu ziehen.

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine kommt es mittlerweile vermehrt in den russischen Grenzregionen zur Ukraine und mit geringerer Intensität auch in anderen Teilen Russlands einschließlich der Stadt Moskau zu kriegerischen Angriffen und Sabotageakten.

 

Es wird zu Vorsicht bei politischen Äußerungen in Russland geraten, insbes. in sozialen Medien. Hier könnten Haftstrafen drohen. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollte gemieden werden. „Facebook“ und „Instagram“ sind in Russland als „extremistische Vereinigung“ eingestuft. Bei der Nutzung dieser Plattformen (was allerdings in Russland technisch gar nicht mehr möglich ist) bzw. öffentlicher Darstellung des Logos drohen Haftstrafen.

Bei der Einreise nach Russland werden Bürger der sogenannten „unfreundlichen Staaten“ (dazu gehört lt. russischer Einstufung auch Österreich) oftmals strengen Kontrollen und Befragungen unterzogen. In Zuge dessen werden Einreisende solcher Länder von den russischen Behörden manchmal aufgefordert, ihre Mobiltelefone auf „unerlaubte Inhalte“ überprüfen zu lassen.

Folgende Handlungsanweisungen gelten für geplante Russland-Reisen:
   –  das Reisevorhaben ist angesichts der Gesamtsituation zu überdenken
   –  Ein- und Ausreisemöglichkeiten sind kurz vor Reiseantritt auf den Webseiten der Fluggesellschaften bzw. über Reisebüros zu prüfen
   –  registrieren Sie sich im Auslandsservice des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten 
   –   leisten Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge
    –  es wird empfohlen, für den Fall von Personenkontrollen einen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass) bzw. zumindest eine Kopie, mit sich zu führen
   –  führen Sie ausreichend Bargeld für den gesamten Reisezeitraum mit sich

Sicherheitshinweise betreffend Regionen Nordkaukasus und ukrainische Grenze:

Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Dagestan, Tschetschenien, Inguschetien und Kabardino-Balkarien wird angesichts der dortigen prekären Sicherheitslage abgeraten. Ein von Tschetschenien ausgehendes erhöhtes Gefährdungspotential ist im gesamten Nordkaukasus (Regionen Krasnodar und Stawropol, Republiken Adygeja, Karatschai-Tscherkessien, Nordossetien) gegeben.

Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in Grenzgebiete, die an die Ukraine angrenzen, wird derzeit dringend abgeraten. 

Für in Not geratenen Österreicher kann in diesen Gebieten keine konsularische Hilfestellung gewährleistet werden.
Zu Reisen auf die Halbinsel Krim – siehe Reiseinformation der Österreichischen Botschaft Kyjiw

Notrufnummern:
Allgemeine Notrufnummer: 112
Ambulanz: 103
Feuerwehr: 101
Polizei: 102
Touristenpolizei: +7 (499) 157-29-31
Zivilschutz: 101
Gasschutz: 104
Hotline „Kind in Gefahr“: 121 und 123

 

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

 

  • Schließungen von Grenzübergängen am Landweg: siehe Aktuelle Hinweise
  • Visumpflicht: Ja, für alle Kategorien von Reisepässen (auch Dienstpässe und Diplomatenpässe).
  • Visum erhältlich: Botschaft der Russischen Föderation
  • E-Visum: Seit 01.08.2023 können kostenpflichtige elektronische Visa für die einmalige Einreise als Besucher, zu Geschäftszwecken, aus humanitären Gründen oder für touristische Zwecke in die Russische Föderation unter https://electronic-visa.kdmid.ru/index_en.html beantragt werden. E-Visa erlauben einen Aufenthalt von bis zu 16 Tagen in einem 60-tägigen Zeitraum. Die Mindestbearbeitungsdauer beträgt vier Kalendertage. Zur Beantragung werden ein digitales Foto sowie ein Scan der Datenseite des österreichischen Reisepasses benötigt. Die Ein- bzw. Ausreise mit E-Visum gilt nur an bestimmten Grenzübergangsstellen (https://electronic-visa.kdmid.ru).
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben und hier die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten auch notariell beglaubigen zu lassen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: 
    Bei der Beantragung eines Visums ist eine gültige Reisekrankenversicherung nachzuweisen (Ausnahme E-Visum).
    Bei der Einreise wird ein zweiteiliges Migrationsformular ausgegeben. Ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen bei der Einreise, der andere Teil bei der Ausreise einbehalten. Bei Ablauf der Visumgültigkeit während des Aufenthalts wird die Ausreise verweigert, Geldstrafen, Ausweisung und Einreisesperren können die Folge sein. 
    Hotelbuchungen sind ohne gültiges Visum nicht möglich.
    Die polizeiliche Anmeldung muss innerhalb von sieben Werktagen erfolgen und wird üblicherweise vom Hotel oder Gastgeber erledigt. Es wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und dem abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu kopieren und sicher aufzubewahren.
    Ein Transit durch Belarus aus der oder in die Russische Föderation ist auf dem Landweg (Straße oder Bahn) nicht möglich.
    Eine Weiterreise aus Belarus in die Russische Föderation ist auch mit russischem Visum nicht möglich, wenn die vorhergehende Einreise nach Belarus visumfrei erfolgte. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation nach Belarus auf dem Luftweg ist ohne gültiges belarussisches Visum nicht möglich.
    Für Reisen nach Nordossetien-Alanien ist eine schriftliche Sicherheitsbestätigung der Teilrepublik erforderlich. Bei Reisen außerhalb der herkömmlichen Touristengebiete wird die Kontaktnahme mit der Österreichischen Botschaft Moskau empfohlen. 
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
    Im Falle von zu vollstreckenden finanziellen Forderungen gegen Ausländer, insbesondere Obsorge- oder Steuerforderungen, kann die russische Grenzkontrollbehörde die Ein- oder Ausreise verweigern. Diese Ein- oder Ausreisesperre kann auch ohne formelle Information an den Schuldner verhängt werden. Auf der Webseite des Verbandes der Gerichtsvollzieher der Russischen Föderation kann eine Abfrage, ob Vollstreckungsurteile vorliegen, gemacht werden. Es ist zu beachten, dass selbst bei der Tilgung einer Schuld einige Werktage vergehen können, bis eine eventuell vorhandene Ein-/Ausreisesperre gelöscht wurde

Für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen ist eine zeitlich beschränkte Zolleinfuhrbescheinigung erforderlich, die bei der Zollbehörde verlängert werden kann. Eine Wiederausfuhr ohne gültige Zolleinfuhrbescheinigung ist grundsätzlich nicht möglich.

Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Dies wird insbesondere bei der Einreise nach Russland am Landweg kontrolliert. Hier gibt es keinen gesetzlich definierten Höchstbetrag. Vielmehr ist der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt. Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel zu dokumentieren (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Aus Russland dürfen Devisen nur in der Höhe von maximal USD 10.000,-- ausgeführt werden. 

Vorsicht bei Bankomaten wegen Manipulationsgefahr! Geld sollte nur in zugelassenen Banken oder Wechselstuben getauscht werden. 

Bei der Einfuhr von Luxusgütern (= Warenwert von mehr als EUR 300,--) aus der EU nach Russland bestehen Beschränkungen. Im Zweifelsfall ist vor Reiseantritt das Einvernehmen mit dem österreichischen Zoll oder der Zollbehörde des letzten EU-Mitgliedlands vor Ausreise herzustellen. Gegenstände für den persönlichen Gebrauch können zollfrei eingeführt werden, technische Gegenstände, wie Fotoapparate, Videokameras, Ferngläser, tragbare Radiogeräte, Laptops, sind in der Zollerklärung dem russischen Zoll anzumelden.

Die Ausfuhr von Kulturgütern (auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ist vom Ministerium für Kultur oder von dessen regionalen Behörden zu bewilligen.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, insbesondere Ikonen, aus der Zeit vor 1945 ist verboten.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Bei der Erwägung einer Impfung mit einem im Russland zugelassenen Impfstoff gegen COVID19 sollte insbesondere Folgendes bedacht werden: Die in Russland verwendeten Impfstoffe sind in Österreich und der EU bislang nicht zugelassen. Daraus können sich eine Vielzahl von negativen versicherungs- wie haftungsrechtlichen Konsequenzen ergeben.

Krankenhäuser entsprechen nicht dem europäischen Standard, die medizinische Versorgung in privaten Kliniken und Arztpraxen, insbesondere in der Hauptstadt und in St. Petersburg, ist besser.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Nur Medikamente, die in Russland registriert sind, dürfen eingeführt werden. Die Apotheken in den größeren Städten sind mit den in Österreich gängigen Medikamenten ausgestattet, wobei Medikamentenfälschungen nicht auszuschließen sind.

Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.

Auf wirksamen Insektenschutz sollte im europäischen Süden Russlands wegen der Möglichkeit des West-Nil Fiebers geachtet werden.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen. Informationen zu erforderlichen Reiseimpfungen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Öffentliche Verkehrsverbindungen: relativ dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. In den Großstädten gut funktionierendes U-Bahnsystem.

Die Grüne Versicherungskarte ist mitzuführen. Bei der Ausreise aus der Russischen Föderation kann die in der EU gültige, grüne Versicherungskarte nicht mehr vor Grenzübertritt in Russland gekauft werden, sondern erst nach der Einreise in das jeweilige EU-Land. Diesbezügliche Versicherungs-Stände befinden sich im Bereich der Passkontrolle des jeweiligen EU-Landes.
Die Einreise mit dem KFZ muss bereits im Visumantrag angegeben werden. Ein österreichischer Führerschein berechtigt zum Lenken eines Fahrzeuges. Es gilt 0,0 Promille. Die Straßenverhältnisse sind mitunter schlecht, worauf besonders bei Nachtfahrten Bedacht genommen werden sollte.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank von ÖAMTC und ARBÖ.

Klima:

Der Hauptteil des Landes wird vom gemäßigten Kontinentalklima beherrscht. Die Sommer sind mäßig warm, im Allgemeinen sonnig (die Temperaturen variieren von +1° Celsius im Norden bis +25° Celsius in den Steppengebieten), die Übergangszeit ist eher kühl, die Winter rau und schneereich (im Norden noch kälter und ausgeprägter).

Die Niederschläge nehmen nach Osten hin ab.

Monsunklima in der südlichen Hälfte des Fernen Ostens, subtropisches Klima am Schwarzen Meer.

 

Das Fotografieren von militärisch bzw. strategisch bedeutenden Einrichtungen (Brücken, Flughäfen) ist verboten.

Eine Reihe von Gebieten dürfen von Ausländern nur mit Genehmigung der örtlich zuständigen Abteilung des Föderalen Grenzdienstes der Russischen Föderation betreten werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Botschaft in Moskau.

In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass bestimmte Gebiete der Halbinsel Kamtschatka neu benannt wurden. Diese Gebiete unterliegen einer Besuchseinschränkung. Touristische Reisen auf die Halbinsel mit den dazugehörigen Genehmigungen für Ausländer können über Fachreisebüros gebucht werden.

Zur Einreise nach Norilsk (Nordsibirien) ist ebenfalls eine Sondergenehmigung erforderlich, welche die Abteilung des russischen Außenministeriums der Stadt Norilsk (in russischer Sprache) erteilt.

Aktuelle Informationen zu der Lage auf der Halbinsel Krim finden Sie bei den Reiseinformationen für die Ukraine.

Drogenbesitz wird streng bestraft. Bereits kleine Mengen von Drogen aller Art (auch Marihuana) können zu hohen Freiheitsstrafen führen.

Homosexualität ist nicht strafbar, jedoch gesellschaftlich nicht akzeptiert. Die Unterstützung von Homosexualität, welche von der Russischen Föderation als Propaganda bezeichnet und sehr breit ausgelegt wird, ist verboten. Bereits die öffentliche Zurschaustellung von Homosexualität,  homosexuellen Beziehungen oder LGBTIQ-Symbolik, wie zum Beispiel die Regenbogenflagge, werden von russischen Behörden als solche Propaganda gewertet. Die „internationale LGBT-Bewegung“ ist in Russland als extremistisch eingestuft und somit verboten.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Teilnehmern an nicht genehmigten Veranstaltungen drohen mehrjährige Haftstrafen.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Moskau
  2. Nischnij Nowgorod
  3. Nowosibirsk
  4. St. Petersburg


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Moskau

Botschaft
Starokonjuschennyi Per 1, 115127 Moskau

Telefon:
Telefax:
(+7/495) 937 42 69

Leitung:
ALMHOFER Werner, Mag.Dr.phil. | ao. und bev. Botschafter

Amtsbereich:
Russische Föderation

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 13.00     Di 09.00 - 13.00     Mi 09.00 - 13.00     Do 09.00 - 13.00     Fr 09.00 - 13.00    


Moskau

Konsularabteilung
Bolshoy Levshinskiy Pereulok 7, 119034 Moskau. Eingang für Visawerber (ausgenommen Reisebüros): Chisty Pereulok 11

Telefax:
(+7/495) 637 42 68


Konsularbezirk:
Russische Föderation

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 13.00     Di 09.00 - 13.00     Mi 09.00 - 13.00     Do 09.00 - 13.00     Fr 09.00 - 13.00    


Moskau

Kulturforum
Starokonjuschennyi Per 1, 115127 Moskau

Telefax:
(+7/495) 937 42 69


Nischnij Nowgorod

Honorarkonsulat
Ul. Piskunowa 29

Telefax:
(+7/831) 418 51 01

Leitung:
TITOW Jurij Michailowitsch | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Republiken Baschkortostan, Mari El, Mordwinien, Tatarstan, Udmurtien und Tschuwaschien, in der Region Perm sowie in den Gebieten Kirow, Nischnij Nowgorod, Orenburg, Pensa, Samara, Saratow und Uljanowsk.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 16.00     Di 10.00 - 16.00     Mi 10.00 - 16.00     Do 10.00 - 16.00     Fr 10.00 - 16.00    


Nowosibirsk

Honorarkonsulat
Kommunisticheskaya 48, Novosibirsk 630007

Telefax:
(+7/383) 210 03 52

Leitung:
SIDUKOVA Natalya | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Republiken Burjatien und Tuwa, Regionen Altai und Krasnojarsk und Oblaste Irkutsk, Kemerowo, Nowosibirsk, Omsk u. Tomsk
Anmerkung:
Parteienverkehr nach tel. Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


St. Petersburg

Honorarkonsulat
Newskiy Prospekt, 68, Büro 507, Sankt Petersburg


Leitung:
ZAGLMANN Simon | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Stadt St. Petersburg, Republik Karelien und Gebiete Leningrad, Murmansk, Nowgorod und Pskow
Anmerkung:
Parteienverkehr nach telefonischer Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 09.30 - 17.00     Di 09.30 - 17.00     Mi 09.30 - 17.00     Do 09.30 - 17.00     Fr 09.30 - 16.00    

Botschaft der Russischen Föderation | Generalkonsulat der Russischen Föderation, Salzburg | Honorarkonsulat der Russischen Föderation; Bludenz (Vorarlberg) | Honorarkonsulat der Russischen Föderation, Asten bei Linz | Honorarkonsulat der Russischen Föderation, Graz | Delegation der Russischen Föderation für militärische Sicherheit und Rüstungskontrolle bei der OSZE | Ständige Vertretung der Russischen Föderation bei der OSZE | Ständige Vertretung der Russischen Föderation bei den Internationalen Organisationen in Wien

Botschaft der Russischen Föderation

Reisnerstraße 45-47, 1030 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 712 12 29, 713 12 15
Telefax:
(+43 / 1) 712 33 88
Notruf:
(+43 / 1) 712 12 29; (+43) 664 8863 50 17
Amtsbereich:
Republik Österreich

Parteienverkehr:
Mo - Fr 8.30 - 12.15 und 13.15 - 17.30

Generalkonsulat der Russischen Föderation, Salzburg

Bürglsteinstraße 2, 5020 Salzburg

Telefon:
(+43 / (0) 662) 62 41 84
Telefax:
(+43 / (0) 662) 62 17 43
Amtsbereich:
Salzburg, Kärnten, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg
Amtsbefugnis:
Beglaubigungs-, Pass- und Visabefugnis

Parteienverkehr:
Mo - Fr 9.00 - 12.00

Honorarkonsulat der Russischen Föderation; Bludenz (Vorarlberg)

Herrengasse 23, 6700 Bludenz

Telefon:
+43 (0) 5552 6135 379
Telefax:
+43 (0)5552 6135 70
Amtsbereich:
Vorarlberg
Amtsbefugnis:
keine Beglaubigungsbefugnis, keine Pass- und Sichtvermerksbefugnis.

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09:00-12:00

Honorarkonsulat der Russischen Föderation, Asten bei Linz

Kornspitzstraße 1, 4481 Asten bei Linz

Telefon:
(+43/ (0)) 7224 8821 286
Telefax:
(+43/ (0)) 7224 8821 213
Amtsbereich:
Oberösterreich

Parteienverkehr:
Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 (Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über das Büro des Honorarkonsuls per E-Mail oder per Telefon) oder unter + 43 7224 8821 - 286 (Frau Claudia Stanzer - Assistenz des Honorarkonsuls)

Honorarkonsulat der Russischen Föderation, Graz

Liebenauer Tangente 4, 8041 Graz

Telefon:
+43 (0) 517 20-3019
Amtsbereich:
Steiermark

Parteienverkehr:
08:00 -17:00

Delegation der Russischen Föderation für militärische Sicherheit und Rüstungskontrolle bei der OSZE

Erzherzog Karl Straße 182, 1220 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 282 27 49, 282 84 65
Telefax:
(+43 / 1) 280 20 08


Ständige Vertretung der Russischen Föderation bei der OSZE

Erzherzog Karl Straße 182, 1220 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 280 27 62; 285 02 56
Telefax:
(+43 / 1) 280 31 90


Ständige Vertretung der Russischen Föderation bei den Internationalen Organisationen in Wien

Erzherzog Karl-Straße 182, 1220 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 282 53 91, 282 53 93
Telefax:
(+43 / 1) 280 56 87

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09:00 - 18:00

Vertrauensärztin Dr.med. Dagmar Meike BANISCH

Institution:
Regionalarztpraxis der Deutschen Botschaft Moskau
Straße:
Ul. Mosfilmowskaja 56 (Deutsche Botschaft), Haus 3
Stadt:
Moskau 119285

:
:
Telefon:

Arbeitsgebiet:
Arbeitsmedizin, Innere Medizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Polnisch

Vertrauensanwalt Dr. Thomas OLSON

Kanzlei:
Olson Consulting
Straße:
Leninskij Prospekt 113/1, "Park Place", Gebäude C, Büro 704
Stadt:
Moskau 119178

Telefax:
(+7/495) 956 56 22

Sprachkenntnisse:
Deutsch, Russisch, Englisch, Französisch

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Moskau
  • Ländercode
    RU
  • Sprache
    Russisch, Minderheitensprachen
  • Fremdsprachen
    Englisch
  • Währung
    1 Russischer Rubel (RUB) = 100 Kopeken
  • Zeitunterschied zu MEZ
    0h bis + 11h
  • Elektrischer Strom
    220 Volt/50 Hertz Wechselstrom

 

Auslandsservice

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