Flag Israel Israel (Staat Israel)

Stand 18.04.2024 (Unverändert gültig seit: 11.04.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 5

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) im und großräumig rund um den Gazastreifen sowie großräumig entlang der Grenze zum Libanon und zu Syrien. Israel hat den Kriegszustand ausgerufen. Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) im Rest des Landes. Erhöhte Anschlagsgefahr, militärische Drohungen des Iran gegen Israel.

Im und rund um den Gazastreifen finden kriegerische Auseinandersetzungen zwischen der israelischen Armee und der Hamas statt. An der nördlichen Grenze zum Libanon kommt es ebenfalls laufend zu militärischen Auseinandersetzungen. Die Gebiete rund um den Gazastreifen und entlang der Grenze zum Libanon wurden von den israelischen Behörden evakuiert und sind als militärisches Sperrgebiet zu betrachten. 

Aufgrund rezenter Entwicklungen im Libanon besteht insbesondere im nördlichen Grenzgebiet eine erhöhte Gefahr einer weiteren Eskalation der Kampfhandlungen, inklusive erweitertem Raketenbeschuss.

Im ganzen Land ist mit einer erhöhten Gefährdung durch terroristische Aktivitäten zu rechnen. Angespannte Lage aufgrund der aktuellen militärischen Drohungen des Iran.

Es wird dringend empfohlen, den Anweisungen der israelischen Behörden Folge zu leisten, die Nachrichten zu verfolgen und, wenn noch nicht erfolgt, eine BMEIA-Reiseregistrierung vorzunehmen. Reisende sollten sich nahe von Gebäuden und geschützten Bereichen aufhalten, um im Alarmfall Schutz suchen zu können. Reisen im Land sind derzeit nur schwer möglich und sollten vermieden werden. Der Flughafen Ben Gurion ist geöffnet, Flüge finden statt, allerdings haben einige Fluglinien ihre regulären Flugverbindungen eingestellt.

Weitere Informationen:

Israel National Emergency Portal: https://www.oref.org.il/12481-en/Pakar.aspx

BMEIA Auslandsreiseregistrierung: https://auslandsregistrierung.bmeia.gv.at/

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) im und großräumig rund um den Gazastreifen sowie großräumig entlang der Grenze zum Libanon und zu Syrien. Israel hat den Kriegszustand ausgerufen.

Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) im Rest des Landes

Im und rund um den Gazastreifen finden Kampfhandlungen zwischen der israelischen Armee und der Hamas statt. An der nördlichen Grenze zum Libanon kommt es laufend zu militärischen Auseinandersetzungen. Die Gebiete rund um den Gazastreifen und entlang der Grenze zum Libanon wurden von den israelischen Behörden evakuiert und sind als militärisches Sperrgebiet zu betrachten.

Aufgrund rezenter Entwicklungen im Libanon besteht insbesondere im nördlichen Grenzgebiet eine erhöhte Gefahr einer weiteren Eskalation der Kampfhandlungen, inklusive erweitertem Raketenbeschuss.

Im ganzen Land ist mit einer erhöhten Gefährdung durch terroristische Aktivitäten zu rechnen. Angespannte Lage aufgrund der aktuellen Drohungen des Iran.

Notrufnummern: 
allgemeiner Notruf und Polizei: 100
Feuerwehr: 102
Unfallrettung: 101

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate bei Einreise
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Bei der Einreise wird eine Bestätigung (über die Einreise) ausgestellt, die bis zur Ausreise aufbewahrt und bei Kontrollpunkten vorgewiesen werden sollte.
    Bei allen Grenzübergängen kann es zu kurzzeitigen Schließungen oder einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen.
    Die Weiterreise in das Westjordanland ist möglich, allerdings kommt es bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten und Befragungen. Vereinzelt wird ein „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, so dass der Aufenthalt auf Palästina beschränkt ist. 
    Österreichern, die eine palästinensische Identitätskarte besitzen oder besaßen, wird die Einreise nach Israel verweigert.
    Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten (außer Jordanien, Ägypten, Tunesien, VAE und Bahrain) oder des Iran vorhanden sein, ist mit einer sehr strengen Sicherheitsbefragung zu rechnen.
    Nach Boykottaufrufen kann die Einreise nach Israel verweigert werden.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

 

Unbeschränkte Einfuhr und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, aber Deklarationspflicht über 100.000 ILS.
Kreditkarten werden akzeptiert.

Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden, wertvolle Gegenstände müssen bei der Einreise deklariert werden.
Die Einfuhr von frischen Früchten, Fleisch, Pflanzen und Medikamenten (außer mit zugelassenem Rezept) ist verboten.

Auf dem Flughafen Ben Gurion werden strenge Befragungen und Kontrollen des mitgeführten Gepäcks durchgeführt. Dabei können Verzögerungen auftreten.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen. 

 

Europäischer Standard im Gesundheitswesen, mitunter Mängel im sanitären Bereich.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten erhalten Sie ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird daher nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz (Tel Aviv – Eilat), Busverbindungen, Eisenbahnnetz sowie innerstädtische Busse. Mit mehrjährigen Verkehrsbehinderungen ist im Großraum Tel Aviv wegen des Baus einer Straßenbahn zu rechnen.

Es gibt zahlreiche Mietwagenfirmen. Am Shabbat (von Freitag nach Sonnenuntergang bis Samstag nach Sonnenuntergang) verkehren in den meisten Regionen keine öffentlichen Verkehrsmittel, von Autofahrten in jüdisch-orthodoxen Vierteln ist Abstand zu nehmen. Am Yom Kippur-Tag ist von einer Kfz-Benutzung abzusehen.

Der Nationale Führerschein ist ausreichend für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr, dennoch wird der Internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein empfohlen. 
Es gilt 0,5 Promille. Außerhalb von Ortschaften ist vom 1. November bis zum 31. März Abblendlicht tagsüber Pflicht.

Mehr Informationen zu Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC sowie des ARBÖ.

Klima:

In den Küstengebieten sind die Sommer heiß und feucht (hohe Luftfeuchtigkeit), die Winter mild und regnerisch. Im Landesinneren und den Bergregionen trockener und kühler. In den Wüstengebieten muss mit großen Temperaturschwankungen gerechnet werden.

 

Das Fotografieren militärisch bedeutsamer Anlagen (Flugplätze, Grenzposten, Bahnhöfe und anderes) ist verboten.

In Anbetracht der kulturellen Vielfalt, vorherrschender Sitten, Gebräuche und Religionen wird besonderer Bedacht beim zwischenmenschlichen Verhalten in der Öffentlichkeit nahegelegt. Beim Besuch religiöser Stätten und orthodoxer jüdischer Viertel (z.B. Meah Sha’arim in Jerusalem) ist auf entsprechende Kleidung und Verhaltensregeln zu achten.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Hinweise für betreffend finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten in den israelischen Siedlungen sind auf der Homepage der österreichischen Botschaft.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Eilat
  2. Haifa
  3. Jerusalem
  4. Tel Aviv


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Eilat

Honorarkonsulat
The Red Canyon Offices, Shderot Hatmarim, Eilat 88000

Telefax:
(+972/8) 637 51 57

Leitung:
SHIFFMAN Moshe | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Eilat

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 08.00 - 19.30     Di 08.00 - 19.30     Mi 08.00 - 19.30     Do 08.00 - 19.30     Fr 09.00 - 12.00     So 08.00 - 19.30    


Haifa

Honorarkonsulat
c/o Ofer Brothers, 9, Andre Saharov Street, Haifa 31905

Telefax:
(+972/4) 861 06 27

Leitung:
ANGEL Ehud | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Distrikt des Nordens und Haifa
Anmerkung:
Telefonische Voranmeldung: 04-8610610.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Di 09.00 - 14.00    


Jerusalem

Honorarkonsulat
Technology Park, Manahat Building No. 1, 96958, Jerusalem

Telefax:
(+972/2) 649 06 59

Leitung:
MOLHO Isaac | Honorargeneralkonsul ad personam

Konsularbezirk:
West-Jerusalem

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Di 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00    


Tel Aviv

Botschaft
Sason Hogi Tower, Abba Hillel Silver Street 12, 4. Stock, Ramat Gan 5250606

Telefon:
Telefax:
(+972) 3 751 0716 (Amt)

Leitung:
LUTTEROTTI Nikolaus, Mag.iur. | ao. und bev. Botschafter

Amtsbereich:
Israel


Tel Aviv

Kulturforum
Sason Hogi Tower, Abba Hillel Silver Street 12, 4. Stock, Ramat Gan 5250606

Telefax:
(+972/3) 751 0716


Tel Aviv

Konsularabteilung
Sason Hogi Tower, Abba Hillel Silver Street 12, 4. Stock, Ramat Gan 5250606

Telefon:
Telefax:
(+972) 3 751 0716 (Amt)
Kurzwahl:

Leitung:
BICSERDY Adalbert | Generalkonsul

Amtsbereich:
Israel

Botschaft des Staates Israel | Ständige Vertretung des Staates Israels bei den Internationalen Organisationen in Wien

Botschaft des Staates Israel

Anton-Frank-Gasse 20, 1180 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 476 46 - 0
Telefax:
(+43 / 1) 476 46 - 555
Notruf:
(+43/ 1) 47 64 65 35
Amtsbereich:
Republik Österreich

Parteienverkehr:
Mo-Do 08.30 - 17.00, Fr 08.30 - 14.30

Ständige Vertretung des Staates Israels bei den Internationalen Organisationen in Wien

Anton Frank Gasse 20, 1180 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 476 46 0
Telefax:
(+43 / 1) 476 46 564

Parteienverkehr:
Mo - Do 08:30 - 17:00
Fr 08:30 - 14:30

Vertrauensarzt Dr. Jonas ZAHLER

Institution:
Herzliya Medical Center
Straße:
Hahoshlim Street 8, 2.Stock, Zimmer B 16
Stadt:
Herzliya Pituach 46851

Telefax:
(+972/9) 959 2440

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Innere Medizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Hebräisch

Vertrauensanwalt Michael PAPPE

Straße:
Hanassi Avenue 98, P.O. Box 6240
Stadt:
Haifa 31061

Telefax:
(+972/4) 837 13 53

Arbeitsgebiet:
Internationales Privat- (Erb-, Immobilien-, Familien- und Arbeitsrecht); Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht; Kapitalmarkt-, Banken-, Wertpapier- und Markenrecht; Wirtschaftsstrafrecht; IP/IT-Recht; Umwelt- und Biotechnologierecht
Sprachkenntnisse:
Hebräisch, Deutsch, Englisch

Vertrauensanwalt Dr. Isaak MOLCHO

Straße:
Manahat Bldg. No. 1, Technology Park
Stadt:
Jerusalem IL-91487

Telefax:
(+972/2) 649 06 59

Arbeitsgebiet:
Internationales Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht
Sprachkenntnisse:
Hebräisch, Französisch, Englisch, Arabisch (Verständnis), Deutsch (Grundkenntnisse)

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Jerusalem; die Annexion von Ostjerusalem ist international nicht anerkannt
  • Ländercode
    IL
  • Sprache
    Hebräisch, Arabisch
  • Fremdsprachen
    Englisch, Russisch, Spanisch, Französisch, Deutsch
  • Währung
    1 neuer Shekel (ILS) = 100 Agorot
  • Zeitunterschied zu MEZ
    +1 h
  • Elektrischer Strom
    220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, dreipoliger Stecker (Zwischenstecker erforderlich)

 

Auslandsservice

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