COVID-19 und Reisen

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) gilt für die meisten Länder ein Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4). Zudem muss aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der Virusvariante Omikron mit Einschränkungen im internationalen Flugverkehr sowie mit kurzfristig angekündigten Änderungen bzw. Verschärfungen bei den Einreisebestimmungen einzelner Länder gerechnet werden. Von nicht notwendigen Reisen wird daher dringend abgeraten.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt außerdem vulnerablen Gruppen, einschließlich Personen ab 60 Jahren sowie Menschen mit Vorerkrankungen, von Reisen abzusehen. 

Sollten Sie dennoch verreisen müssen, finden Sie Detailinformationen zu den aktuellen Sicherheitseinstufungen unter den länderspezifischen Reiseinformationen.

Vor Reiseantritt empfiehlt das Außenministerium dringend den Abschluss einer COVID-19 abdeckenden Zusatzversicherung mit ausreichender Gültigkeitsdauer und entsprechendem Leistungsumfang (z.B. Versicherungsschutz für den Krankheitsfall und Krankentransport). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob ein ausreichender Versicherungsschutz (insbesondere ein Krankenversicherungsschutz für COVID-19 oder eine etwaige Stornodeckung) besteht. Dabei sollten Sie mit Ihrem Versicherungsträger vorab allfällige Ausschlussgründe abklären. Auch einige Kreditkarten, der ÖAMTC-Schutzbrief, der ARBÖ-Sicherheitspass oder gleichartige Dienstleistungsangebote gewähren einen gewissen Reiseversicherungsschutz, sollten aber vor Antritt der Reise jedenfalls auf den entsprechenden Leistungsumfang überprüft werden. Weiterführende Informationen zu Reiseversicherungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass es zu Problemen bei der Einreise in andere Staaten kommen kann, wenn Ihre Namen/die Schreibweise Ihrer Namen im Reisepass und im Impfzertifikat nicht übereinstimmen.

Bitte bedenken Sie zudem, dass Sie sich im Falle einer positiven COVID-19 Testung im Ausland entsprechend den vor Ort geltenden Bestimmungen in Quarantäne begeben müssen und von Ihrer Fluglinie nicht nach Österreich transportiert werden. Das Außenministerium hat keine Möglichkeit, die Quarantänemaßnahmen anderer Staaten zu beeinflussen.

Die Voraussetzungen für die Einreise nach Österreich richten sich danach, aus welchen Staaten oder Gebieten Sie einreisen.

Die genauen Bestimmungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Für die Einreise aus allen Staaten gilt ab 22. Februar die 3-G- Pflicht (geimpft, genesen oder getestet). Zulässig sind PCR-Tests (max. 72 h alt) und Antigentests (max. 24 h alt). Ausgenommen sind Antigentests zur Eigenanwendung („Wohnzimmertests“).

Personen, deren Impfnachweis (nach 270 Tagen) oder Genesungsnachweis (nach 180 Tagen) abgelaufen ist, haben keinen 3-G Nachweis mehr. Für die Einreise müssen sie ihren Impfschutz auffrischen (Boosterimpfung, nur für bereits Vollimmunisierte) oder einen Test vorlegen. Die Boosterimpfung ist gültig, wenn sie frühestens 90 Tage (früher 120 Tage) nach der Vollimmunisierung verabreicht wird. 

Kann kein 3-G-Nachweis vorgewiesen werden, gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann.

Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at/ erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.

Ausnahmen von der 3-G Pflicht und Sonderbestimmungen:

  • Personen, die ein ärztliches Zeugnis entsprechend der Anlage H oder der Anlage I (Infektion innerhalb den letzten 90 Tage, immer noch Antikörper) vorweisen, können mit ihrem Genesungsnachweis einreisen.
  • Schwangere und nicht-gefahrlos Impfbare brauchen einen Test.
  • Personen mit einem Lichtbildausweis nach dem Amtssitzgesetz (d.h. in Österreich akkreditiertes Personal diplomatischer oder konsularischer Missionen oder Bedienstete internationaler Organisationen) oder Personen, die zu beruflichen Zwecken einer internationalen Einrichtung einreisen, brauchen einen Test, sofern sie nicht geimpft sind.
  • Für Pendler gelten aufgrund der allgemeinen Zulässigkeit von Antigentests keine Sonderregeln mehr.
  • Für Kinder im schulpflichtigen Alter (= nach dem Stichtag 31.08.2006 geboren) genügt die Erfüllung der Testintervalle des sogenannten „Ninja“-Passes.
  • Personen, die aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen einreisen, sind von der Einreise-VO ab dem 3.3.2022 ausgenommen. 

Die Einreiseverordnung und damit die 3-G Regelung gilt nicht für die Durchreise (Transit) durch Österreich.

Aktuell (seit 24. Jänner) gibt es keine Virusvariantengebiete oder -staaten.

Das elektronische Registrierungsformular finden Sie hier: Deutsch und Englisch. Die Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich erfolgen. Ist die Registrierung über das elektronische Formular nicht möglich, kann ausnahmsweise ein Ausdruck des Formulars Anlage D (Deutsch) oder Anlage E (Englisch) ausgefüllt und bei der Einreise vorgezeigt werden.