Togo
(Republik Togo)
Stand 02.07.2021 (Unverändert gültig seit: 02.07.2021)
Sicherheitsstufe
Was ist eine Sicherheitsstufe?Seit 01.07.2021 gilt ein Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19). Mit Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr und weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben ist zu rechnen. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen wird daher abgeraten.
- 3G-Regel: nicht angewandt
- Einreise nach Togo: grundsätzlich nur am Luftweg möglich
- Voraussetzungen: Elektronische Vorabregistrierung sowie negativer PCR-Test (nicht älter als 7 Tage vor Abflugdatum)
- Nach Ankunft: Verpflichtender PCR-Test am Flughafen (Bezahlung erfolgt schon bei der Vorabregistrierung), verpflichtender Download einer Tracking App, die für den gesamten Aufenthalt bzw. zumindest für 30 Tage aktiviert sein muss (lokale SIM-Karte wird gratis zur Verfügung gestellt), Selbstisolation bis zum Vorliegen des Testergebnisses.
- Bei Ausreise: Verpflichtender PCR-Test innerhalb von drei Tagen vor Abreise am alten Flughafen mit elektronischer Vorabregistrierung
- Einreise nach Österreich: Ausführliche Informationen zum Thema Reisen und Tourismus sowie FAQs des zuständigen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Nähere Details/ weiterführende Informationen: Ausführliche Informationen findet man unter folgendem Link
Seit 01.07.2021 gilt ein Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19). Mit Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr und weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben ist zu rechnen. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen wird daher abgeraten.
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Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Von Reisen im Grenzgebiet zu Burkina Faso nördlich von Dapaong einschließlich der Städe Mandouri und Dapaong sowie nach Cinkassé und der Weiterreise auf dem Landweg von Togo nach Burkina Faso wird abgeraten.
Aufgrund von jederzeit möglichen Demonstrationen sollten Menschansammlungen gemieden werden.
Es besteht die Gefahr von Taschendiebstählen, Autodiebstählen und bewaffneten Überfällen, besonders nachts.
Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
- Visumpflicht: Ja
- Visum erhältlich: Botschaft der Republik Togo in Berlin
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss über den Ablauf des Visums gültig sein
- Cremefarbiger Notpass: Keine Angaben
- Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Homepage des ÖAMTC und des ARBÖ.
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Bei Einreise ist ein internationaler Impfausweis mit gültigem Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro oder US-Dollar, Travellerschecks oder Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Krankenhäuser entsprechen nicht dem europäischen Standard.
Aufgrund diverser Parasiten (Bilharziose) wird vom Schwimmen in Süßwassergewässern abgeraten. Auf besonders wirksamen Insektenschutz zur Vermeidung von Tropenkrankheiten sollte unbedingt geachtet werden.
Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Impfungen zu erkundigen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Die Mitnahme des internationalen Führerscheins wird empfohlen. Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.
Klima:
Keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur ein Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Das Klima ist tropisch, im Norden trocken-heiß, im Süden feuchtheiß. Die Regenzeit dauert von April bis Juni bzw. September bis November.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen, Flughäfen, öffentlichen Gebäuden und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Homosexualität ist ein Straftatbestand.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Legende: zutreffend nicht zutreffend
Lomé
Botschaft der Republik Togo
Grabbeallee 43, 13156 Berlin
Mo - Fr 09.00 - 16.00
Honorarkonsulat der Republik Togo, Wien
Schachnerstraße 7, 1220 Wien
Telefonische Vereinbarung
Ständige Vertretung der Republik Togo bei der IAEO in Berlin
Grabbeallee 43, 13156 Berlin
Ständige Vertretung der Republik Togo bei den Internationalen Organisationen in Wien
Grabbeallee 43, 13156 Berlin
Basisdaten
-
Hauptstadt
Lomé -
Ländercode
TG -
Sprache
Französisch, einheimische Sprachen -
Fremdsprachen
Englisch -
Währung
CFA Franc (West XOF) = 100 Centimes -
Zeitunterschied zu MEZ
-1 h -
Elektrischer Strom
220 Volt/50 Hertz Wechselstrom; österreichische Flachstecker können verwendet werden
Reiseregistrierung.at
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