Korea - Republik
(Republik Korea)
Stand 24.04.2018 (Unverändert gültig seit: 19.03.2018)
Sicherheitsstufe
Was ist eine Sicherheitsstufe?Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Die angespannten Beziehungen zwischen Süd- und Nordkorea haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Sicherheit von Reisenden. Sie können jedoch kurzfristig zu schwer vorhersehbaren Veränderungen führen. Es wird daher empfohlen, vor Reiseantritt und während des Aufenthaltes sich über die Entwicklung und mögliche Änderungen oder eine eventuelle Verschärfung der Lage auf dem Laufenden zu halten und während der Reise regelmäßig die Reisehinweise des Außenministeriums abzurufen.
Es wird empfohlen, die Umgebung von Demonstrationen zu meiden, bzw. umgehend zu verlassen.
Die Behörden führen gelegentlich Notfall- und Krisenübungen durch. Dabei ertönen Sirenen, der Straßen- und öffentliche Verkehr wird gestoppt und Passanten werden gebeten, sich zu den nächsten Notunterkünften zu begeben, deren Standorte mit einem speziellen Hinweiszeichen gekennzeichnet sind. Ausländer sind nicht zur Teilnahme verpflichtet, es wird aber empfohlen, dennoch allfälligen Anweisungen Folge leisten.
Mit Hilfe der EmergencyReadyApp in englischer Sprache für IOS - und ANDROID – kann die nächste Notunterkunft, Polizeistation und Notaufnahmen (Emergency Medical Centers) gefunden sowie ein Notruf abgesetzt werden.
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird die Reiseregistrierung des Außenministeriums ausdrücklich empfohlen.
- Visumpflicht: Nein
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Für die Dauer des Aufenthaltes.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Die Ein- und Ausreise ist nur auf dem See- und Luftweg möglich.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Die Ein- und Ausfuhr der Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, Beträge über einem Gegenwert von 10.000 USD sind deklarationspflichtig. Für Rücktausch sind die Wechselbestätigungen aufzubewahren. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, US-Dollar in bar, Travellerschecks oder weitgehend akzeptierte Kreditkarten. Bankomatnutzung ist zwar möglich, jedoch geringe Standortdichte. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden, weiters Geschenke (neuwertige Waren) bis zu einem Wert von 400 USD.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten. Wertgegenstände (z.B. Computer, Kameras, Schmuck, Uhren usw.) sollten bei der Ausreise deklariert werden, wenn man beabsichtigt, diese wieder nach Korea einzuführen.
Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen. Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Die medizinische Versorgung ist ausreichend und entspricht in den Krankenhäusern vor allem in Seoul europäischem Standard. Fremdsprachige Ärzte und Pflegepersonal sind selten. Gängige Medikamente und Heilmittel sind problemlos erhältlich.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vor allem in den Sommermonaten sollten roher Fisch, Süßwasserfische und Meeresfrüchte gemieden werden. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen zu erforderlichen Reiseimpfungen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei tropenmedizinischen Instituten.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die Arztkosten sind hoch und jedenfalls sofort bar oder mittels Kreditkarte zu bezahlen. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Das öffentliche Verkehrsnetz (Inlandsflüge, Eisenbahn- und Busverbindungen) ist sehr gut ausgebaut, relativ kostengünstig und problemlos zu benützen. Seoul verfügt über ein effizientes U-Bahnnetz. Die Benützung von Bussen ist aufgrund der Sprachbarriere problematisch (auch nur rudimentäre Fahrpläne, viele Aufschriften nur in koreanischer Schrift, kein fremdsprachiges Personal).
Mietwagen sollten aufgrund der schwierigen Verkehrsverhältnisse nur mit Fahrer angemietet werden. Für die Anmietung ohne Fahrer ist neben dem österreichischen Führerschein auch die Vorlage eines internationalen Führerscheins Voraussetzung.
Klima:
Der Sommer ist subtropisch mit Temperaturen von über 30 Grad und hoher Luftfeuchtigkeit, es können auch Taifune auftreten. Die übrigen Jahreszeiten sind ähnlich wie in Mitteleuropa.
Ehebruch kann mit Haftstrafen geahndet werden, wenn Klage gegen die beteiligten Personen eingereicht wird. Homosexualität findet sich nicht im Strafrecht.
Das an manchen Orten bestehende Fotografierverbot ist zu beachten.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Legende: zutreffend nicht zutreffend
Busan
Seoul
Botschaft der Republik Korea
Gregor-Mendel-Straße 25, 1180 Wien
Mo - Fr 09.00 - 12.30 und 13.30 bis 17.00
Honorarkonsulat der Republik Korea, Graz
Hans-List-Platz 1, 8020 Graz
Di und Do 10.00 - 12.00
Honorarkonsulat der Republik Korea, Innsbruck
Kaiser-Josef-Straße 13, 6020 Innsbruck
Mo - Fr 09:00 - 12:00
Honorarkonsulat der Republik Korea, Klagenfurt
Villacher Straße 1a, 14. Stock, 9010 Klagenfurt
Mo - Do 08.00 - 17.00, Fr 08.00 - 12.00
Honorarkonsulat der Republik Korea, Linz
Ottensheimerstraße 30A, 4040 Linz/Urfahr
Mo - Do 08.00 - 17.00, Fr 08.00 - 12.00
Honorarkonsulat der Republik Korea, Salzburg
Alpenstraße 61, 5020 Salzburg
Mo - Fr 08.00 - 16.00
Ständige Vertretung der Republik Korea bei den Internationalen Organisationen in Wien
Gregor Mendl Straße 25, 1180 Wien
Mo - Fr 09.00 - 17.00
Vertrauensarzt Dr. Raimund ROYER
Vertrauensanwalt Joachim NOWAK
Basisdaten
-
Hauptstadt
Seoul -
Int. Kennzeichen
KR -
Sprache
Koreanisch -
Fremdsprachen
Englisch -
Währung
1 Won (KRW) = 100 Chon -
Zeitunterschied zu MEZ
+8 h -
Elektrischer Strom
220 Volt (Schukostecker) vereinzelt 110 Volt (flachpolige Stecker)
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