Willkommen auf der Webseite der Österreichischen Botschaft Nur-Sultan!
Stellenausschreibung Chefsekretariat
Die Österreichische Botschaft Nur-Sultan sucht eine Sekretärin/einen Sekretär für die Abteilung des Chefsekretariats
Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben:
- Korrespondenz in deutscher, kasachischer, russischer und englischer Sprache mit Behörden und Firmen
- Sprachmittlerische Tätigkeit, Anfertigungen von Übersetzungen
- Allgemeine Sekretariatsaufgaben (Telefon, Fax, E-Mail, Terminvereinbarungen, Führung von Archiven und Ablagen, etc.)
Bewerber/-innen sollten über folgende Qualifikationen verfügen:
- muttersprachliche Kenntnisse der russischen und kasachischer Sprache in Wort und Schrift
- gute Deutsch- und Englischkenntnisse, Kenntnisse anderer Sprachen hilfreich
- sehr gute EDV-Kenntnisse und Bereitschaft, amtseigene Programme/Software zu erlernen
- Kontaktfähigkeit, freundliches Auftreten
- ausgeprägte Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Genauigkeit und Flexibilität
- Unbescholtenheit
Aussagekräftige schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte - per E-Mail - an die Österreichische Botschaft Nur-Sultan
E-Mail: nur-sultan-ob@bmeia.gv.at
Stellenausschreibung Visaabteilung
Die Botschaft der Republik Österreich in Nur-Sultan sucht eine / einen Mitarbeiter/-in für die Visastelle
Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben:
- Entgegennahme von Visa- und Aufenthaltsanträgen am Schalter sowie Dateneingabe am PC
- Vorprüfung von Antragsunterlagen
- Übersetzung kasachischer und russischsprachiger Dokumente
- Schriftverkehr in Kasachisch/Russisch/Deutsch/Englisch
- Beantwortung von Mail- und Telefonanfragen
- Annahme / Abrechnung von Gebühren
- Internet- und telefonische Recherchen
Bewerber/-innen sollten über folgende Qualifikationen verfügen:
- mindestens mittlerer Schulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung
- Berufserfahrungen im Büro- und/oder Verwaltungsbereich sowie bei der Betreuung von Kunden / Antragstellern
- Sprachkenntnisse in Kasachisch, Russisch (Muttersprachenniveau), Deutsch (B1 oder besser), Englisch (B1 oder besser)
- gute Computerkenntnisse und Bereitschaft zur Fortbildung
- Sprachgewandtheit und Höflichkeit im Umgang mit Kundschaft
- ausgeprägte Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit
- Kasachische Staatsangehörigkeit oder EU- Staatsangehörigkeit
Aussagekräftige schriftliche Bewerbungen auf Deutsch richten Sie bitte - per E-Mail an nur-sultan-ob(@)bmeia.gv.at - bis spätestens zum 31.05.2021 an die Botschaft der Republik Österreich in der Republik Kasachstan.
Information der Botschaft zum eingeschränkten Parteienverkehr
An der Österreichischen Botschaft in Nur-Sultan findet vorübergehend eingeschränkter Parteienverkehr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) statt. Das Team der Botschaft ist für Sie weiterhin - jederzeit - erreichbar. Sie erreichen uns telefonisch unter: +7 7172 977 869 bzw. per E-Mail unter: nur-sultan-ob(at)bmeia.gv.at. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Botschaft in dringenden Notfällen über das Bereitschaftstelefon unter der Nummer +7 701 525 09 09 erreichbar.
Corona-Virus - Aktueller Hinweis - Einreise nach Österreich ab 01.07.2021
Die Einreise aus Kasachstan / Kirgisistan / Tadschikistan oder Turkmenistan nach Österreich ist ab 01.07.2021 zu allen Reisezwecken möglich. Bei der Einreise nach Österreich ist folgendes zu beachten:
Aufgrund der weltweiten COVID-19 Pandemie, wurde durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Verordnung erlassen, welche die derzeitige Einreise nach Österreich regelt - siehe hier.
Sofern in der Verordnung über die Einreise nach Österreich nicht anders vorgesehen, ist unter den nachstehenden Voraussetzungen die Einreise möglich (auszugsweise):
Bei der Einreise von Personen aus Kasachstan / Kirgisistan / Tadschikistan oder Turkmenistan nach Österreich muss ein deutsch- oder englischsprachiges Zertifikat über die Impfung mit einem von der EMA bzw. WHO zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson/Janssen, Sinopharm und Sinovac) vorgelegt werden.
Kann ein solches Impfzertifikat nicht vorgelegt werden, ist einer der folgenden Nachweise zu erbringen sowie eine zehntägige Quarantäne anzutreten, die mittels eines neuerlichen negativen Testergebnisses frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorzeitig beendet werden kann:
- Deutsch- oder englischsprachiges Zertifikat über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests (z.B. PCR-Test) oder Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden oder max. 24 Stunden alter Antigen-Tests zur Eigenanwendung, dessen Ergebnis behördlich erfasst wurde) oder
- Ärztliche oder behördliche Genesungszertifikate in deutscher oder englischer Sprache über eine in den letzten sechs Monaten überstandene COVID-19-Infektion oder ein max. 90 Tage alter Antikörpernachweis.
Zudem gilt vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel Clearance). Das PCT-Registrierungsformular ist auf Deutsch und Englisch unter entry.ptc.gv.at abrufbar. Einreisende sind verpflichtet, die erhaltene Sendebestätigung aus dem PTC-System bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen. Die Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen.
Bestimmte Personengruppen wie z.B. berufliche Einreisende, Pendler und Minderjährige, die geimpfte Erwachsene begleiten etc. sind von der Quarantäne- und Registrierungspflicht befreit - bitte sehen Sie hierfür die Ausnahmen in der aktuellen Einreiseverordnung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Bitte beachten Sie, dass die Einreiseverordnung laufend angepasst wird und sich die Bestimmungen für die Einreise nach Österreich daher ändern können. Bitte informieren Sie sich daher vor jeder Einreise nach Österreich über die aktuellen Einreisevorschriften.
Für eine rechtlich verbindliche Beurteilung von individuell-konkreten Sachverhalten in Bezug auf Fragen zu Einreisemöglichkeiten wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter corona(at)gesundheitsministerium.gv.at .
Weitere Informationen und Details zur aktuellen COVID-19 Einreiseverordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Wichtige Formulare:
- Ärztliches Zeugnis – Anlage A
- Medical Certificate – Anlage B
- Impfstoffe - Anlage C
- Registrierung - Anlage D
- Registration - Anlage E
- Bestätigung Notwendigkeit medizinischer Leistung – Anlage F
- Confirmation of absolute medical necessity to use medical service – Anlage G
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