Wichtige Hinweise
Derzeit besteht eine große Nachfrage nach konsularischen Serviceleistungen, insbesondere der Ausstellung von Reisepässen. Das Österreichische Generalkonsulat ersucht um Verständnis, dass sich die Wartezeiten für Termine und schriftliche Antworten derzeit verlängern. Alle eingehenden Nachfragen werden schnellstmöglich von uns bearbeitet.
Termine sind ausschließlich online zu vereinbaren. Bitte sehen Sie davon ab, ohne Termin persönlich zu erscheinen. Bitte informieren Sie sich im vorab betreffend benötigter Dokumente auf unserer Homepage. Erscheinen Sie vorbereitet und mit sämtlichen für Ihren Antrag notwendigen Dokumenten. Diesbezügliche Verzögerungen könnten dazu führen, dass Ihr Termin verschoben werden muss.
Das Generalkonsulat ist während der regulären Dienstzeiten (08.00 bis 16.00 Uhr) für konsularische Beratung für Sie erreichbar, bevorzugt per e-mail unter los-angeles-gk@bmeia.gv.at und nur in Notfällen per Telefon :+1 310 444 9310 Durchwahl 0.
In konsularischen Notfällen außerhalb der regulären Dienstzeiten können österreichische Staatsbürger in den USA den Bereitschaftsdienst des Österreichischen Generalkonsulats Los Angeles unter folgender Rufnummer erreichen: + 1 310 447 4639.
Working Holiday Programm
Für Informationen über Working Holiday Aufenthalte in Österreich besuchen Sie bitte diesen Link: Arbeitsurlaubsprogramme
Einmalige außerordentliche Gestezahlung an lebende Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich
Die österreichische Bundesregierung hat am 20. September 2023 beschlossen, allen vom Nationalfonds anerkannten lebenden NS-Opfern aus Österreich eine außerordentliche Gestezahlung i.H. von 5.087,10 Euro zukommen zu lassen. Österreich bekräftigt damit seine besondere Verantwortung gegenüber den Verfolgten des NS-Regimes. Der Beschluss, der auf die Initiative der Claims Conference zurückgeht, ist Ergebnis gemeinsamer Verhandlungen.
Österreichische Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern
Der österreichische Nationalrat hat am 19. September 2019 einstimmig eine Novelle des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) angenommen, mit der den direkten Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus die Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige ermöglicht wird.
Die Gesetzesnovelle ist mit 1. September 2020 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie unter Staatsbürgerschaft für Verfolgte des NS- Regimes und deren direkte Nachkommen.
Sicherheitswarnung vor E-Mail-Spoofing!
Das österreichische Generalkonsulat warnt vor E-Mail-Spoofing im Namen der österreichischen Botschaft oder der Handelsabteilung der österreichischen Botschaft. E-Mails mit dem Domänennamen bmeia.OR.at stammen NICHT von der österreichischen Botschaft und sollten ignoriert oder sofort gelöscht werden.
E-Mails von österreichischen Vertretungsbehörden (Botschaften, Generalkonsulate, Kulturforen, ständige Vertretungen) werden nur vom offiziellen Domänennamen @bmeia.gv.at versendet.