Weltweit stark erhöhtes Risiko – Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Von allen nicht notwendigen Reisen - auch in diese Staaten - wird aber weiter abgeraten.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, benötigen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Seit 13. Februar 2021 ist das Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache einem ärztlichen Zeugnis gleichgestellt. Für Testergebnisse in anderen Sprachen wird weiterhin ein ärztliches Zeugnis benötigt. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, ist der Test binnen 24 Stunden nach der Einreise nachzuholen. Wie bisher muss nach der Einreise nach Österreich eine zehntägige (Heim-)Quarantäne angetreten werden. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Auch Pendler unterliegen einer wöchentliche Test- und Registrierungspflicht. Pendler müssen daher bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage ist. Seit 13. Februar 2021 ist das Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache einem ärztlichen Zeugnis gleichgestellt. Für Testergebnisse in anderen Sprachen wird weiterhin ein ärztliches Zeugnis benötigt. Dies gilt sowohl für Einpendler aus dem Ausland, die zu ihrem Arbeitsplatz in Österreich reisen, als auch für in Österreich Ansässige, die von ihrem Arbeitsplatz im Ausland zurückkehren.
Weiterhin ist die verpflichtende elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) vor der Einreise nach Österreich zu beachten. Das elektronische Registrierungsformular finden Sie hier: Deutsch und Englisch. Seit 13. Februar 2021 darf die Registrierung frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich erfolgen.
Ausnahmen von der Test-, Quarantäne- und Registrierungspflicht bestehen für Transitreisende sowie für Personen, die aus unvorhersehbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis einreisen. Weitere Informationen zu den Ausnahmeregeln erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Ausgenommen von der Verpflichtung zur Quarantäne sind Einreisen aus beruflichen Gründen, Pendler sowie Personen, die in medizinischen Notfällen als Begleitpersonen mitreisen. Diese Gruppen dürfen unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests einreisen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein (7 Tage bei Pendlern).
Weitere Informationen und Details zur novellierten Einreiseverordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
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