Übersetzungen
Die österreichischen konsularischen Vertretungen im Ausland sind nicht befugt, Übersetzungen für Sie vorzunehmen. Wenden Sie sich bitte an einen Übersetzer. Benötigen Sie in Taiwan eine notariell beglaubigte Übersetzung, so wenden Sie sich bitte dafür an einen befugten Notar.
Übersetzungen können vom Österreich Büro Taipei weder beglaubigt, noch kann die Richtigkeit der Übersetzung von diesem bestätigt werden. Jedoch kann auf einer notariell beglaubigten Übersetzung, die vom taiwanesischen Außenministerium überbeglaubigt wurde, die Unterschrift des berechtigten Beamten des taiwanesischen Außenministeriums vom Österreich Büro Taipei beglaubigt werden.
Die Konsulargebühr für eine Beglaubigung beträgt EUR 40,-- (in NTD bar zu entrichten).
