Dokumentenbeschaffung
Benötigen Sie Personenstandsurkunden aus Österreich, wie Geburts-, Heirats- bzw. Sterbeurkunde, Auszüge aus dem Geburten-, Ehe- bzw. Sterbebuch, so wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, bei dem der Personenstandsfall verzeichnet wurde. Fordern Sie allenfalls eine internationale Ausfertigung der gewünschten Urkunde an, damit keine Übersetzungen erforderlich werden.
Beachten Sie bitte, dass in Österreich die Matriken bis zum 31.12.1938 (für Eheschließungen bis zum 31.8.1938 und im Burgenland bis 1895) von den gesetzlich anerkannten Kirchen- und Religionsgemeinschaften geführt wurden. Für Personen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört haben, wurden ab 1870 (und ebenfalls bis zum 31.12.1938) Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei den politischen Bezirksbehörden geführt.
Die in Österreich für Sie zuständige Behörde finden Sie hier: HELP-Amtshelfer - Behördenauswahl
