Touristenvisum
Antragstellung:
Seit dem 11. Jänner 2011 sind Inhaber von taiwanesischen Reisepässen von der Visumpflicht befreit. Damit können sie sich bis zu einer maximalen Dauer von 90 Tagen binnen 180 Tagen in den Schengenländern aufhalten. Von der Visabefreiung sind jene Pässe ausgenommen, in denen keine ID-Nummer angeführt wird.
Nähere Informationen zur Visafreiheit erhalten Sie hier.
Der Schengen Visa Codex sieht die Vorlage der folgenden Dokumente bei Antragstellung eines Visums zu touristischen Zwecken von Seiten des visumpflichtigen Reisenden vor:
- Gültiger Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig ist, sowie eine Kopie des Reisepasses
- Vollständig ausgefülltes und vom Visumwerber eigenhändig unterschriebenes Visumantragsformular
- Kopie des taiwanesischen Aufenthaltstitels (ARC)
- 1 Farb-Passfoto neueren Datums
- Angabe der Reiseroute
- Flugreservierung
- Reiseversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 30.000,-- oder Gegenwert in ausländischer Währung, die im geamten Schengen Raum gültig ist
- Für Minderjährige: schriftliche Erlaubnis des/r Erziehungsberechtigten, sowie Kopie der ID-Karte und Haushaltsregister des/r Erziehungsberechtigten
- Konsulargebühr: € 60,-- zahlbar in NTD bar, fällig bei der Antragstellung
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (z.B. Bankauszug, Sparbuch, Gehaltszettel etc.)
- PERSÖNLICHE Antragstellung
- Hotelreservierung
In einzelnen Fällen können zusätzliche Dokumente gefordert werden wie z.B.:
- Garantieschreiben/Gehaltsbestätigung des Arbeitgebers
- Elektronische Verpflichtungserklärung des Einladers
Nähere Informationen zum Thema Visum allgemein finden Sie unter Visum.
