Studentenvisum
Visum C, Visum D oder Aufenthaltstitel?
Seit dem 11. Jänner 2011 sind Inhaber von taiwanesischen Reisepässen von der Visumpflicht befreit. Damit können sie sich bis zu einer maximalen Dauer von 90 Tagen binnen 180 Tagen in den Schengenländern aufhalten. Von der Visabefreiung sind jene Pässe ausgenommen, in denen keine ID-Nummer angeführt wird.
Nähere Informationen zur Visafreiheit erhalten Sie hier.
Visapflichtige Reisende können ein Visum im Österreich Büro Taipei beantragen, sofern sie in Taiwan wohnhaft sind. Die persönliche Vorsprache des Antragstellers ist dabei erforderlich.
Für den Zweck eines kurzfristigen Studiums in Österreich kann ein Visum C (Schengen-Visum) mit einer Gültigkeit von 90 Tagen oder ein nationales Visum D mit einer Gültigkeit von drei bis maximal sechs Monaten ausgestellt werden. Mit einem Visum D kann man sich während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums bis zu insgesamt 90 Tagen in anderen Schengenländern aufhalten.
Für ein längerfristiges – über 6 Monate andauerndes - Studium ist ein Aufenthaltstitel zu beantragen.
Folgende Dokumente sind für die Antragstellung erforderlich:
Visum C
- Gültiger Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig ist, sowie eine Kopie des Reisepasses
- Vollständig ausgefülltes und vom Visumwerber eigenhändig unterschriebenes Visumantragsformular
- Kopie des taiwanesischen Aufenthaltstitels (ARC)
- 1 Farb-Passfoto neueren Datums
- Flugreservierung
- im Falle eines Studiums: Zulassungsschreiben der österreichischen Bildungseinrichtung
- Bestätigung der Universität oder Schule in Taiwan
- im Falle eines Sprachkurses: Teilnahmebestätigung des Sprachinstituts und Nachweis der Bezahlung des Kurses
- Nachweis ausreichender, den Zeitraum des Aufenthaltes in Österreich abdeckender finanzieller Mittel (z.B. Bankauszug, Sparbuch, Gehaltszettel etc.)
- Nachweis einer Reisekrankenversicherung bzw. einer gesetzlichen Pflichtversicherung in Österreich
- Nachweis der Unterkunft
- Konsulargebühr: € 60,— zahlbar in NTD bar, fällig bei der Antragstellung
- Zusätzliche Dokumente können erforderlich sein
- persönliche Antragstellung
Nationales Visum (Aufenthaltsvisum, Visum D)
- Gültiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist
- Vollständig ausgefülltes und vom Visumwerber eigenhändig unterschriebenes Visumantragsformular
- 1 Farb-Passfoto neueren Datums
- Zulassungsschreiben der österreichischen Universität oder Schule
- Bestätigung der Universität in Taiwan
- Nachweis ausreichender, den Zeitraum des Aufenthaltes in Österreich abdeckender finanzieller Mittel (z.B. Bankauszug, Sparbuch, Gehaltszettel etc.)
- Nachweis einer Reisekrankenversicherung bzw. einer gesetzlichen Pflichtversicherung in Österreich
- Nachweis der Unterkunft in Österreich
- Reisekrankenversicherung
- Konsulargebühr: € 100,00, zahlbar in NTD bar, fällig bei Antragstellung
- Zusätzliche Dokumente können erforderlich sein.
Ein Visum D berechtigt zum Aufenthalt in Österreich und zu einem Aufenthalt in anderen Schengenländern von bis zu 90 Tagen innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums.
Nähere Informationen zum Thema Visum allgemein finden Sie unter Visum.
