Konsulargebühren
Die Amtshandlungen des Österreich Büros Taipei unterliegen in manchen Fällen einer Gebührenpflicht. In Einzelfällen kann von der Einhebung der Konsulargebühren gegenüber einem Abgabenschuldner ganz oder teilweise Abstand genommen werden, wenn die volle Entrichtung in Anbetracht der wirtschaftlichen Verhältnisse für diesen eine erhebliche Härte bedeuten würde.
Rechtsgrundlage: Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 – KGG 1992), BGBl. 100/1992, in der Fassung der BGBl. I Nr. 29/1997, BGBl. I Nr. 40/1998, BGBl. I Nr. 52/1999, BGBl. I Nr. 43/2001, BGBl. I Nr. 64/2003 und BGBl. I Nr. 17/2004. Den vollständigen Gesetzestext in der letztgültigen Fassung erhalten Sie unter dem rechtstehenden Link zum Rechtsinformationssystem, Suchwort: KGG 1992.
Die nachfolgend in EURO angegebenen Konsulargebühren sind in der Landeswährung (NTD) bar zu entrichten. Kreditkarten oder Schecks können leider nicht akzeptiert werden.
- Schengen Visum (C): 60,00 EURO
- Schengen Visum (C) für Kinder im Alter von 6 - 12 Jahren: 35,00 Euro
- Nationales Visum (D): 100,00 EURO
- Ausstellung eines Reisepasses: 76,00 EURO
- Ausstellung eines "Kinderpasses" für Kinder unter 12 Jahren: 30,00 EURO
- Erstmalige Ausstellung eines "Kinderpasses" für Kinder unter 2 Jahren: gratis
- Änderung im Reisepass: 29,00 EURO
- Ausstellung eines Personalausweises: 62,00 Euro
- Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die bei Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 27,00 Euro
- Staatsbürgerschaftsnachweis: 48,00 EURO
- Erstmalige Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweis für Kinder unter 2 Jahren: gratis
- Beglaubigung einer Unterschrift: 40,00 EURO
- Beglaubigung einer Abschrift: 40,00 EURO
- Beantragung eines Strafregisterauszuges: 24,00 EURO
- Andere
