Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission erfüllt vier Hauptaufgaben:
- Ausarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften.
- Umsetzung der EU-Politik und Überwachung des Haushalts.
- Überwachung der Einhaltung des europäischen Rechts (gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof).
- Vertretung der EU auf internationaler Ebene, z.B. beim Aushandeln von Übereinkommen mit Drittstaaten
Spricht man von der Kommission, kann damit die gesamte Institution mit ihren verschiedenen Generaldirektionen gemeint sein oder das Kollegium der 27 Kommissare (je ein Kommissar pro Mitgliedsstaat). Letzteres wird alle fünf Jahre innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl zum Europäischen Parlament neu besetzt. Dabei wird von den Regierungen der Mitgliedsstaaten gemeinsam ein neuer Präsident der Kommission bestimmt, der in der Folge einen für ihn geeigneten Kandidaten für den Posten eines Kommissars aus jedem Mitgliedstaat auswählt. Stimmt das Europäische Parlament nach eingehender Befragung jedes Kandidaten der Auswahl durch den designierten Präsidenten der Kommission zu, so kann die neue Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Wichtig dabei ist, dass die Kommissare nicht den Mitgliedsstaat, aus dem sie stammen, vertreten, sondern unparteiisch im Namen der EU zu handeln haben.
