Strafregisterbescheinigung
Bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland kann ein Auszug aus dem Strafregister gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968 beantragt werden.
Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen.
Bei Antragstellung sind vorzuweisen:
· Antragsformular vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben,
· amtlicher Lichtbildausweis, aus dem der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Identität des Antragstellers einwandfrei hervorgehen (wie z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein),
· Kopie der Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde),
· Meldebescheinigung,
· zutreffendenfalls Heiratsurkunde
· Nachweis akademischer Grade, (falls vorhanden und deren Eintrag gewünscht)
· Gebühr von 42 Euro gemäß TP 5 (2) des Konsulargebührengesetzes (KGG).
Wichtiger Hinweis:
Falls keine persönliche Antragstellung erfolgt, ist eine amtlich beglaubigte Vollmacht des Antragstellers vorzulegen. In diesem Fall muss die Bescheinigung zwecks Identitätsfeststellung vom Antragsteller persönlich abgeholt werden.
Kontoverbindung:
Österreichische Botschaft Berlin
Konto - Nr.: 2398048
Bankleitzahl: 100 700 00
Kreditinstitut: Deutsche Bank AG Berlin
IBAN: DE81 1007 0000 0239 8048 00
SWIFT-Code: DEUTDEBBXXX
