Haustiere - Reisen mit Tieren
Aus den EU- und EWR-Staaten kann mit Haustieren im Reiseverkehr seit 3. Juli 2004 mit dem sogen. EU-Heimtierpass ohne grenztierärztliche Kontrolle nach Österreich eingereist werden.
Näheres kann dem nachfolgenden Informationsblatt entnommen werden:
Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen, Frettchen im Reiseverkehr ab 1. Oktober 2004
Einreise mit Tieren aus Drittstaaten
Informationen zur Einreise bzw. Einfuhr von Haustieren aus Drittstaaten finden Sie hier:
Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde
Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich, sondern auf Gemeindeebene geregelt.
In Wien besteht beispielsweise Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen. Leine und Maulkorb sind dort in allen öffentlichen Orten (Straßen, Plätze, frei zugängliche Teile von Häusern, Höfe, Lokale, Kleingartenanlagen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, etc.) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln anzulegen. Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.
Es empfiehlt sich daher, Leine und Maulkorb bei einem Aufenthalt in Österreich jedenfalls immer mitzuführen, und im Bedarfsfall beides anzulegen.
Für genauere Auskünfte wird empfohlen, sich an die Gemeindeverwaltung bzw. an die Tourismusstelle des Aufenthaltsortes in Österreich zu wenden.
Durch- und Einfuhr von Pferden
Durchfuhr von Pferden:
Die Pferde müssen aus der Europäischen Union (EU) stammen (innergemeinschaftliches Verbringen):
1. Gesundheitszeugnis gem. den Richtlinien 90424, ausgestellt vom deutschen Amtstierarzt
2. Impfbescheinigung (1998 geborene Pferde benötigen zusätzlich einen Equidenpass)
3. Animomeldung: laut Entscheidung der Kommission 93/444/EWG (Meldung des deutschen Amtstierarztes an den österreichischen Amtstierarzt, welcher für jenes Gebiet zuständig ist, wo der Grenzaustritt erfolgt.)
4. Meldung durch den deutschen Amtstierarzt an die Zentralbehörde: Veterinärverwaltung, A-1030 Wien, Radetzkystr. 2 (Tel.: 0043/1/71100-4820)
Einfuhr von Pferden:
Die Pferde müssen aus der Europäischen Union (EU) stammen (innergemeinschaftliches Verbringen):
1. Gesundheitszeugnis gem. den Richtlinien 90424, ausgestellt vom deutschen Amtstierarzt
2. Impfbescheinigung (1998 geborene Pferde benötigen zusätzlich einen Equidenpass)
3. Meldung durch den deutschen Amtstierarzt an den für den Bestimmungsort zuständigen österreichischen Amtstierarzt
