Staatsverträge
Staatsverträge sind Verträge zwischen Völkerrechtssubjekten (das sind insbesondere Staaten bzw. Internationale Organisationen). Man unterscheidet bilaterale (zwei Vertragspartner) und multilaterale (mehr als zwei Vertragspartner) Staatsverträge. In Österreich werden auf Gesetzesstufe stehende Staatsverträge vom Nationalrat (in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Bundesrates) genehmigt und vom Bundespräsidenten abgeschlossen.
Die elektronische Erfassung der bilateralen Staatsverträge Österreichs finden Sie unter dem nebenstehenden Link "Bilaterale Staatsverträge".
Unter dem nebenstehenden Link "Österreich als Depositär" finden Sie diejenigen multilateralen Staatsverträge, bei denen Österreich die Depositarfunktion wahrnimmt.
An der elektronischen Erfassung der übrigen multilateralen Staatsverträge, bei denen Österreich Vertragspartner ist, wird noch gearbeitet.
Hinweise und Rückfragen zur Vertragskartei richten Sie bitte an das Staatsnotariat im Völkerrechtsbüro des BMeiA per e-mail an staatsnotariat(at)bmeia.gv.at oder telefonisch unter der Tel.-Nr. +43501150/DW 4552 oder 3459.
