Reisepassangelegenheiten im Ausland
Mit der neuen Generation der Pässe europäischer Staaten wird die Sicherheit der Reisedokumente auf ein völlig neues Niveau gehoben. Österreich befindet sich unter den Ländern, die bereits die neuen biometrischen Reisepässe mit Chip eingeführt haben. Seit 30.März 2009 erfolgt zusätzlich eine Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip des Reisepasses.
Die Aufnahme von Passdaten in einem Chip im neuen Sicherheitspass hat das Ziel, die Fälschung und die missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten zu verhindern und damit einen Beitrag im Kampf gegen internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel zu leisten.
Diese Pässe erfüllen alle internationalen Sicherheitsstandards und können in Zukunft auch weiterhin für weltweite Reisen genutzt werden. Hohe Qualität benötigt jedoch auch einen höheren technischen Aufwand und in Folge bedauerlicherweise auch mehr Zeit.
Um der geforderten Qualität Rechnung zu tragen, werden die Dokumente zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Aussenministeriums an die jeweils zuständige Vertretungsbehörde im Ausland einzeln zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden. Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten, für die Sie bereits im voraus um Verständnis ersucht werden.
Jeder fünfte Reisepass läuft 2010 ab – Rechtzeitig beantragen spart Zeit
1,2 Millionen Reisepässe verlieren im Jahr 2010 ihre Gültigkeit. Das sind doppelt so viele als in einem durchschnittlichen Jahr. Vor allem in den Monaten März bis Juni 2010 wird es zu einem großen Andrang und längeren Wartezeiten in den Passämtern/Vertretungsbehörden kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist.
Passbehörde:
In der EU wohnhafte Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können einen Reisepass bei der zuständigen Berufsvertretungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes beantragen, aber auch in jeder österreichischen Botschaft und jedem österreichischen Berufs(general)konsulat innerhalb der EU.
Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die ihren Wohnsitz im NICHT-EU-Ausland haben, kann die Ausstellung eines gewöhnlichen EU-Reisepasses bei der zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes im Ausland, aber auch bei einer geographisch ihrem Wohnsitz näher gelegenen Botschaft bzw. einem Berufs(general)konsulat beantragt werden, auch wenn diese bzw. dieses sich nicht im Staat, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, liegt.
Auch einige ausgewählte Honorar(general)konsulate können Anträge entgegennehmen.
Hinweis: Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können einen Reisepass auch bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen.
Als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher sollten Sie jedoch beachten, dass es aufgrund der Überprüfung der Staatsbürgerschaft (bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern, die schon länger als fünf Jahre im Ausland leben) zu einer längeren Wartezeit kommen kann.
Einige österreichische Vertretungsbehörden bieten Ihnen die Möglichkeit, einer Terminreservierung.
Im Fall eines Passverlusts im Ausland kann von den österreichischen Vertretungsbehörden ein kurzfristig gültiger Notreisepass zur Heimreise ausgestellt werden. Nach der Rückkehr kann ein neuer gewöhnlicher EU-Reisepass bei der zuständigen Passbehörde beantragt werden.
Erforderliche Nachweise für die Ausstellung/Änderung/Ergänzung eines österr. Reisepasses:
- ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei den Vertretungsbehörden)·
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde - soferne zutreffend
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis eines akademischen Grades - soferne zutreffend
- Nachweis des Hauptwohnsitzes nach den örtlichen Gegebenheiten, z.B. Aufenthaltstitel, Meldebestätigung etc...
- amtlicher Lichtbildausweis oder Identitätszeuge
- zwei gleiche Passbilder nach ICAO Standard
- alter Reisepass
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und zur Abnahme der Fingerabdrücke ist eine persönliche Antragsstellung erforderlich.
Zu entrichtende Konsulargebühren:
Ausstellung eines neuen Reisepasses : 70,- Euro
Änderung einer Eintragung bzw. Ergänzung: 25,- Euro
Für weitere Informationen, vor allem hinsichtlich der Bearbeitungsdauer und allfällig notwendige Terminreservierung ( http://www.help.gv.at/applications/terminkalender/getbotschaft.php ), kontaktieren Sie bitte direkt Ihre nächstgelegene österreichische Vertretungsbehörde bzw. deren Homepage.
