Pass und Visum
Einreisevoraussetzungen für Österreicher im Ausland
Sie sind österreichischer Staatsbürger und möchten Ihren Urlaub im Ausland verbringen?
Mit Hilfe der Funktion "Länderinformation" auf der rechten Seite erhalten Sie Angaben zu den Einreisebestimmungen und weitere Informationen über Ihr Zielland. Wählen Sie dazu das jeweilige Land sowie als Thema "Reiseinformation" aus.
Als ganz spezielles Service stellen wir Ihnen diese Informationen zur Verfügung und wünschen Ihnen eine gute Reise und einen schönen Aufenthalt!
Einreisevoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige nach Österreich
Sofern nicht anderslautende Vereinbarungen oder Bestimmungen zur Anwendung kommen, benötigen ausländische Staatsbürger zur Einreise nach Österreich ein Visum.
Diese sind grundsätzlich an der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Österreichischen Vertretungsbehörde zu beantragen. Sollte sich im Heimatland der Antragsteller keine Österreichische Vertretungsbehörde befinden so kann ein Schengenvisum zusätzlich auch bei einer Österreich vertretenden Schengen-Botschaft beantragt werden.
Wer ein Visum braucht und wer nicht, können Sie aus der unverbindlichen Übersicht ersehen, die wir für Sie zusammengestellt haben.
Visa information in English (Austrian Embassy London)
Sollten Sie einen visapflichtigen Fremden nach Österreich einladen wollen, so beachten Sie bitte nachstehendes Merkblatt.
Wenn der Antragsteller nicht über ausreichende Eigenmittel zur Bestreitung des geplanten Aufenthaltes verfügt, so kann in Übereinstimmung mit dem Fremdengesetz die Vorlage einer Verpflichtungserklärung durch den Einlader, der seinen Hauptwohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet haben muss, verlangt werden. Damit erklärt sich dieser bereit, für alle Kosten aufzukommen, die öffentlichen Rechtsträgern durch den Aufenthalt des Eingeladenen, auch wenn dieser über den Zeitraum der Einladung hinausgeht, entstehen könnten.
Die Abgabe der Verpflichtungserklärung erfolgt bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizeibehörde unter Vorlage entsprechender Nachweise der finanziellen Bonität (Einkommens- oder sonstige Vermögensnachweise, allfällige Mietverträge, sonstige Aufwendungen).
Die hierbei vergebene ID-Nummer ist bei Antragstellung an der jeweiligen Botschaft bekannt zu geben.
Als Einlader kommen Privatpersonen, nachweislich bevollmächtigte Vertreter von Vereinen oder zur Vertretung nach außen bevollmächtigter Vertreter von Firmen in Frage.
Wird der Antrag nicht direkt an einer Österreichischen Botschaft/Generalkonsulat eingebracht sondern bei einer, Österreich vertretenden, Botschaft eines Schengenpartners besteht diese Möglichkeit nicht sondern ist die Abgabe einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Verpflichtungserklärung gemäß nachstehendem Muster vorgesehen.
Es besteht die Möglichkeit, Informationen betreffend das Schengener Informationssystem im Rahmen der Website der Datenschutzbehörde (deutschsprachige Version bzw. englischsprachige Version) zu erhalten.
Betreffend Visum zur Arbeitsaufnahme kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige österreichische Vertretungsbehörde
