Allgemeine rechtliche Hinweise
Reiseinformationen
Das Außenministerium erstellt Reiseinformationen für 192 Länder der Welt.
Bitte beachten Sie, dass die den Reiseinformationen zu Grunde liegenden Hinweise auf Grund der laufenden Ereignisse und Entwicklungen oft sehr umfangreich sein können und raschen Änderungen unterliegen. Das Außenministerium übernimmt daher weder Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen noch die Haftung für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden.
Rechtslage im Ausland
Wer sich in ein fremdes Land begibt, unterliegt – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit – auch den rechtlichen Regelungen des jeweiligen Landes. Erkundigen Sie sich daher im Vorhinein über bestehende Rechtsvorschriften und verhalten Sie sich dementsprechend.
Abgelaufene Begutachtungsplakette (Pickerl) kann im Ausland zu Problemen führen
"Die periodische Begutachtung des Fahrzeugs ("Pickerl") dient der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Autos. In Österreich haben Autofahrer vier Monate nach Ablauf des "Pickerls" Zeit, die Fahrzeugbegutachtung nachzuholen.
In Ungarn, Tschechien und Polen kann es zu Problemen kommen, wenn in Österreich zugelassene PKWs mit einem abgelaufenen Pickerl unterwegs sind.
In Kroatien, wo ebenfalls die Nutzung eines PKWs nur mit gültigem "Pickerl" zugelassen ist, wird aber bei österreichischen PKWs die Überziehung der Ablauffrist meist toleriert.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten eine vor oder während der Urlausfahrt fällige Begutachtung noch rechtzeitig vor Urlaubsantritt vornehmen zu lassen.
Sollte es dennoch wegen eines abgelaufenen "Pickerls" im Ausland zu Problemen kommen, wird eine Kontaktaufnahme mit der Einsatzzentrale der ÖAMTC-Nothilfe unter der Telefonnummer +43 (0)1 25 120 00 empfohlen.
Sicherheitsgefährdung
Generell besteht bei Reisen eine potenzielle Sicherheitsgefährdung. Jede/r Reisende muss selbst entscheiden, ob sie/er angesichts dieser potenziellen Sicherheitsgefährdung – die grundsätzlich weltweit besteht – eine Reise antritt. Überprüfen Sie auch in den Medien und anhand von Reiseliteratur mögliche besondere Risken an Ihrem Reiseziel und halten Sie sich auch während Ihres Aufenthaltes auf dem Laufenden.
Reisewarnung
Das Außenministerium spricht in der Regel Reisewarnungen nur in besonderen Krisensituationen (z.B. kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Situation in einem Land), wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht, aus. Die Einschätzung der Sicherheitssituation eines Landes im Hinblick auf eine Reisewarnung beruht nicht in der Bewertung einzelner tragischer Ereignisse, sondern der Gesamtsituation in einer Region bzw. einem Staat auf Grund der dem Außenministerium vorliegenden Informationen. Dabei spielt auch eine wesentliche Rolle, wie ein Staat mit der Terrorgefahr umgeht. Wesentlich dabei ist, ob Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer Anschläge, eine internationale Zusammenarbeit und eine grundsätzliche Betreuung Betroffener vorgesehen sind. Eine partielle Reisewarnung wird nur für eine bestimmte Region ausgesprochen und gilt nicht für das ganze Land. Eine Liste der Länder mit einer Reisewarnung oder einer partiellen Reisewarnung sowie die Einteilung der Sicherheitsstufen des Außenministeriums finden Sie hier.
Umbuchungen/Storni
Reisehinweise oder Reisewarnungen des Außenministeriums stellen keine rechtliche Grundlage für kostenlose Storni von Urlaubsreisen dar. Erst im Nachhinein kann durch ein Gericht festgestellt werden, ob ein Wegfall der Geschäftsgrundlage auf Grund eines nicht zumutbaren Sicherheitsrisikos bestanden hat und der Reiseveranstalter somit keinen Anspruch auf Stornogebühren hat. Informationen über allgemeine rechtliche Grundlagen betreffend Reisebuchungen und Storni können Sie bei der Tourismus-Servicestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit einholen.
Weitere Informationen über die Rechte der KonsumentInnen finden Sie auf der Internetseite des VKI - Europäisches Verbraucher Zentrum.
