Palästinensische Gebiete
- Hauptstadt:
-  
- Int. Kennzeichen:
- PS 
- Sprache
- Arabisch 
- Währung:
- NIS 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 11.11.2009
Sicherheit
Partielle Reisewarnung (seit 23.10.2006)
Ausgenommen von dieser partiellen Reisewarnung sind die Orte Bethlehem und Jericho.
Seit 18.01. 2009 besteht ein Waffenstillstand, der überwiegend eingehalten wird, nachdem am 27.12.2008 Israel auf den andauernden Raketenbeschuss aus Gaza mit massiven Luftangriffen auf den Gazastreifen reagiert hatte.
Vor Reisen in den Gazastreifen und in die Westbank wird ausdrücklich gewarnt. Es wird auf die ständige Gefahr von Geiselnahmen in den gesamten palästinensischen Gebieten hingewiesen. Westliche Einrichtungen im Gazastreifen bzw. der Westbank können darüber hinaus zum Angriffsziel radikaler Gruppierungen werden. am 03.01. 2007 waren Ausländer von den palästinensischen Sicherheitskräften wegen der herrschenden Zustände zum Verlassen des Gazstreifens aufgefordert worden.
Die Gefahr von Geiselnahmen ist weiterhin groß, ebenso kann es immer noch zu Kampfhandlungen mit Toten und Verletzten kommen. Kurzfristige und unangekündigten Totalsperrungen des Gazastreifens sind ebenso möglich, während derer dieser auch von ausländischen Staatsbürgern nicht verlassen werden kann. In solchen Fällen sind die Österr. Botschaft Tel Aviv und das Österr. Vertretungsbüro Ramallah ausserstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen.
Die Österreichische Botschaft in Tel Aviv bzw. das Österreichische Vertretungsbüro in Ramallah können für in Not geratene Österreicher im Gazastreifen und in der West Bank, für die eine partielle Reisewarnung besteht, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung leisten.
Sollte ein Aufenthalt im Gazastreifen trotz ausdrücklicher Reisewarnung unerlässlich sein, ist Folgendes zu beachten: Der Übergang Israel-Gazastreifen (Erez Crossing) wird von der israelischen Armee wie ein internationaler Grenzübergang geführt, womit das Mitführen eines gültigen Reisedokumentes notwendig ist. Der Übergang wird immer wieder unangekündigt für alle Reisenden gesperrt wird, und lediglich für einen limitieren Personenkreis geöffnet (Z.B. Diplomaten, ausländische Journalisten). Die Dienst habenden Soldaten am Übergang wurden neuerdings teilweise durch eine private Sicherheitsfirma ersetzt und sind angewiesen für jeden Reisenden eine individuelle Übertrittsbewilligung einzuholen, damit ergeben sich auch bei geöffnetem Erez-Übergang oft mehrstündige Wartezeiten (die Bewilligungen können u.U. mehrere Tage in Anspruch nehmen). Es wird nachdrücklich angeraten das Österreichische Vertretungsbüro Ramallah (s. unten) über eine Einreise zu informieren, für Notfälle im Gazastreifen kann auch der Vorort ansässige Mitarbeiter des Vertretungsbüros unter Tel. 08-2845991 und Handy: 0599-266103 kontaktiert werden.
Im Gazastreifen und der Westbank kann es sowohl zu internen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen militanten Gruppen als auch zu Militäraktionen (u.a. Einsatz von israelischen Panzereinheiten und Raketenangriffen mit Kampfhubschraubern in Gaza, Militäroperationen in der Westbank) sowie schweren bewaffneten Zusammenstössen zwischen dem israelischen Militär und militanten Palästinensern, sporadischen Schusswechseln auf jüdische Siedler und Siedlerautos, großflächige und andauernde Ausgangssperren sowie die unangekündigte Totalsperrung von Checkpoints/Einreisepunkten von der Westbank bzw. dem Gazastreifen nach Israel kommen. An großen jüdischen Feiertagen kommt es erfahrungsgemäß zur Abriegelung der palästinensischen Gebiete und zur Schließung von Ein-Ausreisepunkten.
Vor Besuchen jüdischer Siedlungen in der Westbank wird dringend gewarnt. Die Gewaltbereitschaft jüdischer Siedler ist während der letzten Jahre deutlich angestiegen.
Doppelstaatsbürger (Palästinenser/Österreicher): Österreichische Staatsbürger palästinensischer Herkunft, die noch eine gültige palästinensische Identitätskarte besitzen und die sich in der Westbank und dem Gazastreifen aufhalten bzw. einreisen wollen, werden von Israel ausschließlich als Palästinenser betrachtet und können in der Regel nur über den Grenzübergang Rafah (vom Gazastreifen nach Ägypten) oder Allenby Brücke (von der Westbank nach Jordanien) ausreisen.
Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gazastreifen) können auch von der Österreichischen Botschaft Tel Aviv oder dem Österreichischen Vertretungsbüro Ramallah nicht sichergestellt werden.
Doppelstaatsbürger sollten sich vor Ihrer Reise über die aktuelle Lage beim Österreichischen Vertretungsbüro Ramallah informieren:
Österreichisches Vertretungsbüro in Ramallah
Abdullah Joudeh Old House
8C Al Majless Str.
P.O.Box 3990
Al Bireh
Tel.: +972(0)2 2401477, +972(0)2 2400478
Fax: +972(0)2 2400479
E-mail: office(at)autrep.palnet.com
oder mit der Österreichischen Botschaft Tel Aviv
Telefonische Notrufbereitschaft außerhalb der Bürozeiten: +972(0)547-921892
in Verbindung zu setzen.
Ein- und Ausreise
Der Grenzübergang Rafah (Ägypten) in den Gazastreifen ist generell gesperrt und wird nur in Ausnahmefällen nach kurzfristiger Ankündigung geöffnet. Personen, die nach Gaza über Rafah (Ägypten) einreisen, müssen auf Grund der geltenden israelischen Einreisebestimmungen ausnahmslos wieder über Rafah (Ägypten) ausreisen. Die Ausreise aus dem Gazastreifen nach Israel via Erez-Checkpoint ist nur möglich, wenn die Ausreise aus Israel nach Gaza ebenso dort erfolgte.
Es liegt in der Eigenverantwortung der Reisenden vor Grenzübertritt in den Gazastreifen sicherzustellen, dass sowohl die für Gaza zuständigen palästinensischen Behörden als auch die ägyptischen Behörden dieser Wiederausreise aus Gaza via Rafah (Ägypten) vorab zustimmen.
Die Kontaktnahme mit der ägyptischen Botschaft vor Reiseantritt wird dringend angeregt. Die Österr. Botschaft Kairo ist ausnahmslos nur für die ägyptische Seite der Grenzkontrollen zuständig. Hilfestellungen der Österr. Botschaft Kairo sind, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt möglich und erstrecken sich nicht auf Kontakte mit den für Gaza zuständigen palästinensischen Behörden. Sollten aus der Hilfestellung Österr. Botschaft Kairo Kosten erwachsen, werden diese per Konsulargebührenbescheid vorgeschrieben werden.
