Vereinigte Staaten von Amerika (de)
- Hauptstadt:
- Washington DC 
- Int. Kennzeichen:
- US 
- Sprache
- Englisch, bedeutende Zahl Spanisch sprechender Minderheiten 
- Gängige Fremdsprachen:
- in einzelnen Regionen Spanisch 
- Währung:
- 1 US Dollar (US$) = 100 cents (c) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -6 
- Information zur Zeitdifferenz:
- Sommerzeit in den USA von Anfang April bis Ende Oktober (außer in den Bundesstaaten Arizona, Indiana und Hawaii). Es gibt sechs Zeitzonen: Eastern Standard Time: MEZ/MESZ -6 h (New York, Washington D.C.) Central Standard Time: MEZ/MESZ -7 h (Chicago) Montain Standard Time: MEZ/MESZ -8 h (Denver) Pacific Standard Time: MEZ/MESZ -9 h (Los Angeles) Alaska: MEZ/MESZ -10 h Hawaii: MEZ -11 h 
- Elektrischer Strom:
- 110/120 Volt, 60 Hertz; Flachstecker (Zwischenstecker erforderlich - Ankauf vor der Einreise in die USA ist empfehlenswert) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 14.04. 2010
Reisende in die USA werden darauf hingewiesen, dass in bestimmten Regionen Fälle mit dem neuen Influenzavirus H1N1 existieren. Reisenden wird daher empfohlen, bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen sofort einen Allgemeinmediziner zwecks Abklärung aufzusuchen.
Im Spätsommer und Herbst muss in den Küstengebieten der Karibik und des Golfs von Mexiko mit Wirbelstürmen gerechnet werden. Reisenden in den betroffenen Regionen wird dringend angeraten, die Website des National Hurricane Center zu konsultieren und den Anweisungen der örtlichen Evakuierungs- und Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
In Kalifornien stellen zwischen Mai und Dezember Waldbrände keine Seltenheit dar. Der aktuelle Stand der beobachteten Waldbrände kann in folgender Landkarte abgelesen werden:
Flugverkehr:
Lt. Information des BMI vom 26.12.2009 muss aufgrund des Anschlagsversuchs auf ein US-Passagierflugzeug am 25.12.2009 ab sofort mit verschärften Sicherheitsmaßnahmen (insb. Personendurchsuchungen) gerechnet werden. Reisende werden daher dringend gebeten, mindestens drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen einzutreffen.
Auf Austrian Airlines Flügen von / nach USA dürfen ab sofort wieder Flüssigkeiten, Sprays oder gelartige Substanzen bis zu einer Maximalmenge von 90ml pro Verpackungseinheit in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Diese Gegenstände müssen in einen 1 Liter großen, wieder verschliessbaren und transparenten Plastikbeutel passen und werden beim Sicherheits-Check separat kontrolliert.
Bei folgenden Ausnahmen kann die max. Verpackungsgröße von 90ml überschritten werden, sofern ein Bedarf während der Reise besteht:
• Medikamente (keine ärztliche Bestätigung mehr notwendig)
• Babymilch und -nahrung (bei mitreisenden Kleinkindern)
• Diabetische Kost oder andere Spezialnahrung
Andere persönliche Gegenstände und Artikel dürfen als Handgepäck mitgenommen werden.
Elektronische Geräte sind auch nach den jüngsten Vorschriften als Handgepäck wieder erlaubt.
Bei Reisen in die USA darf lediglich 1 Handgepäcksstück mitgenommen werden. Diesbezüglich sollte jedenfalls Kontakt mit der Fluglinie über die individuellen Handgepäcks-Vorschriften aufgenommen werden.
Sicherheit
Da vor allem im Luftverkehr erhöhte Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, wird geraten, vor Reiseantritt genügend Zeit einzuplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Bitte beachten Sie, dass – abgesehen von Taschenmessern, Scheren, Nagelfeilen etc. – selbst die Mitnahme von Feuerzeugen an Bord von Flugzeugen, die in die oder in den USA fliegen, verboten ist.
Anfang Oktober 2005 wurden auch die Sicherheitsvorkehrungen im New Yorker U-Bahnnetz verstärkt. Reisende müssen mit verschärften Kontrollen rechnen. Generell wird zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht geraten.
Nach rationaler Einschätzung muss die Sicherheitssituation in den USA als hochstehend bezeichnet werden. Sicherheitsvorkehrungen landesweit, vor allem im Flugverkehr, haben zu bisweilen zu als störend empfundenen Kontrollen geführt, die jedoch rein der zusätzlichen Sicherheit der Bürger und Reisenden dienen sollen. Die Sicherheitsverhältnisse haben sich in den amerikanischen Großstädten verschlechtert. Im Ansteigen begriffen sind vor allem Eigentumsdelikte wie Einbruchsdiebstähle, Raubüberfälle, Autodiebstähle sowie Vergewaltigungen. Es sollte daher nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten photokopiert werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten.
Auch die Sicherheitssituation in der Hauptstadt Washington DC muss derzeit als besorgniserregend eingestuft werden. Bewaffnete Überfälle auf Touristen haben sich in jüngster Zeit auch in bisher sicheren Stadtteilen sowie im Bereich der "Mall" und der großen Museen gehäuft. Reisenden, die Washington und seine Sehenswürdigkeiten besuchen wollen, wird daher angeraten, keine größere Bargeldmengen sowie maximal nur eine Kreditkarte bei sich zu führen. Von touristischen Einzelexpeditionen in die südöstlichen und südwestlichen Stadtteile Washingtons wird dringend abgeraten.
Einreise
Die Einreise ohne Visum in die USA zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ist grundsätzlich möglich. Es wäre jedoch das Ausstellungsdatum des Reisepasses zu beachten:
Ausstellungsdatum des Reisepasses vor 26. Oktober 2005 (bordeauxroter maschinenlesbarer Reisepass): Visafreie Einreise
Visumpflicht für bordeauxrote Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 15. Juni 2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden. (Anmerkung: die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist kostengünstiger als die Beantragung eines Visum)
Inhaber von am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellten, gewöhnlichen österreichischen Reisepässen (mit Chip und digitalisiertem Foto) können visumfrei in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen.
Kinder unter 12 J. benötigen ihren eigenen Kinderpass welcher mit einem Chip versehen sein muss (Ausnahmeregelung: Kinderpässe die zwischen 16.6.06-25.10.06 ausgestellt wurden)! Kinder, die keinen eigenen Pass besitzen sondern im Paß der Eltern miteingetragen sind, sind visumpflichtig (Anm.: die Ausstellung eines Kinderpasses ist kostengünstiger als die Beantragung eines Visums)!
Kinderpässe, die nicht mit einem Chip versehen sind und nicht im Zeitraum vom 16.06.2006 - 25.10.2006 ausgestellt wurden, sind visumspflichtig.
Inhaber von creme-farbenen Notpässen benötigen seit dem 1. Juli 2009 für Reisen in die USA oder für den Transit durch die USA ein Visum, welches von amerikanischen Botschaften bzw. Konsulaten erteilt wird.
Um eine rasche Ausstellung von Visa zu gewährleisten, haben die Behörden der USA eine beschleunigte Terminvergabe für die AntragstellerInnen zugesagt.
Die amerikanischen Grenzkontrollstellen sind ermächtigt, in humanitären Notfällen eine visafreie Einreise mit einem Notpass zu ermöglichen. Da dies allerdings im Ermessen der jeweiligen Grenzkontrollstelle liegt, wird dringendst angeraten, nach Möglichkeit das Visum vor der Einreise zu beantragen.
Visumpflicht besteht auch für Reisezwecke, die nicht touristisch oder geschäftlich sind (z.B. journalistische Tätigkeit, Studium, Ausbildung, Forschung, Austauschprogramme, Vorträge, Arbeitsaufnahme, Au-pair, Heirat etc.).
Prinzipiell müssen alle österreichischen Reisepässe bei der Einreise in die USA gültig sein.
Personen, die mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass ohne Visum im Rahmen des Visa Waiver Programs einreisen möchten, werden ohne Ausnahmen und sofort auf Kosten der jeweiligen Fluglinie repatriiert. Fluggesellschaften werden daher Passagieren ohne maschinenlesbaren Reisepass und ohne gültiges US- Visum die Beförderung in die USA ausnahmslos verweigern.
Bei Ausstellung von Flugtickets ist unbedingt darauf zu achten, dass die Namensschreibweise (Vornamen und eventuelle Doppelnamen) mit jener des Reisepasses übereinstimmt.
Einführung des “Electronic System for Travel Authorisation” (Elektronisches System der Einreisegenehmigung) für visumfreies Reisen - ESTA
ACHTUNG: Seit 12. Jänner 2009 ist die elektronische Anmeldung über ESTA mindestens 72 Stunden vor Abflug in die USA verpflichtend!
Alle Reisenden – auch Kleinkinder – ohne US-Visum müssen zumindest 72 Stunden vor Abflug im Internet ihre Daten in das „Electronic System for Travel Authorisation“ (Elektronisches System der Einreisegenehmigung - ESTA) eingeben und erhalten darüber auch die Information, ob eine visumfreie Einreise möglich ist. Die Eingabe erfolgt am besten über die Homepage des US-Konsulates in Wien. Diese ist kostenlos und auch in Deutsch sowie in weiteren Sprachen verfügbar. Kommerzielle Internetseiten, die ESTA-Anträge kostenpflichtig anbieten, sind laut Mitteilung der USA nicht von der US-Regierung und dem US-Ministerium für Heimatschutz autorisiert. Auch aus Gründen des Datenschutzes wird dringend empfohlen, darauf zu achten, ausschließlich die offizielle, über die Homepage des US-Konsulates in Wien verfügbare Website für das ESTA zu verwenden.
Sollte keine Freigabe über ESTA erfolgen, so kann um ein US-Visum angesucht werden.
Da eine ESTA-Freigabe für zwei Jahre (bzw. innerhalb dieser Frist bis zum Ablaufdatum des angegebenen Passes) und mehrfache Einreisen gültig ist, empfehlen die US-Behörden Viel- und Geschäftsreisenden, die ESTA-Eingabe bereits vor feststehen der Reisedaten einzugeben, um kurzfristige Reisemöglichkeiten zu ermöglichen.
Die Eingabe der Daten in das ESTA kann auch durch dritte Personen – so etwa Verwandte, Freunde – erfolgen.
Es wird geraten, die ESTA-Freigabe auszudrucken und vorsorglich auf die Reise mitzunehmen.
Eine ESTA-Freigabe berechtigt an Bord des Transportmittels in die USA zu gehen und zur Vorsprache bei der Grenzkontrolle. Die Entscheidung über eine Einreise wird wie bisher vom Grenzbeamten vor Ort getroffen.
Seit dem 20.01.2010 wird die bereits bisher vorgeschriebene ESTA-Registrierung verstärkt durchgesetzt.
Das kann in der Praxis bedeuten:
Unter dem Visa Waiver Programm reisenden Fluggästen ohne ESTA-Registrierung wird das Einsteigen in das Flugzeug verweigert und Fluglinien haben in solchen Fällen Fluglinien mit einer Geldstrafe von USD 3.300,-- zu rechnen.
Siehe dazu die beiliegende entsprechende Information, die Reisenden ggfs. von US-Seite ausgehändigt wird, bzw. Antworten auf „frequently asked questions“.
Es wird geraten, auch die Homepage des U.S. Department of State und die Homepage der U.S. Customs and Border Protection abzufragen:
Weitere Hinweise betreffend die US-Einreisekontrollen:
Ab sofort gelten für USA-Reisende auf Flughäfen neue Sicherheitsvorschriften; Flugreisende müssen mit intensiveren Personenkontrollen rechnen; diese reichen von Passagierkontrollen mit Körperscannern(Advanced Imaging Technology), Kontrollen mit Sprengstoff-Spurendetektoren (Explosives Trace Detection) bis zum herkömmlichen Abtasten durch einen Sicherheitsbeamten oder einer Sicherheitsbeamtin.
Laut Auskunft der US-Behörde Transportation Security Administration (TSA) wird es Passagieren künftig weiter freistehen, einem Körperscan zuzustimmen oder diesen zu verweigern. Passagiere, die sich nicht mit Körperscannern untersuchen lassen, müssen sich weiteren Sicherheitskontrollen unterziehen.
Bei der Einreise in die USA erfolgen mittlerweile an den meisten Grenzübergängen im Rahmen des US-VISIT Programms auch genauere Kontrollen der in die USA einreisenden Personen sowie deren Reisegepäcks. Darüber hinaus können allenfalls auch mitgebrachte elektronische Datenträger wie Laptops, Notebooks, etc. durchsucht und Daten bzw. Kopien der Daten zur Überprüfung einbehalten werden. Überdies werden Fingerabdrücke genommen und digitale Fotografien des Gesichts angefertigt. Dieser Vorgang dauert in der Regel lediglich acht bis zehn Sekunden.
Dies bedeutet, dass auch von allen österreichischen Staatsbürgern bei der Einreise in die Vereinigten Staaten im Zuge der Grenzkontrolle biometrische Merkmale (Fingerabdrücke, digitales Foto) abgespeichert werden. Diese Daten sind vertraulich und nur den gesetzlich autorisierten Personen für dienstliche Zwecke zugänglich. Rückfragen und Beschwerden wären an den US-VISIT Privacy Officer, US-VISIT Program, Border and Transportation Security, U.S. Department of Homeland Security, Washington, D.C. 20528, USA, Tel. 00-1-202 298 5200 oder FAX 00-1-202-298-5201 zu richten.
Dieses "US-VISIT"-Kontrollsystem ist derzeit bereits bei sämtlichen größeren Grenzkontrollstellen der Vereinigten Staaten operativ.
Achten Sie grundsätzlich darauf, dass die weiße oder grüne I-94-Karte, die bei der Einreise in den Pass geheftet wird, bei der Ausreise abgegeben wird (diese wird üblicherweise von der Fluggesellschaft beim Check-in entfernt). Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Ausreiseregistrierung liegt bei den Ausreisenden selbst und nicht bei den US-Behörden. Nicht registrierte Ausreisen könnten in Zukunft vermehrt zu Problemen bei der Wiedereinreise führen. Sollten Sie dennoch versehentlich mit der weißen oder grünen I-94-Karte ausreisen, dann schicken Sie diese gemeinsam mit Kopien von Nachweisen, welche Ihre Ausreise aus den USA bestätigen (z.B. Einreisestempel des Ankunftslandes, Flugticket und Boarding Pass, usw.), an folgende Adresse:
DHS - CBP SBU 1084 South Laurel Road, London, KY, 40744.
Weitere Informationen finden Sie bitte im Internet unter Department of Homeland Security und U.S. Customs and Border Protection
Zur genauen Klärung des Aufenthaltszweckes (z.B. Teilnahme an wissenschaftlichen Vorträgen/Konferenzen wird von US-Seite als Aufenthaltszweck "business" verstanden) empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der US-Konsularabteilung. Visaantragsteller werden grundsätzlich auch einem Interview durch einen US- Konsularbeamten unterworfen, von der Interviewpflicht ausgenommen sind lediglich Jugendliche unter 16 Jahren, von US- Regierungsorganisationen eingeladene Personen, Diplomaten an bilateralen und multilateralen Vertretungsbehörden sowie Personen, die bereits mehrmals US-Visas erhalten hatten und gegen die keine einschlägigen Vormerkungen bestehen (bona fide - Visawerber). Bitte beachten Sie auch die Informationen der amerikanischen Botschaft in Wien des U.S. Department of State/Bureau of Consular Affairs (auf englisch), sowie der amerikanischen Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Service; auf englisch). Informationen zu den Einreisevorschriften bei Studienaufenthalten in den USA bietet das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS).
Für touristische und Geschäftsreisen können österreichische StaatsbürgerInnen im Rahmen des Permanent Visa Waiver Programs für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visafrei in die USA einreisen, wenn sie mit einem Vertragspartner (signatory carrier; Flug- bzw. Kreuzfahrtlinie) einreisen und die Wiederausreise (z.B. anhand eines bestätigten Retourtickets - KEIN OFFENES RETOURTICKET) nachweisen können. Das Permanent Visa Waiver Program gilt nicht generell für alle sondern nur für vertraglich festgesetzte Flug- und Kreuzfahrtslinien (signatory carrier). Die Einreise auf dem Landweg fällt nicht unter das Permanent Visa Waiver Program. In der Regel kann man jedoch problemlos gegen Entrichtung einer festgesetzten Gebühr direkt an der Grenze einen Einreisetitel erhalten, wenn die Wiederausreise nachgewiesen werden kann. Für die Einreise auf dem See- oder Luftweg ohne Vertragspartner (z.B. mit einer privaten Yacht oder privatem Flugzeug) sollte auf jeden Fall vorher ein Visum einer US-Vertretungsbehörde eingeholt werden. Falls jemand im Rahmen des Permanent Visa Waiver Program von den US-Grenzbehörden bei der geplanten Einreise zurückgewiesen wird, kann eine spätere Einreise nur noch mit einem von einer US-Vertretungsbehörde ausgestelltem Visum erfolgen.
Österreichische StaatsbürgerInnen, die mit einem Charterflug von Havanna nach Miami fliegen, benötigen unabhängig von der Art des Reisepasses ein US-Visum. Für herkömmliche Linienflüge über ein Drittland, wie etwa Mexiko, die Bahamas oder Kanada, können österreichische StaatsbürgerInnen visafrei im Rahmen des Visa Waiver Programms einreisen, sofern sie Inhaber eines roten, maschinlesbaren Reisepasses sind.
ÖsterreicherInnen, denen die Erteilung eines Visums verwehrt wurde, sollten keinesfalls ohne Visum in die USA einzureisen versuchen.
Unter DHS Traveler Redress Inquiry Program (DHS Trip) stehen Personen, denen die Einreise in die USA verweigert wurde, Informationen und die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung.
Österreichische StaatsbürgerInnen, die sich zwischen 1990 und 2001 visafrei in den USA aufgehalten und damals die ihnen individuell zuerkannte Aufenthaltszeit nicht eingehalten bzw. überzogen hatten, müssen aufgrund der mittlerweile fortgeschrittenen US- internen Datenvernetzung damit rechnen, dass Ihnen die visafreie Einreise im Rahmen des sogenannten Visa Waiver Programmes durch den zuständigen US- Grenzbeamten verweigert wird. Eine derartige Einreiseverweigerung hat die sofortige Abschiebung nach Österreich- verbunden mit oft mehrstündiger bis mehrtägiger unangenehmer Inhaftierung in einer US- Haftanstalt- zur Folge.
Bitte prüfen Sie daher vor Ihrer Reise in die USA genau nach, ob Sie in der Vergangenheit möglicherweise die US- Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen verletzt haben könnten. Im Zweifelsfalle wird Ihnen seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten angeraten, sich mit der zuständigen Konsularabteilung der US- Botschaft in Wien ins Einvernehmen zu setzen, um allenfalls rechtzeitig ein US- Visum beantragen zu können.
Aufgrund der verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen bei der Einreise (durch BCI-Inspektoren) sollten Reisende nicht mehr davon ausgehen, ohne tragfähige und in Einzelfällen auch zu beweisende Begründungen, den Maximalaufenthalt von 90 Tagen auch tatsächlich zuerkannt zu bekommen. Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Mit einer genauen Befragung am Zielflughafen nach Reisezweck, Aufenthaltsdauer und -ort muss generell jeder österreichische Staatsbürger, der visafrei in die USA einreist, rechnen. Sollten die US-Einwanderungsbehörden dabei zu dem Schluss gelangen, dass die Einreise verweigert wird, muss der betroffene österreichische Staatsbürger sofort die Heimreise antreten. Eine Überschreitung der visafreien Dreimonats-Aufenthaltsfrist hat die sofortige Ausweisung sowie ein 5-jähriges Verbot zur neuerlichen visafreien Einreise zur Folge.
Für Staatsangehörige von Ägypten, Afghanistan, Algerien, Bahrain, Bangladesh, Eritrea, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Nordkorea, Oman, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht für männliche Personen ab dem 16. Lebensjahr eine Registrierungs- und Meldepflicht bei der Einreise sowie beim anschliessenden Aufenthalt in den USA. Die gegenständliche Regelung wird- in Anlehnung zur bisherigen Praxis- nicht auf Personen mit A- bzw. G- Visastatus (Angehörige von Botschaften und internationalen Organisationen) , Greencard- Besitzer (permanente Aufenthaltserlaubnis), Personen mit aufrechtem Asylstatus sowie Personen, die vor dem 22.11.2002 um politisches Asyl angesucht hatten, angewendet. Von dieser Regelung sind Doppelstaatsbürger, die auch im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft stehen, nicht ausgenommen.
Reisende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, aber mit Geburtsort in einem der vorgenannten Staaten, können bei der Einreise einer speziellen Überprüfung sowie erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Einwanderungsbehörde unterzogen werden. Darüber hinaus sollten sich ÖsterreicherInnen, die in die USA reisen wollen darüber im klaren sein, dass ihre persönlichen Daten, sowie allfällig vorhandene weitere Daten aus Vielfliegerprogrammen (inklusive vorhergehender Reiseziele etc.) von den einzelnen Fluggesellschaften vor Abflug aus Österreich den zuständigen Behörden des US- Departments of Homeland Security zur Verfügung zu stellen sind. Im Falle einer ausdrücklichen Verweigerung dieses Datentransfers muss mit Restriktionen bei der Einreise in die USA gerechnet werden.
Seit 28.2.2005 ist es auf US- amerikanischen Flughäfen und während eines Fluges verboten, Feuerzeuge bei sich oder im Handgepäck zu haben.
Weitere Informationen auch unter:
Transport Security Administration (TSA)
Einfuhr
In Zusammenhang mit dem jüngsten Auftreten der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Europa ist zu beachten, dass ein Einfuhrverbot sowohl für lebende Tiere als auch für Fleischprodukte aus der EU verhängt wurde.
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, jedoch Deklarationspflicht ab US Dollar 10.000.--. Deklariert werden müssen auch Goldmünzen bzw. Gold.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, US Dollar in bar oder Travellerschecks. Kreditkarten aller großen, auch in Österreich gängigen Anbieter, werden zu Zahlungszwecken akzeptiert.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch für Personen ab 21 Jahren wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 2 Kilo Tabak sowie 1 Liter Alkohol). Auch Geschenke bis zu einem Wert von US Dollar 100.-- sind zollfrei. Die Einfuhr von biologischen Materialien, chemischen Giftstoffen, Feuerwerkskörpern, Pflanzen und Lebensmittel ist verboten.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, jedoch Deklarationspflicht ab Beträgen über US Dollar 10.000.-. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Aufgrund der geographischen Ausdehnung reichen die Klimazonen von polar bis subtropisch. Küstengebiete des Atlantischen Ozeans und des Golfs von Mexiko: heiße Sommer mit hoher Luftfeuchtigkeit, starke Niederschläge. Die Winter sind kalt (im Norden) bzw. im Süden und Golf von Mexiko mild. Pazifischer Küstenraum: ozeanisches Klima mit Niederschlägen vorwiegend im Winter. Plateau und Gebirgszone: vorwiegend trocken (jedoch variieren Temperatur und Niederschläge je nach Höhenlage). Sonstige Gebiete: starke Temperaturgegensätze, trocken.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen grundsätzlich keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Bitte registrieren Sie sich vor dem Antritt Ihrer USA- Reise auch freiwillig unter der Website des amerikanischen Roten Kreuzes. Dadurch erhöht sich die Chance, dass Ihnen im Krisenfall (Naturkatastrophe etc.) rasch und professionell seitens des Roten Kreuzes der USA geholfen werden kann. Vergessen Sie in diesem Zusammenhang nicht, die von Ihnen gemachten Angaben nach endgültigem Verlassen der USA wieder zu löschen.
Gesundheit
Medizinische Einrichtungen, die in der Regel privat sind, und Medikamente stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung.
Information des Bundesministeriums für Gesundheit zur "Schweinegrippe"
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Reisende, die die USA per Flugzeug verlassen, sind aufgrund einschlägiger US-amerikanischer Sicherheitsvorschriften dazu angehalten, ihr bei Austrian Airlines und anderen Österreich anfliegenden Fluggesellschaften zur Beförderung vorgesehenes Reisegepäck unversperrt einzuchecken. Versperrte Gepäckstücke werden in der Regel gewaltsam – ohne Beisein des Flugpassagiers- durch TSA-Bedienstete aufgebrochen und durchsucht. Für Schadenersatz wird seitens der jeweiligen Fluggesellschaft in derartigen Fällen grundsätzlich nicht aufgekommen.
Bedauerlicherweise werden seit einiger Zeit auch gehäuft Diebstähle aus unversperrt befördertem Reisegepäck, vor allem auf den Flughäfen Washington Dulles und New York JFK International, gemeldet. Bitte sorgen Sie dafür, dass keine teuren elektronischen Geräte (z.B. Videokameras, Digitalkameras, Weltempfänger, Notebooks, etc.) in den unversperrten, zur Beförderung aufgegebenen Gepäckstücken verbleiben, sondern nehmen sie diese als Handgepäck in die Flugkabine mit. Im Diebstahlsfall wird von den Fluggesellschaften grundsätzlich kein Schadenersatz geleistet.
Barfussgehen sowie das Betreten ungepflegten Geländes (Wälder, hoher Wiesen) sollte man wegen (vereinzelt gefährlicher) Zecken und giftigen Unkrauts ('poison ivy'), das heftige Ausschläge verursacht, vermeiden. Leitungswasser gilt in der Regel - wenn auch nicht sehr schmackhaft (clorifiziert) - als gefahrlos trinkbar.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam. Für drogenhältige Medikamente ist die Mitnahme eines ärztlichen Attestes über die Notwendigkeit der Einnahme erforderlich.
In mittlerweile 35 Bundesstaaten ist der West-Nil-Virus aufgetreten. Dieser wird durch Gelsen und Moskitos übertragen. Die Verwendung von Insektenschutzmitteln (Besprühen von Haut und Kleidung - manche Moskitoarten stechen durch die Kleidung hindurch) wird angeraten. Das Tragen von langen Hosen und langärmeliger Bekleidung, vor allem am frühen Abend, wird empfohlen. Es gibt weder eine Impfung noch ein Medikament gegen das West-Nil-Fieber. Die Behandlung besteht in der Linderung der Symptome. Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber, Muskelschwäche und Kopfschmerzen, bei Verdacht auf Meningitis oder Encephalitis oder eine Kombination der beiden Krankheiten (Symptome f. Meningitis: Fieber, Kopfschmerzen, steifes Genick, lichtempfindliche Augen, Symptome f. Encephalitis: lichtempfindliche Augen, Konfusion, Delirium, Probleme beim Gehen und Sprechen) sollte eine umgehende ärztliche Untersuchung erfolgen. Weitergehende Informationen zum West-Nil-Virus können auf der Homepage des "Centers for Disease Control" abgefragt werden. Bezüglich Impfungen und Verwendung von Insektenschutzmitteln sollte vor Abreise das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) kontaktiert werden.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird - schon wegen der wesentlich höheren Arztkosten - nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Aufgrund der geographischen Weite ist das Flugzeug Hauptverkehrsmittel. Sehr gut ausgebaut ist auch das Eisenbahnnetz, das von privaten Unternehmen geführt wird. Finanziell günstig reist man US-weit im Autobus (Greyhound). In den Städten hauptsächlich Taxi (Cab) und U-Bahn. Es ist allerdings aus Sicherheitsgründen in vielen Großstädten nicht ratsam, bei Nacht die U-Bahn zu benutzen. Auch Leihwagen sind sehr preisgünstig, werden aber zumeist nur an Personen über 25 Jahre verliehen. Zur Begleichung der Wagenmiete werden ausnahmslos nur Kreditkarten akzeptiert. Für die Anmietung eines Leihwagens in den USA wird die Mitnahme eines in Österreich durch ÖAMTC oder ARBÖ ausgestellten internationalen Führerscheins dringend angeraten, da viele US- Mietwagenfirmen österreichische Führerscheine mangels Datenkompatibilität nicht anerkennen. Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflicht- und Insassenversicherung wird in diesem Zusammenhang empfohlen. Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (auf Autobahnen zwischen 55 und 65 Meilen/89 bis 120 Stundenkilometern) wird streng geahndet, ebenso Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Rechte von homosexuellen Paaren sind als liberal zu bezeichnen. Auch das Zusammenwohnen unverheirateter Paare (in Hotels etc.) kann als vollkommen problemlos angesehen werden. Eine landesweite, einheitliche gesetzliche Regelung (federal law) gibt es in diesem Zusammenhang jedoch nicht.
Es gibt jedoch durchwegs Verhaltensregeln, die "indecent exposure" wie z.B. „Oben Ohne“, oder das Schwimmen/Baden von Kleinkindern in öffentlichen Badeanstalten ohne Bekleidung verbieten!
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Wien
Bureau of Citizenship and Immigration Services (BCI)
U.S. Einwanderungsbehörde
