Vereinigte Staaten von Amerika (de)
- Hauptstadt:
- Washington DC
- Int. Kennzeichen:
- US
- Sprache
- Englisch, bedeutende Zahl Spanisch sprechender Minderheiten
- Gängige Fremdsprachen:
- in einzelnen Regionen Spanisch
- Währung:
- 1 US Dollar (US$) = 100 cents (c)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -6
- Information zur Zeitdifferenz:
- Sommerzeit in den USA von Anfang April bis Ende Oktober (außer in den Bundesstaaten Arizona, Indiana und Hawaii). Es gibt sechs Zeitzonen: Eastern Standard Time: MEZ/MESZ -6 h (New York, Washington D.C.) Central Standard Time: MEZ/MESZ -7 h (Chicago) Montain Standard Time: MEZ/MESZ -8 h (Denver) Pacific Standard Time: MEZ/MESZ -9 h (Los Angeles) Alaska: MEZ/MESZ -10 h Hawaii: MEZ -11 h
- Elektrischer Strom:
- 110/120 Volt, 60 Hertz; Flachstecker (Zwischenstecker erforderlich - Ankauf vor der Einreise in die USA ist empfehlenswert)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 19.04.2013)
Besondere Hinweise
Von Seiten der US-Regierung wird vor terroristischen Aktivitäten gewarnt und zu besonderer Vorsicht aufgerufen. Bei der Einreise per Flugzeug sind verschärfte Kontrollen vorgesehen.
Am 15.04.2013 kam es während des Bostoner Marathons zu zwei Bombenexplosionen in der Nähe des Zieleinlaufes, im Zuge derer einige Personen getötet und zahlreiche Personen zum Teil schwer verletzt wurden.
Im Spätsommer und Herbst während der Hurrikan Saison muss im Golf von Mexiko, in den Küstengebieten der Karibik, den südöstlichen Bundesstaaten, aber auch in den östlichen Küstenabschnitten bis in den Raum New York mit Wirbelstürmen und deren Auswirkungen gerechnet werden. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des National Hurricane Center Im Anlassfall sind die Anweisungen der örtlichen Evakuierungs- und Sicherheitskräfte zu befolgen.
In Kalifornien stellen zwischen Mai und Dezember Waldbrände keine Seltenheit dar. Der aktuelle Stand der beobachteten Waldbrände kann in folgender Landkarte abgelesen werden:
Sicherheit
Guter Sicherheitsstandard. Die landesweiten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen, vor allem im Flugverkehr, werden bisweilen als störend empfunden dienen jedoch der zusätzlichen Sicherheit der Bürger und Reisenden. Die Kriminalität in den amerikanischen Großstädten ist im Ansteigen begriffen, vor allem Eigentumsdelikte wie Einbruchsdiebstähle, Raubüberfälle, Autodiebstähle aber auch Vergewaltigungen häufen sich. Es sollte nur wenig Bargeld sowie maximal nur eine Kreditkarte mitgeführt werden, eine Kopie von allen wichtigen Dokumenten (Passkopie) sollte angefertigt und auf die Reise mitgenommen werden. Vorsicht vor Taschendiebstählen! Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten.
Auch die Sicherheitssituation in der Hauptstadt Washington DC stellt keine Ausnahme zu den übrigen Großstädten dar bestimmte Stadtteile wären zu meiden, von touristischen Einzelexpeditionen in die südöstlichen und südwestlichen Stadtteile Washingtons wird dringend abgeraten.
Einreise
- Visumpflicht: Nein für gewöhnliche Reisepässe. Ja für Dienst- und Diplomatenpässe bei offiziellen Reisen (nicht für touristische Reisen). Ausstellungsdatum des Reisepasses sowie die notwendige online Registrierung ESTA sind jedoch zu beachten.
- Visum erhältlich: US-Konsulat in Wien
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest gültig bis zur Ausreise.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert, unterliegt jedoch der Visumpflicht und muss mindestens 6 Monate über Visumdauer hinaus gültig sein.
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Visumpflicht besteht für Inhaber von:
- bordeauxroten Reisepässen, die zwischen dem 26.10.2005 und 15.06.2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden,
- Kinderpässen, die nicht mit einem Chip versehen sind und nicht im Zeitraum vom 16.06.2006 - 25.10.2006 ausgestellt wurden.
Visumpflicht besteht auch für Reisezwecke, die nicht touristisch oder geschäftlich sind (z.B. journalistische Tätigkeit, Studium, Ausbildung, Forschung, Austauschprogramme, Vorträge, Arbeitsaufnahme, Au-pair, Heirat etc.).
Sie benötigen auch ein US-Visum wenn eine ESTA-Registrierung (siehe untenstehende Informationen) abgelehnt wurde.
Bei mehreren Einreisen innerhalb kurzer Zeit wird angeraten ein entsprechendes US-Visum beim US-Konsulat in Wien zu beantragen.
Weitergehende Informationen zu Einreise, Studium und Arbeiten in den USA finden Sie auf folgenden Internetseiten: US- Botschaft Wien, US Department of State / Bureau of Consular Affairs, US Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Service).
Informationen zu den Einreisevorschriften bei Studienaufenthalten in den USA bietet das Student and Exchange Visitor Program (SEVP).
ESTA (“Electronic System for Travel Authorisation”) -Registrierung
Die Einreise ohne Visum in die USA zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken sowie Zwischenlandungen in den USA mit Weiterflug in ein Drittland wie Mexiko, die Bahamas oder Kanada sind im Rahmen des "Visa Waiver" Programmes möglich, es ist jedoch die Registrierung im ESTA notwendig.
- Bitte beachten Sie die obenstehende Visapflicht für bestimmte österreichische Reisepässe (Ausstellungsdatum!)
- Die elektronische Anmeldung (ESTA) ist für alle Reisenden - auch Kleinkinder - die über kein US-Visum verfügen, über die Homepage des US-Konsulates in Wien möglich, die Gebühr beträgt 14 USD und ist mit Kreditkarte online zu entrichten.
- Die ESTA – Registrierung zur Einreisegenehmigung muss mindestens 72 Stunden vor Abflug in die USA erfolgen, berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen und ist für zwei Jahre gültig.
- Bei österreichischen Reisepässen die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, erfolgt die Eingabe der Reisepassnummern ohne das Leerzeichen nach dem Buchstaben und ohne die letzte Ziffer. Die Passnummer besteht aus einem Buchstaben und sieben Ziffern, wie in der maschinenlesbaren Zone des Reisepasses angegeben; Beispiel für die korrekte Eingabe.
- Wenn sich Ihre Passdaten (allenfalls Namensänderungen, Neuausstellungen – Vorsicht bei Passverlust - etc.) ändern, müssen sie eine neue ESTA Registrierung durchführen.
- Es wird geraten, die ESTA-Freigabe auszudrucken und vorsorglich auf die Reise mitzunehmen.
- Von kommerziellen Internetseiten, die ESTA-Anträge meist gegen Vermittlungsgebühr bearbeiten, wird dringend abgeraten.
- Die ESTA- Freigabe berechtigt nicht zur Einreise in die USA, diese Entscheidung trifft der Grenzbeamte vor Ort bei Einreise, mit Befragungen nach Reisezweck, Aufenthaltsdauer und -ort muss generell jeder Reisende rechnen.
- Eine Überschreitung der visumfreien 90 Tage Aufenthaltsfrist hat die sofortige Ausweisung sowie Verbot zur neuerlichen visumfreien Einreise zur Folge.
- Sollte die ESTA Registrierung abgelehnt werden, müssen Sie sich um ein Visum bei der zuständigen US- Botschaft bemühen.
- Personen, denen die Einreise in die USA verweigert wurde, stehen Informationen und die Möglichkeit zur Stellungnahme unter DHS Traveler Redress Inquiry Program (DHS Trip) zur Verfügung.
Secure Flight Program
Um die Sicherheit bei internationalen und innerstaatlichen Flügen in den USA zu erhöhen wurden Bestimmungen und Regelungen im sogenannten Secure Flight Programm festgelegt. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter sind verpflichtet Personendaten aller Reisenden an die Transportsicherheitsbehörde - Transport Security Administration (TSA) - bekanntzugeben. Reisebüros und Fluglinien müssen im Rahmen des Secure Flight Program unbedingt darauf zu achten, dass die Angaben (z.B. Schreibweise des Namens - Vornamen und eventuelle Doppelnamen) mit jener des Reisepasses übereinstimmt.
An den Flughäfen bestehen für USA-Reisende umfangreiche Sicherheitsvorschriften. Flugreisende müssen mit intensiven Personenkontrollen rechnen. Überdies werden bei Einreise am Flughafen oder Seehafen Fingerabdrücke genommen und digitale Fotografien des Gesichts angefertigt. Diese Daten sind vertraulich und nur den gesetzlich autorisierten Personen für dienstliche Zwecke zugänglich. Rückfragen und Beschwerden sind an den US-VISIT Privacy Officer, US-VISIT Program, Border and Transportation Security, U.S. Department of Homeland Security, Washington, D.C. 20528, USA, Tel. 00-1-202 298 5200 oder FAX 00-1-202-298-5201 zu richten.
Bitte beachten Sie bei Flugreisen unbedingt die Hinweise ihrer Fluglinie betreffend Mitnahme von Reise- und Handgepäck. Seit 2003 werden in den USA sämtliche Gepäckstücke von Flugreisenden durchleuchtet, die Transport Security Administration ist auch berechtigt Gepäckstücke zu öffnen. Fluggepäck sollte daher unversperrt eingecheckt werden um Beschädigungen durch gewaltsames öffnen zu vermeiden. Reisende werden mittels eines Hinweiszettels im Koffer über eine erfolgte Kontrolle informiert. Darüber hinaus können allenfalls auch mitgebrachte elektronische Datenträger wie Laptops, Notebooks, etc. durchsucht und Daten bzw. Kopien der Daten zur Überprüfung einbehalten werden.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Department of Homeland Security und U.S. Customs and Border Protection.
Einfuhr
Die Einfuhr von Fleischprodukten oder Pflanzen durch Touristen in die USA ist grundsätzlich verboten.
Weitere Informationen zum Import von Lebensmittel für den persönlichen Gebrauch entnehmen Sie bitte den Informationen der U.S. Customs & Border Protection.
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, jedoch Deklarationspflicht ab 10.000 USD. Deklariert werden müssen auch Goldmünzen bzw. Gold.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar oder Travellerschecks. Kreditkarten aller großen, auch in Österreich gängigen Anbieter, werden zu Zahlungszwecken akzeptiert.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch für Personen ab 21 Jahren wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 2 Kilo Tabak sowie 1 Liter Alkohol). Auch Geschenke bis zu einem Wert von 100 USD sind zollfrei.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, jedoch Deklarationspflicht ab Beträgen über 10.000 USD. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Aufgrund der geographischen Ausdehnung reichen die Klimazonen von polar bis subtropisch. Küstengebiete des Atlantischen Ozeans und des Golfs von Mexiko: heiße Sommer mit hoher Luftfeuchtigkeit, starke Niederschläge. Die Winter sind kalt (im Norden) bzw. im Süden und Golf von Mexiko mild. Pazifischer Küstenraum: ozeanisches Klima mit Niederschlägen vorwiegend im Winter. Plateau und Gebirgszone: vorwiegend trocken (jedoch variieren Temperatur und Niederschläge je nach Höhenlage). Sonstige Gebiete: starke Temperaturgegensätze, trocken.
Gesundheit
Medizinische Einrichtungen, die in der Regel privat sind, und Medikamente stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung. Für drogenhältige bzw. verschreibungspflichtige Medikamente ist die Mitnahme eines ärztlichen Attestes über die Notwendigkeit der Einnahme erforderlich.
Barfuß gehen sowie das Betreten ungepflegten Geländes (Wälder, hoher Wiesen) sollte man wegen (vereinzelt gefährlicher) Zecken und giftigen Unkrauts ("poison ivy"), das heftige Ausschläge verursacht, vermeiden. Leitungswasser gilt in der Regel – wenn auch nicht sehr schmackhaft (chloriert) – als gefahrlos trinkbar.
Hantavirus:
Seit Juni 2012 wurden im Yosemite-Nationalpark, Kalifornien, mehrere Krankheitsfälle des Hantavirus Pulmonary Syndrome (HPS) gemeldet. Die Inkubationszeit beträgt rund zwei bis vier Wochen: grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, pulmonales Syndrom mit schwerer Atemnot und Lebensgefahr. Es gibt keine Prophylaxe. Die Ansteckung erfolgt vorwiegend durch Sekrete infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm Trakt (Lebensmittel sind streng unter Verschluss zu halten). Aktuelle Informationen finden sich auf der Website der US-Gesundheitsbehörde "Centers of Disease Control and Prevention“: www.cdc.gov/hantavirus. Bei einem Besuch des Yosemite-Nationalparks sind die Hinweise der Parkaufsicht zu befolgen (Hinweis auf der Homepage des Nationalparks)
West-Nil-Fieber:
Im Jahr 1999 wurde in den USA der West-Nile-Virus entdeckt der sich bis 2005 nahezu bundesweit ausbreitete. Besonders betroffen sind die Bundesstaaten Texas, Louisiana, South Dakota, Mississippi, Michigan, Kalifornien und Oklahoma, wobei 40 % der Fälle des West-Nil-Fiebers in Texas aufgetreten sind. Die Wahrscheinlichkeit einer Infizierung wird von den Behörden als eher gering eingeschätzt, nur in besonders schweren Fällen (vor allem bei bereits immungeschwächten Personen) ist eine stationäre Behandlung der Erkrankten erforderlich. Die Übertragung des Virus erfolgt durch infizierte Mücken. Es wird daher insbesondere bei Aufenthalten im Freien die Verwendung von entsprechenden Mückenschutzmitteln, tragen von langärmligen Hemden und lange Hosen empfohlen (weitere Hinweise sind auf der Homepage des Department of State Health Services - Texas zu finden.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird – schon wegen der wesentlich höheren Arztkosten – nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Aufgrund der geographischen Weite ist das Flugzeug Hauptverkehrsmittel. Sehr gut ausgebaut ist auch das Eisenbahnnetz, das von privaten Unternehmen geführt wird. Finanziell günstig reist man US-weit im Autobus (Greyhound). In den Städten hauptsächlich Taxi (Cab) und U-Bahn. Es ist allerdings aus Sicherheitsgründen in vielen Großstädten nicht ratsam, bei Nacht die U-Bahn zu benutzen.
Auch Leihwagen sind sehr preisgünstig, werden aber zumeist nur an Personen über 25 Jahre verliehen. Zur Begleichung der Wagenmiete werden ausnahmslos nur Kreditkarten akzeptiert. Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflicht- und Insassenversicherung wird in diesem Zusammenhang empfohlen. Für die Anmietung eines Leihwagens in den USA wird die Mitnahme eines in Österreich durch einen Automobilclub ausgestellten internationalen Führerscheins dringend angeraten, da viele US-Mietwagenfirmen österreichische Führerscheine mangels Datenkompatibilität (insbesondere den alte rosa Führerschein) nicht anerkennen.
Seit Anfang 2013 gilt in Florida ein neues Gesetz demnach müssen „Non‐Resident Drivers“ (Besucher, Touristen), die in Florida fahren und keinen US‐Führerschein haben, neben dem nationalen auch einen Internationalen Führerschein vom Wohnsitzland vorweisen. Obwohl das Gesetz derzeit nicht exekutiert wird, wird die Mitnahme sowohl eines internationalen als auch des nationalen Führerschein bei Floridabesuchen dringen empfohlen.
Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (in den USA von Bundesstaat zu Bundestaat unterschiedlich / unbedingt Beschilderung beachten) wird streng geahndet, ebenso Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Rechte von homosexuellen Paaren sind liberal. Auch das Zusammenwohnen unverheirateter Paare (in Hotels etc.) kann als vollkommen problemlos angesehen werden. Eine landesweite, einheitliche gesetzliche Regelung (federal law) gibt es in diesem Zusammenhang jedoch nicht.
Rauchverbote sind unbedingt einzuhalten, Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist strafbar und die Abgabe von alkoholischen Getränken an Personen unter 21 Jahren verboten.
Es bestehen gewisse Verhaltensregeln, die "indecent exposure" wie z.B. „Oben Ohne“, oder das Schwimmen/Baden von Kleinkindern in öffentlichen Badeanstalten ohne Bekleidung verbieten!
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Wien
Bureau of Citizenship and Immigration Services (BCI)
U.S. Einwanderungsbehörde
