Vereinigte Arabische Emirate (de)
- Hauptstadt:
- Abu Dhabi 
- Int. Kennzeichen:
- AE 
- Sprache
- Arabisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Dirham (DH) = 100 Fils 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +3 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +2 h 
- Elektrischer Strom:
- Abu Dhabi: 240 Volt/50 Hertz, Dubai: 220 Volt/50 Hertz; dreipolige britische Stecker (Zwischenstecker erforderlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 17.02. 2010
Sicherheit
Bei Reisen in die VAE sollte - wie generell bei Reisen in den Nahen Osten - ein erhöhtes Maß an persönlicher Aufmerksamkeit bzw. Wachsamkeit an den Tag gelegt werden. Während die persönliche Sicherheit von ausländischen Touristen weitgehendst gewährleistet erscheint (kaum Diebstähle, wenig Gewaltverbrechen), können Terrorakte - auch wenn das Land hievon in den letzten Jahren verschont geblieben ist - nie ausgeschlossen werden.
Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist angebracht.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Mit Gefängnisstrafen ist auch bei kleineren Vergehen wie Oben-Ohne-Baden, Alkoholisierung, rüdem Gestikulieren und ähnlichem zu rechnen.
Es empfiehlt sich, private Taxis zu meiden und nur gekennzeichnete Taxis von bekannten Firmen in Anspruch zu nehmen.
Einreise
Eine Einreisebewilligung ("Entry permit") für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen wird direkt bei der Einreise erteilt und kann gegen Gebühr auf 60 Tage verlängert werden. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Zu touristischen Zwecken können auch österreichische Notpässe für eine Ein- und Ausreise verwendet werden. Miteintragungen von Kindern werden bis zum 12. Lebensjahr akzeptiert.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den Städten sehr gebräuchlich, wohingegen die Einlösung von Travellerschecks vielfach mit Schwierigkeiten verbunden ist. Hingegen wird die Bankkomatkarte ( Maestro,usw) bei den meisten Bankkomaten in den Großstädten der VAE akzeptiert.
Pornografische Journale bzw. Filme im Reisegepäck werden konfisziert.
Auf Drogendelikte stehen harte Strafen (Null-Toleranz bei Drogendelikten!). Auch Eigenkonsum wird mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet. Auch der Nachweis einer Konsumation, die noch vor Einreise stattgefunden hat (mittels Urin- oder Blutprobe), kann schwere strafrechtliche Folgen nach sich ziehen! Schmuggel und Handel von Drogen wird mit Gefängnisstrafen von bis zu 25 Jahren geahndet. Wer psychopharmazeutische Medikamente benötigt und mit sich führt, sollte in der Lage sein, im Bedarfsfall eine ärztliche Bescheinigung vorweisen zu können.
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken ist in Dubai und Abu Dhabi im üblichen Ausmaß erlaubt, nicht jedoch in Sharjah.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden, die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt jedoch Beschränkungen.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Das Klima der Vereinigten Arabischen Emirate ist ein Wüstenklima und durch Höchsttemperaturen bis zu 50 Grad sowie eine hohe Luftfeuchtigkeit an der Küste gekennzeichnet. Die Durchschnittswerte für die Sommerperiode Mai bis September betragen in Abu Dhabi beispielsweise 40,32 Grad Celsius.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden.
Gesundheit
Durch den hohen Staubanteil in der Luft bzw. hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen kann es für Menschen mit Augenerkrankungen, allergischen oder asthmatischen Beschwerden oder Herz-Kreislaufproblemen zu erhöhten Gesundheitsrisiken kommen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 403-83-43) jedoch für Individualtouristen und Camper eine vorbeugende Impfung gegen, Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe für die nördlichen Emirate wird angeraten.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Autobusse verkehren zwischen den wichtigsten Ballungszentren, ansonsten existieren Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut. Null Toleranz bei Alkohol am Steuer.
Obwohl in Dubai von einigen Mietfirmen der österreichische Führerschein für die Inbetriebnahme von Fahrzeugen während eines Kurzaufenthaltes (z.B.: Tourismus, Geschäftsreisen) akzeptiert wird, wird angeraten, vor der Reise in die VAE in Österreich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. So ist z.B. die Anmietung eines Leihwagens in Abu Dhabi ohne einen internationalen Führerschein nicht möglich.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Bezeugungen der gegenseitigen Zuneigung in der Öffentlichkeit, wie z.B.: Küssen oder Austausch von Zärtlichkeiten kann unter Umständen mit Gefängnis-, Geldstrafen oder Deportation geahndet werden. Desgleichen ist außerehelicher Sex strafbar. Homo- und auch sexuelle Handlungen sowie das Zusammenleben von nicht verheirateten Paaren sind illegal.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
