Ungarn (de)
- Hauptstadt:
- Budapest 
- Int. Kennzeichen:
- HU 
- Sprache
- Ungarisch, Sprachen der Minderheiten (Romani, Deutsch, Kroatisch, Slowakisch, Rumänisch) 
- Gängige Fremdsprachen:
- Deutsch, Englisch, auch Russisch 
- Währung:
- 1 Forint (HUF) 
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 11.03. 2010
Sicherheit
Das Ausmaß der Gefährdungen, denen Urlauber und Reisende in Ungarn ausgesetzt sind, übersteigt nicht das in anderen europäischen Urlaubsländern übliche Niveau. Beeinträchtigungen können daher durch Beachtung der gleichen Vorsichtsmaßnahmen, die bei Aufenthalten in anderen, von Touristen stark frequentierten Ländern üblich sind, entsprechend vermieden werden
In den Großstädten und Touristenzentren sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten photokopiert werden. Akut ist insbesondere die Gefahr von Auto-, Trick- und Taschendiebstählen. Das Photographieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Im Bereich des Plattensees besteht eine so genannte 'Fremdenverkehrspolizei', die als Streifenbeamte auf besonders von Touristen frequentierten Orten eingesetzt werden und die u.a. der deutschen und englischen Sprache kundig sind. Die Homepage der ungarischen Polizei bietet zusätzliche Informationen in ungarischer Sprache. Speziell für Budapest Besucher wurde eine täglich 24 Stunden geöffnete Touristeninformation eingerichtet: Tourinform, 1051 Budapest, Déak Tér/Sütö utca 2, Tel. +36 (1) 438 80 80.
Es wurden Fälle bekannt, in denen das als seriös bekannte Taxi-Unternehmen City-Taxi von zwielichtigen Unternehmern in Erscheinungsbild und Namen (City Cab) imitiert wurde. Den betroffenen Fahrgästen wurden völlig überhöhte Preise in Rechnung gestellt, bzw. kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen, die zu einem Krankenhaus-Aufenthalt eines Fahrgastes führten.
Einreise
- Visumspflicht: Nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
- Passgültigkeit: Einreise mit einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen Reisepass ist möglich
- Personalausweis: muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein
- Miteintragung v. Kindern: Die Miteintragung wird bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes anerkannt.
- Sonstiges: Vereinzelt wird von Problemen mit ungarischen Grenzbehörden bei der Einreise mit abgelaufenen Reisepässen berichtet.
Einfuhr / Ausfuhr
Aus EU-Staaten
Grundsätzlich unterliegt die Ein- und Ausfuhr von Waren zwischen EU-Staaten keinen Einschränkungen und können diese mit dem Reisegepäck frei bewegt werden.
Dies gilt auch für Tabakwaren, Alkoholika, usw.
Für die Ein- und Ausfuhr bestimmter Güter bestehen jedoch Einschränkungen oder werden besondere Genehmigungen benötigt. Dies ist z.B. bei Kulturgütern (Objekte älter als 50 Jahre), Waffen und Haustieren der Fall.
Wenn die mitgeführten Waren in einem EU-Staaten angekauft wurden und hierfür ordnungsgemäß Steuern bezahlt wurden, fallen keine weiteren Abgaben an.
Achtung: Daher kann es z.B. bei der Einfuhr von alkoholischen Getränken in jeder Menge auch aus EU-Staaten zu Problemen kommen, wenn die Spirituosen privat hergestellt wurden und für diese keine Steuern und Abgaben entrichtet wurden! Die ungarische Zoll- und Finanzwache ist berechtigt, Nachweise über die Herkunft der Waren sowie die Bezahlung der vorgeschriebenen Steuern zu verlangen.
Zwischen EU-Staaten finden keine regelmäßigen Zollgrenzkontrollen mehr statt. Die ungarische Zoll- und Finanzwache ist trotzdem berechtigt, jederzeit und in ganz Ungarn die Einhaltung der Personen- und Gütertransportvorschriften zu kontrollieren und bei Nichtbefolgung von Vorschriften Strafen zu verhängen.
Aus Nicht-EU-Staaten
Grundsätzlich sind alle Waren bei der Einfuhr zu deklarieren und zu verzollen.
Bare Geldmittel ab einem Wert von € 10.000,- (egal in welcher Währung und in welcher Form) sind bei Einreise in die EU oder Ausreise aus der EU beim Zoll mittels Formular anzumelden. Wenn dies nicht erfolgt, sind die Zollbehörden berechtigt, das Geld zu beschlagnahmen und zusätzlich eine Strafe zu verhängern!
Zollfrei sind Waren im Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk in nicht-kommerzieller Menge bis zu folgendem Ausmaß:
Tabakwaren
Für Personen ab einem Alter von 17 Jahren:
bei Einreise auf dem Landweg:
40 Stück Zigaretten oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 g Tabak
bei Einreise auf dem Luftweg:
200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos oder 50 Stück Zigarren oder 250 g Tabak
Alkoholika
Für Personen ab einem Alter von 17 Jahren:
Alkoholika mit 22 - 80% Alkoholgehalt: 1 Liter
Alkoholika bis 22 % Alkoholgehalt: 2 Liter
Wein: 4 Liter
Bier: 16 Liter
Treibstoffe
Für Personen ab einem Alter von 17 Jahren:
Tankinhalt des mitgeführten Fahrzeugs + 10 Liter
andere Waren
Für Personen ab 15 Jahren: Waren bis zu einem Wert von insgesamt € 300,-
Für Personen unter 15 Jahren: Waren bis zu einem Wert von insgesamt € 150,-
Weitere Informationen sind auf der Webseite der ungarischen Zoll- und Finanzwache sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen; Einreise aus EU-Staaten bzw. Einreise aus Nicht-EU-Staaten abrufbar.
Klima
Gemäßigtes Kontinentalklima mit warmen Sommern und von russischer Kaltluft geprägten Wintern. Dem Osten Österreichs vergleichbar.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Die Ärzte sind gut, auch die Krankenhäuser in Budapest sind in akuten Fällen ausreichend, erreichen jedoch sowohl was den technischen Standard als auch die Unterbringung und Verpflegung betrifft nicht westeuropäischen Standard. Medikamente sind ausreichend vorhanden, Arzneimittel auch auf ausländische Rezepte erhältlich.
Informationen über die Wasserqualität der ungarischen Seen finden Sie auf der Internetseite des ungarischen Umweltministeriums.
Information des Bundesministeriums für Gesundheit zur "Schweinegrippe"
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, eine Schutzimpfung gegen FSME („Zeckenschutzimpfung“) wird jedoch empfohlen.
Vorsicht
Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich, das jedoch nur bei vorübergehendem Aufenthalt zur medizinischen Betreuung in Notfällen herangezogen werden kann. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Wer noch keine e-card besitzt, muss vor der Reise beim Sozialversicherungsträger eine "provisorische Ersatzbescheinigung" (Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte) lösen.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen:
Eisenbahnen und Busverbindungen. In Budapest Taxis, Metro, Trolleybusse, Straßenbahnen und Autobusse. Bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist grundsätzlich bei jedem Umsteigen ein Fahrschein (Preis im November 2009 HUF 300,-) zu entwerten, nur bei Umstieg von einer Metrolinie auf eine andere Metro gilt der Fahrschein weiter. Wer von einem Kontrolleur ohne Fahrschein angetroffen wird, hat eine „Nachgebühr“ in Höhe von HUF 6.000.- bei sofortiger Zahlung gegen Quittung (pótdíj elismervény) zu leisten. Es wird empfohlen, vom Flughafen in die Stadt den angebotenen Minibus-Shuttle zu benützen, in Budapest sollte darauf geachtet werden, nur offizielle Taxis seriöser Firmen zu benutzen. Offizielle Taxis führen gelbe Nummernschilder. Namen und Telefonnummern seriöser Firmen können bei den österreichischen Autofahrerclubs erfragt werden
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
In Ortschaften: 50 km/h
Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90/ 110 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h
Es gelten 0,0 Promille, die strikt kontrolliert werden. Schon geringste Alkoholisierungen werden streng geahndet.
Für die Benützung der Autobahnen ist eine Vignette erforderlich, die unter anderem am Grenzübergang Hegyeshalom und an größeren Autobahntankstellen erworben werden kann. Die Gültigkeitsdauer der Vignetten beträgt 4, 10 oder 31 Tage. Darüber hinaus gibt es auch eine Jahresvignette. Die jeweils aktuellen Mautgebühren und weitere Informationen können in mehreren Sprachen über die Webseite des ungarischen Autobahnportals abgefragt werden.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird angeraten. Das Lenken eines Fahrzeugs ohne Führerschein - auch mit polizeilicher Verlustbestätigung - ist nicht erlaubt.
In Ungarn wird bei Verkehrskontrollen auch die Begutachtungsplakette des Fahrzeugs überprüft. Ist diese abgelaufen, werden meist sofort der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln eingezogen und ein Fahrverbot verhängt. Die in Österreich geltende Toleranzfrist von vier Monaten wird in Ungarn nicht akzeptiert! Es wird daher von Fahrten nach Ungarn mit abgelaufenem "Pickerl" grundsätzlich abgeraten.
Gebührenfreie Notrufnummern : Ambulanz 104, Feuerwehr 105, Polizei 107
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Ungarn nicht strafbar.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Homepage des ungarischen Tourismusamts
auch in deutscher Sprache
Internet: Ungarische Tourismusamt
