Ukraine (de)
- Hauptstadt:
- Kiew (Kyiv) 
- Int. Kennzeichen:
- UA 
- Sprache
- Amtssprache Ukrainisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch, gelegentlich auch Englisch 
- Währung:
- 1 Hryvnia (HR) = 100 Kopeken 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Zwischenstecker erforderlich 
Besondere Hinweise
Letzte Änderung am 09.04.2010
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Von nächtlichen Überlandfahrten mit dem Auto wird abgeraten. Es kommt immer wieder zu bewaffneten Raubüberfällen - etwa bei längeren Ruhepausen - wobei hier beleuchtete Rastplätze oder Tankstellen keinen Schutz bieten. Auch im Falle von Pannen ist die Sicherheit nicht gewährleistet.
Es wird empfohlen, sich der steigenden Kriminalität bewusst zu sein, und entsprechende Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Es ist angebracht, die Ratschläge Ortskundiger ernst zu nehmen, und etwa bestimmte Ortsteile zu meiden, oder Hotelzimmer und Zugabteile versperrt zu halten.
Reisende, die sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchten, müssen sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder versuchtem Diebstahl, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in die und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Es wird vor Taschendiebstählen und Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Brieftaschen oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihre Brieftasche vorzuzeigen.
Einreise
EU-BürgerInnen und damit auch ÖsterreicherInnen benötigen für die Einreise in die Ukraine kein Visum, wenn der Aufenthalt die Dauer von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nicht überschreitet und mit dem Aufenthalt keine Aufnahme einer Arbeit oder eines Studiums verbunden ist. Die Zahl der Einreisen ist unbeschränkt, jedoch werden die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage zusammengerechnet. Dabei dürfen 90 Kalendertage pro Halbjahr nicht überschritten werden.
Es wird empfohlen, sich genau an diese 90-Tage-Regelung zu halten, um die Verhängung von Strafgeldern durch die ukrainischen Grenzbehörden bei der Ausreise aus der Ukraine zu vermeiden. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung und der ukrainischen Aufenthaltsregeln wird durch die ukrainischen Behörden streng kontrolliert.
Will man sich als Tourist ohne Visum länger als 90 Tage in der Ukraine aufhalten, benötigt man eine Genehmigung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Diese Genehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsdauer bei der Immigrationsbehörde in der Ukraine beantragt werden (Behörde für Staatsangehörigkeit, Immigration und Registrierung, Boulevard Tarasa Schewtschenka Nr. 34, 01030 Kiew, Tel.: ++380/44/235 02 83, 234 90 51).
Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer, z.B. zur Arbeitsaufnahme, ist weiterhin ein vorab bei einer ukrainischen Auslandsvertretung eingeholtes Visum notwendig. Über die aktuellen Visabestimmungen insoweit informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Wien.
Reisende müssen für die Einreise in die Ukraine und den Zeitraum des Aufenthaltes in der Ukraine über einen gültigen Reisepass verfügen. Es wird eine Passgültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus dringend empfohlen. Die Einreise mit einem Notreisepass ist nicht möglich. Ein Personalausweis genügt zur Einreise nicht.
Registrierung
Im Zusammenhang mit der Aussetzung des Visumserfordernisses legen die ukrainischen Grenzschutzbehörden verstärktes Gewicht auf die ordnungsgemäße Registrierung einreisender Gäste. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei der Einreise wird der Aufenthaltsort in der Ukraine erfasst. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist anzuraten, dass Reisende genaue Angaben zum vorgesehenen Aufenthaltsort machen können. Dies erfolgt üblicherweise durch die an der Grenze vor der Passkontrolle erhältlichen Registrierungsformulare, die gründlich und vollständig ausgefüllt und mit dem Pass bei der Kontrolle abgegeben werden sollten. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug werden die Registrierungsformulare häufig bereits vom Flugzeugpersonal ausgegeben.
Das Registrierungsformular wird bei der Einreise durch die ukrainische Grenzkontrolle mit einem Einreisestempel versehen, verbleibt im Reisepass und muss bei der Ausreise aus der Ukraine der ukrainischen Grenzkontrolle vorgelegt werden.
Einfuhr
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Deklarationspflichtig sind Schmuck (außer bereits im Gebrauch gewesener) und andere Wertgegenstände. Lebensmittel für den eigenen Verzehr dürfen bis zu einem Gesamtwert von Euro 50,- pro Person eingeführt werden. Darunter fallen einerseits verpackte Lebensmittel (nicht mehr als 1 Packung bzw. in der Gesamtmenge maximal 2 kg pro Artikel und Person) und andererseits unverpackte Lebensmittel (nicht mehr als 1 untrennbares Produkt, in der Gesamtmenge maximal 2 kg pro Artikel und Person). Die für den eigenen Verzehr eingeführten Lebensmittel müssen an der Grenze mündlich oder schriftlich deklariert werden.
Es wird empfohlen, bei der Einreise die entsprechende Zollerklärung auszufüllen und Geld, Travellerschecks, Wertgegenstände, Schmuck etc. anzuführen, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen. Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus und lassen Sie diese von der Zollbehörde bestätigen.
Für die Ein- und Ausfuhr von Devisen gelten seit 27.07.2008 folgende Regeln:
Bei Ein- und Ausreise dürfen mitgeführt werden:
- Privatpersonen: Bis 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
- Juristische Personen können durch einen bevollmächtigten Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge /Deklaration ist in jedem Fall notwendig.
- Bei Beträgen über 10.000 € ist in beiden Fällen ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung) vorzulegen.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro oder US Dollarnoten oder Kreditkarten. Kreditkarten werden von einigen Geschäften und Restaurants vor allem in Kiew und anderen Großstädten akzeptiert. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen.
Geldwechsel außerhalb der Bankzeiten ist am Flughafen Boryspil, in guten Hotels und Reisebüros und an den sehr zahlreichen offiziell gekennzeichneten Wechselstuben möglich. Illegaler Geldwechsel ist in der Ukraine verboten. Es wird unbedingt davon abgeraten, Geld auf der Straße zu wechseln.
Ausfuhr
Das Reisegepäck muss wieder vollständig ausgeführt werden. Geschenke und Waren bis zu einem Wert von Euro 200,-- (Gewicht nicht größer als 50 Kg.) können zollfrei ausgeführt werden.
Für die Ausfuhr von Kunstwerken und Kulturgütern (dazu zählen z.B. auch Musikinstrumente von vor 1950; Bücher, die vor 1945 veröffentlicht wurden) ist eine Ausfuhrgenehmigung des ukrainischen Kulturministeriums erforderlich (grundsätzliche Ausfuhrverbote bestehen z.B. für nationale Kulturgüter; Antiquitäten; Kunstgegenstände von vor 1950; Edelsteine, Bernstein; Perlmutt; Korallen; Intarsienarbeiten; Uhren und Messinstrumente von vor 1950; Trachten von vor 1950; Akkordeons von vor 1960; Schallplatten von vor 1960; Münzen und Banknoten von vor 1960; originale Orden und Medaillen)
In Zweifelsfällen sollte das ukrainische Kulturministerium vorab kontaktiert werden. Eine Expertenkommission des Kulturministeriums entscheidet, ob der Gegenstand ausgeführt werden darf. Die Anschrift lautet: wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew; 2.Etage, Zi. 208 und 209; Telefon: 044-2795647 und 044-2795340
Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstiger Gegenstände ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes ist mit längeren Ermittlungen zu rechnen, während derer das Land nicht verlassen werden kann oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Da sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen häufig ändern, kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise übernommen werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Gemäßigtes Kontinentalklima, subtropisch an der Südküste der Halbinsel Krim.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine sich von der österreichischen unterscheidende Lebensweise.
Gesundheit
Krankenhäuser haben keinen europäischen Standard. Auch Hepatitis A - und Typhusfälle treten in letzter Zeit vermehrt auf. Ein verantwortungsvoller, präventiver Umgang, zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem HI-Virus wird vorausetzt.
SCHWEINEGRIPPE: Ende Oktober 2009 kam es vor allem im Westen der Ukraine zu vermehrt auftretenden Viruserkrankungen (darunter H1N1). Mit 30.10.2009 wurden von der ukrainischen Regierung Quarantänemaßnahmen ergriffen. Mit Ende des Jahres hat sich die Situation im öffentlichen Leben beruhigt, seither gab es keine weiteren besonderen Vorkommnisse. Es wird bei Reisen in die Ukraine weiterhin empfohlen, Vorsicht walten zu lassen und die Entwicklung der aktuellen Lage aufmersam zu verfolgen. Des Weiteren wird empfohlen, Schutzmasken bereits in Österreich zu kaufen, da diese in der Ukraine nur sehr schwer erhältlich sind. Ebenso sollten Impfungen vorsorglich schon in Österreich vorgenommen werden, da in der Ukraine nicht durchführbar.
Information des Bundesministeriums für Gesundheit zur "Schweinegrippe"
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 403-83-43) jedoch für Individualtouristen und Camper eine vorbeugende Impfung gegen Cholera, Hepatitis B und Tollwut.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen.
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!) und wird hart bestraft. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen bestraft. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.
Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Vom Fotografieren militärischer Einrichtungen wird gewarnt. Es ist mit Spionageanklage zu rechnen.
Versicherung
Alle in die Ukraine einreisenden Ausländer müssen im Besitz einer gültigen, vorab anzukaufenden, Reise-Krankenversicherung sein, die auch die Kosten von Krankentransportflügen abdeckt. Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss.
Verkehr
Die Eisenbahn gilt als zuverlässig. Bei größeren Entfernungen müssen Nachtzüge (Schlafwagen) benutzt werden. Bei der Benützung von Schlafwagen sollte man aus Sicherheitsgründen die Karten für ein ganzes Abteil, falls erhältlich, kaufen. Reisegruppen können auch einen eigenen Schlafwagenwaggon (Spezwaggon) gegen entsprechende mittelfristige Voranmeldung anmieten. Es wird dringend angeraten, die Abteile bei Nachtfahrten zu verriegeln (erhöhtes Diebstahlrisiko bei Nachfahrten)
Die Binnenflugverbindungen sind gut, in den Wintermonaten ist mit witterungsbedingten Verspätungen zu rechnen.
Die U-Bahnen in den Städten Kiew, Dnipropetrowsk und Charkiw, weisen guten Standard auf. Bei Benützung von offiziellen Taxis sollte der Preis vorher ausgehandelt werden.
In der Ukraine ist es üblich, private PKW anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon jedoch abgeraten.
Einreise mit dem PKW - Autoreisende
Bei der Einreise in die Ukraine kann es an verschiedenen Grenzübergängen zu überlangen Wartezeiten kommen.
Wenn der Lenker des PKW nicht der im Zulassungsschein eingetragene Halter des Fahrzeuges ist und der Zulassungsbesitzer auch nicht zu den Insassen des Fahrzeuges gehört, muss eine von der ukrainischen Botschaft in Wien legalisierte Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt werden. Dies gilt auch, wenn der PKW auf einen nahen Angehörigen zugelassen ist.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist vorgeschrieben.
Bei Einreise mit dem PKW in die Ukraine für mehr als 60 Tage (Angaben ohne Gewähr) sind zoll- und anmeldungstechnische Schritte erforderlich: Über die aktuellen Bestimmungen insoweit informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Wien.
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund und zur Vermeidung nicht unerheblicher Geldbußen sollten Sie – auch während des Tages – Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam beachten. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Österreich abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h.
Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen wird durch die ukrainische Polizei im ganzen Land strikt und häufig kontrolliert.
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!) und wird hart bestraft. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.
In den letzten Jahren wurde ein relativ dichtes Tankstellennetz geschaffen, weshalb die Versorgung mit Treibstoff – insbesondere entlang dem überregionalen Straßennetz - kein Problem darstellt.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in der Ukraine nicht strafbar.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
