Tunesien (de)
- Hauptstadt:
- Tunis 
- Int. Kennzeichen:
- TN 
- Sprache
- Arabisch als Amtssprache; Französisch als Bildungs- und Geschäftssprache; berberische Sprachen 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch; in den Touristenzentren auch Deutsch und Italienisch 
- Währung:
- 1 tunesischer Dinar (TD) = 1000 Millimes 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, meist zweipolige Stecker, teils auch Sicherheitssteckdosen 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 07.07.2010
Sicherheit
Allgemein wird auf die hohe Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Partielle Reisewarnung für alle Saharagebiete
Im Februar 2008 wurden zwei österreichische Touristen von der Terrororganisation "Al-Qaida im islamischen Maghreb" im Grenzgebiet von Tunesien und Algerien entführt. Da weitere gewaltsame Terroraktionen dieser Gruppe, auch gegen "Ausländer",nicht ausgeschlossen werden können, wird bei Reisen in den Maghreb-Ländern zu besonderer Aufmerksamkeit, Vorsicht und situationsgerechtem Verhalten geraten. Auch sollten bei Reisen in diesen Ländern laufend Informationen über die jeweils herrschenden Verhältnisse in den geplanten Reisezielen bzw. Reiserouten eingeholt werden.
An von Touristen frequentierten Orten und Sehenswürdigkeiten besteht in der Regel ein hohes Maß an Sicherheitsvorkehrungen. Da aber Terrorakte auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, wird vor allem bei größeren Menschenansammlungen, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Stätten, zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht geraten, auch nach der Zerschlagung einer bewaffneten islamistischen Gruppe durch die tunesischen Sicherheitskräfte im Jänner 2007. An wichtigen Straßenkreuzungen befinden sich nach wie vor polizeiliche Absperrungen und Kontrollen. Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche wird empfohlen.
Es wird vor Reisen in alle Saharagebiete gewarnt.
Österreichische Reisende in die Saharagebiete Tunesiens werden ersucht, sich vor Reiseantritt mit der Österreichischen Vertretungsbehörde in Tunis in Verbindung zu setzen.
Sollten dennoch Reisen in diese Gebiete unternommen werden, sollten diese aus Sicherheitsgründen nur in Form von geführten Touren mit lokalen Veranstaltern unternommen werden. Unbegleitete Fahrten abseits gesicherter Pisten sollten unbedingt unterlassen werden. Weiters ist zu beachten: Das tunesische Sperrgebiet in der Sahara ist in ein nördliches und ein südliches Sperrgebiet aufgeteilt. Sowohl für Reisen in das nördliche wie auch in das südliche Sperrgebiet ist die vorherige Genehmigung durch den Gouverneur von Tataouine einzuholen. Die Reisen müssen mit einem ortskundigen Führer und ausschließlich im Konvoi (mindestens zwei Fahrzeuge im nördlichen, mindestens vier Fahrzeuge im südlichen Sperrgebiet) durchgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen außerdem mit GPS und Satellitentelefon ausgestattet sein. Das südliche Sperrgebiet ist nur mehr für organisierte Reisen zugänglich.
Es wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage an Ort und Stelle genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
Reisende dürfen sich ohne Visum bis zu 3 Monate im Land aufhalten. Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Es wird empfohlen, dass der Reisepass noch eine 3-monatige Gültigkeit nach dem Einreisedatum aufweist. Falls ein Reisepass während bzw. kurz nach dem Aufenthalt in Tunesien abläuft, kann es Probleme bei der Ein- und Ausreise geben.
Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket u.dgl.) nachweisen können. Miteintragungen von Kindern in den Pass der Eltern werden bis zum 19. Lebensjahr akzeptiert. Notpässe werden akzeptiert, allerdings müssen diese eine Gültigkeitsdauer von mindestens 1 Jahr aufweisen.
Bei der Einreise mit einem Fahrzeug (Auto, Motorrad und dgl.) wird dieses in den Reisepass des Touristen eingetragen. Bei der Ausreise ohne das Fahrzeug (z.B. nach einem Unfall, Diebstahl) werden von den tunesischen Behörden Steuern in beträchtlicher Höhe gefordert. Bei Unfall mit Totalschaden des eigenen PKWs verlangen die tunesischen Zollbehörden, dass das Auto im Schrottzustand ausgeführt wird. Falls dies seitens des KFZ - Besitzers nicht möglich bzw. nicht erwünscht ist, besteht auch die Möglichkeit, das Auto in Tunesien verschrotten zu lassen.
Es wird empfohlen, eine Kopie des Reisepasses immer mit sich zu führen.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt (ab umgerechnet TD 1.000,-, das sind je nach Wechselkurs ca. € 617,--, besteht aber Deklarationspflicht). Auch Travellerschecks und Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden - in beschränktem Maß - angenommen, gelegentlich auch US Dollar. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 400 Gramm Tabak sowie 1 Liter Alkohol). Hierbei ist zu beachten, dass gewisse Gegenstände (wie z.B. Videokameras) einer Deklarationspflicht unterliegen können. Verbindliche Informationen zu tunesischen Zolleinfuhrbestimmungen können an der tunesischen Botschaft in Wien eingeholt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Zum Rückwechseln der Landeswährung bedarf es der Vorlage einer Wechselbestätigung. Die Ausfuhr von Antiquitäten und archäologischen Fundstücken ist grundsätzlich untersagt. Eine Sondergenehmigung für deren Export ist erforderlich. Zuwiderhandlungen können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Bei der Ausreise aus Tunesien ist in den Duty Free Shops die Bezahlung mit Tunesischen Dinar nicht möglich.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Mediterranes Klima im Norden. In den Sommermonaten (Juni bis September) heiß, von Dezember bis Februar kühl, zum Teil auch kalt, windig und regnerisch. Der Rest des Jahres ist frühlingshaft bis sommerlich warm. Im Süden ist der Einfluss der Sahara vorherrschend.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette oder scharfe Speisen vermeiden. In den Sommermonaten und vor allem kurz vor Beginn der Regenzeit kommt es zu Gelsen- und Fliegenplagen, entsprechende Vorkehrungen sind notwendig.
Einkaufen: Besondere Vorsicht ist beim Kauf von teureren Souvenirs geboten. Vor allem jedoch beim Kauf von Teppichen sind Betrügereien nicht auszuschließen, sodass ein strenger Preisvergleich und eine Kontrolle der Ware nach Übernahme im Geschäft eindringlich empfohlen werden.
Bei der Bestellung und gleichzeitigen Bezahlung von Teppichen und später erfolgender Lieferung an die Heimatadresse kann es vorkommen, dass die angezahlte Ware überhaupt nicht geliefert wird, oder dass die Qualität nicht den ursprünglichen Vorstellungen und Preisangaben entspricht.
Erfahrungsgemäß ist davon abzuraten, für angeblich dringende wichtige Angelegenheiten flüchtigen Bekannten Geld- oder Sachwerte zu „borgen“, da selbst bei Vorhandensein von Schuldscheinen oder dergleichen die Einbringung fraglich, jedenfalls aber sehr schwierig ist. Desgleichen sollte bei spontanen Einladungen flüchtiger Bekannter nach Österreich Zurückhaltung geübt werden. Die Erteilung von Visa durch die zuständige Österreichische Botschaft Tunis richtet sich jedenfalls nach den Schengen-Richtlinien.
Bei beabsichtigten Grundstückskäufen sollten keine tunesischen Mittelspersonen eingeschaltet werden; von privaten Vereinbarungen dieser Art ist abzusehen und es wird angeraten, einen lokalen Anwalt zu kontaktieren.
Gesundheit
In der Stadt Tunis herrscht kein Mangel an praktischen Ärzten und an Fachärzten mit guter Ausbildung. Die Ärzteschaft erreicht fast immer europäischen Standard. In größeren Städten sind an die Spitäler Kliniken aller Fachrichtungen angeschlossen, doch sollten diese sowie die medizinische Versorgung auf dem Land nur bei unbedingter Notwendigkeit in Anspruch genommen werden.
Es wurde bis dato kein Fall von Vogelgrippe in Tunesien von den dortigen zuständigen Stellen gemeldet.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, da stark chlorisiert, nicht getrunken werden. Die in Tunesien insgesamt selten vorkommenden Krankheiten (etwa bakterielle Ruhr, Typhus und Paratyphus, Cholera, venerische Erkrankungen und Pilzerkrankungen, Tuberkulose und infektiöse Bindehautentzündung) haben ein Nord-Süd-Gefälle, d.h. sie kommen im Norden kaum, im Süden gelegentlich vor. Für Personen, die nicht zumindest beschränkt tropentauglich sind, ist ein Aufenthalt im Süden Tunesiens im Hochsommer nicht ratsam. Personen mit Asthma- und Bronchialbeschwerden sowie rheumatischen Erkrankungen leiden insbesondere während des Winters unter der hohen Luftfeuchtigkeit. Bei Magen-, Darm- und Gallenleiden, bei denen die Einhaltung einer bestimmten Diät vorgesehen ist, kann es außerhalb der Touristenzonen und großen Städte infolge mangelnder Versorgung zu Schwierigkeiten kommen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Der Abschluss einer Auto/Motorrad-Versicherung bei Einreise mit einem Fahrzeug (z.B. ÖAMTC) für den Fall eines Diebstahls wird angeraten.
Verkehr
Kleine Taxis in der Stadt. Öffentliche Autobusse sind weniger zu empfehlen. Die Eisenbahnverbindungen sind auf einigen Hauptstrecken gut. Überland stehen weiters taxi louage (Sammeltaxi) oder Mietwagen (mit oder ohne Fahrer) zur Verfügung. Mietautos aller Kategorien können unkompliziert gleich am Flughafen oder in allen größeren Hotels angemietet werden, allerdings kann es hier zu saisonbedingten Engpässen kommen. Der Zustand der wichtigen Verbindungsstraßen ist gut. Das undisziplinierte Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer stellt jedoch ein beachtliches Unfallrisiko dar. Bei Autofahrten (Mietauto/eigenes KFZ) sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen.
Bei Reisen mit dem eigenen KFZ ist die grüne Versicherungskarte erforderlich.
Für die Benützung der Autobahnen ist eine geringfügige Maut zu bezahlen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 110 km/h.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Vor Drogenkonsum (selbst geringe Mengen für den persönlichen Verbrauch) wird aufgrund strengster Ahndung durch tunesische Behörden ausdrücklich gewarnt. Homosexualität ist illegal.
Artikel 226 des tunesischen Strafgesetzbuches sieht eine Haftstrafe von 6 Monaten sowie eine Geldstrafe vor, wenn eine unzüchtige Handlung vorsätzlich und in der Öffentlichkeit vorgenommen wird.
Artikel 230 Strafgesetzbuch sieht für den Tatbestand der Homosexualität eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren vor.
Art. 14 bis 18 des tunesischen Personenstandsgesetzes: Artikel 18 Abs. 2 bezieht sich in der ersten Hälfte des betreffenden Satzes auf das Zusammenleben von Personen, die nicht miteinander verheiratet sind. Bei Zuwiderhandeln ist eine Haftstrafe von 1 Jahr sowie eine Geldstrafe vorgesehen.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Tunesisches Fremdenverkehrsamt
Opernring 1/R/109, 1010 Wien
E-Mail: office(at)tunesieninfo.at
Fax: 01- 585 3480 - 18
Tel: 01- 585 3480
Tunesisches Fremdenverkehrsamt
in deutscher Sprache
Internet: Tunesisches Fremdenverkehrsamt
Tunisian Tourism Travel Office
in englischer Sprache
Internet: Tunisian Tourism Travel Office
Botschaft der Republik Tunesien
Sieveringerstraße 187
A-1190 Wien
Tel.: 01/ 58 15 281-82
Fax: 01 - 58 15 592
E-Mail: at.vienne(at)aon.at
