Tschechische Republik (de)
- Hauptstadt:
- Prag 
- Int. Kennzeichen:
- CZ 
- Sprache
- Tschechisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Deutsch, Englisch, Russisch 
- Währung:
- tschechische Krone (CZK) 
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Schukostecker tschechischen Formats 
Besondere Hinweise
Letzte Änderung am 21.07.2010
Sicherheit
Es bestehen keine spezifischen Risiken für Ausländer, die üblicherweise gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Es kommt häufig zu Taschendiebstählen insbesondere in den touristischen Zonen von Prag und in Verkehrsmitteln (in Prag besonders in der U-Bahn und der Linie 22). Bei Pkws ist die Diebstahlsrate hoch. Bei Taxifahrten ist ebenfalls Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft auch nicht lizenzierte Taxis. Telefonisch bestellte Taxis sind in der Regel zuverlässiger. In der Vergangenheit wurden vermehrt Fälle von „Carjacking“ (Raubüberfall auf offener Straße unter meist gewaltsamer Entwendung des PKW) und Raubüberfällen auf Autobahnen meist im Zuge von Autopannen verzeichnet. Achtung vor falschen Polizisten! Angesichts häufiger Autodiebstähle und -aufbrüche wird auch angeraten, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten)Hotelparkplätzen abzustellen. Von außen deutlich sichtbare Wegfahrsperren (z.B.Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen werden empfohlen.
Einreise
ÖsterreicherInnen benötigen für die Einreise in die Tschechische Republik und den Aufenthalt dort einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Die Einreise mit abgelaufenen Reisedokumenten ist nicht zulässig. Das Reisedokument muss während der Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Miteintragungen von Kindern werden bis zum 15. Lebensjahr akzeptiert. Während des Aufenthaltes müssen die Reisedokumente zwecks Identifizierung stets mitgeführt werden. Bitte beachten Sie auch, dass das Gebiet zwischen den Grenzkontrollstellen Österreichs und der Tschechischen Republik bei Haugsdorf/Hate bereits tschechisches Territorium ist und auch für Reisen dorthin ein gültiger Reisepass oder Personalausweis notwendig ist. Sollte ein längerer Aufenthalt (mehr als 90 Tage) in der Tschechischen Republik geplant sein, muss eine Wohnsitzregistrierung bei der zuständigen Fremdenpolizei des Wohnsitzes vorgenommen werden.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Für die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung besteht jedoch ab einer Höhe von 10.000,-- Euro bzw. Gegenwert Deklarationspflicht.
Euro können in praktisch allen Banken und Wechselstuben gewechselt werden. Es wird davor gewarnt, sich auf der Straße, in der Regel vor Wechselstuben, von Personen ansprechen zu lassen, welche einen „günstigen Kurs“versprechen. Kreditkarten und Euroschecks werden zumindest von größeren Unternehmen und Hotels akzeptiert. Die Anzahl der Bankfilialen mit Bankomatautomaten, bei denen mit österreichischen Bankomatkarten Geld behoben werden kann, nimmt ständig zu. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch, pro Person ab 17 Jahre, wahlweise 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 250 Gramm Tabak sowie 2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen). Ebenso erlaubt ist die Einfuhr von anderen Gegenständen im Gesamtwert von bis zu 3.000,-- Kronen.
Ab 1. Mai 2004 gelten gegenüber Tschechien dieselben Einfuhrbestimmungen wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Für die Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung besteht jedoch ab einer Höhe von 10.000,-- Euro bzw. Gegenwert Deklarationspflicht.
Ab 1. Mai 2004 gelten gegenüber Tschechien dieselben Ausfuhrbestimmungen wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Mit 1. Jänner 2008 ist es Reisenden (unabhängig vom Wohnsitz) verboten, Tabakerzeugnisse, die im Ausland (EU- und Nicht-EU-Staaten) erworben werden und auf denen die Warnhinweise nicht in deutscher Sprache angebracht sind, über den folgend genannten Mengen nach Österreich zu verbringen: 200 Stück Zigaretten oder 50 Stück Zigarren oder 100 Stück Zigarillos oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammensetzung dieser Waren bis höchstens 250 Gramm.
Für die Ausfuhr von Antiquitäten, die über 50 Jahre alt sind, ist eine Genehmigung des tschechischen Kulturministeriums erforderlich.
Der Erwerb von Immobilien ist nach wie vor an einen Wohnsitz bzw. Firmensitz in Tschechien gebunden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Gemäßigtes, mitteleuropäisches Klima unter dem Einfluss des atlantischen Klima. In Prag ist es im Winter oft nebelig.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Die in Prag verfügbaren Kliniken und Fachärzte reichen, vor allem was Sauberkeit und Hygiene betrifft, nicht immer an den westeuropäischen Standard heran.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Es besteht die Gefahr von Zeckenbissen. Hinsichtlich Luftverschmutzung steht Prag unter den europäischen Hauptstädten im Spitzenfeld. Während der Heizperiode kommt es jedes Jahr zu stark gesundheitsbelastenden Smogsituationen. Die Qualität des Leitungswassers entspricht gemäß weltweitem Rating von SWIT in ganz Tschechien bester Trinkwasserqualität. Die Zahl der HIV-Infizierten und an AIDS Verstorbenen in Tschechien ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Vorsichtsmaßnahmen werden daher dringend empfohlen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Wer noch keine e-card besitzt, muss vor der Reise beim Sozialversicherungsträger eine "provisorische Ersatzbescheinigung" lösen.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. In Prag Straßenbahnen, U-Bahn und Autobusse. Umfangreiche Informationen bieten die Website der Tschechischen Staatsbahnen sowie der Verkehrsbetriebe der Stadt Prag.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Für LKW-Fahrer ist eine Warnweste verpflichtend vorgeschrieben, für PKW-Fahrer wird diese ab 01.01.2011 verpflichtend. "Licht am Tag" ist während der Fahrt ganzjährig vorgeschrieben. Für Fahrzeuglenker ist während der Fahrt die Verwendung eines Mobiltelefons (ausgenommen mit Freisprechanlage) verboten. Beim Lenken fremder Fahrzeuge ist eine Bestätigung des Besitzers (in Englisch oder Landessprache) mit sich zu führen, dass das Fahrzeug leihweise zur Verwendung gestellt wurde. Für ausländische Fahrzeuge ist die "grüne" Versicherungskarte für Fahrten in Tschechien zwingend vorgeschrieben. Auch für Motorfahrräder/Mopeds unter 50 ccm Hubraum ist ein Führerschein (Kategorie A) notwendig.
Seit 2006 ist in Tschechien für tschechische Lenker über 60 Jahre das Mitführen eines Gesundheitszeugnisses vorgeschrieben. Vereinzelt wurde jedoch über Kontrollen und Bestrafungen von Österreichern berichtet. Diese Vorgabe betrifft einzig Autofahrer, welche sich im Besitz eines in der Tschechischen Republik ausgestellten Führerscheines befinden. Eine Beanstandung wegen Nicht-Mitführens eines Gesundheitsnachweises gegen österreichische Staatsbürger widerspricht EU-Recht und ist rechtlich daher nicht haltbar. Um diesbezüglich etwaigen Mißverständnissen vorzubeugen, darf angeraten werden, ein Dokument in deutscher und tschechischer Sprache mitzuführen, welches zum Ausdruck unter www.oeamtc.at/recht bereitsteht.
Ein Polizeiprotokoll -eine Diebstahl- oder Verlustanzeige- berechtigt nicht zum Lenken von Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.
Es gilt strengstes Alkoholverbot (0,0 Promille)! Seit 01.01.2010 wird nunmehr bei jeder Verkehrskontrolle auch ein Alko-Test durchgeführt.
Das Tankstellennetz ist flächendeckend, bleifreies Benzin ist überall erhältlich.
Für die Benützung von Autobahnen und Straßen erster Klasse ist eine Vignette vorgeschrieben. Vignetten mit einjähriger, einmonatiger oder zehntägiger Gültigkeit sind unter anderem an Grenzübergängen, Tankstellen und zahlreichen Postämtern sowie Wechselstuben erhältlich.
Mitführen sollten Autofahrer im Fahrzeug in jedem Fall:
- Warndreieck
- Sanitätskasten
- Ersatzglühbirnen
- die grüne Versicherungskarte.
Weitere Auskunft in Englisch finden Sie auf der Website des tschechischen Verkehrsministeriums.
Informationen zur Verkehrssituation für das gesamte Gebiet der Tschechischen Republik sind unter der Telefonnummer 1230 bzw. 00420-1230 abrufbar.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
In Ortschaften: 50 km/h
Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90/ 130 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h
Die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für das Prager Stadtgebiet beträgt 50 km/h.
Ausländische Reisende können in allen Notfällen unter der Rufnummer 112 jedwede Hilfe anfordern bzw. Hilfestellung erhalten; die Polizei ist unter der Rufnummer: 158, die Rettung unter 155 erreichbar. Im Falle einer Panne kann nebst der erwähnten Nummer 112 auch einer der beiden Autofahrerclubs kontaktiert werden, und zwar entweder UAMK unter 1230 oder ABA unter 1240.
Verhalten bei Gesetzesverstößen in Tschechien
Gesetzesverstöße von Ausländern (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in Museen und sonstigen Sehenswürdigkeiten besteht in der Regel Fotografierverbot.
Die Tschechische Republik ist gegenüber Homosexuellen verhältnismäßig aufgeschlossen. Per 01.07.2006 wurde die registrierte Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt (Gesetz Nr. 115/2006). Unverheiratete Paare gehören, wie in Österreich, zum alltäglichen Bild und werden ebenso toleriert. Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
