Tschad (de)
- Hauptstadt:
- N'Djamena 
- Int. Kennzeichen:
- TD 
- Sprache
- Französisch, Arabisch, einheimische Sprachen 
- Währung:
- 1 CFA-Franc (CFAF) = 100 Centimes (c) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 29.01.2010
REISEWARNUNG !
Das Österreichische Außenministerium erteilt Reisewarnung, wenn in einem Land
- Krieg, Bürgerkrieg
- Verhängtes Kriegsrecht
- (Bürger)-kriegsähnliche Zustände
herrschen.
Für die Republik Tschad wurde am 13.4.2006 Reisewarnung ausgesprochen, welche unverändert andauert!
Den in der Republik Tschad lebenden Österreichern, und Österreicher welche sich aus anderen Gründen noch in der Republik Tschad aufhalten, wird dringend angeraten das Land zu verlassen.
In Not geratenen Österreichern kann solange sie sich auf Staatsgebiet der Republik Tschad befinden, keine konsularische Hilfestellung geleistet werden. Die Österreichische Botschaft in Abuja / Nigeria, welche - im Rahmen ihrer Möglichkeiten- derzeit die konsularischen Aufgaben für die Republik Tschad wahrnimmt, kann Österreichern, die in Tschad in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang Hilfestellung leisten.
Die Republik Tschad hat seit 2006 keine für Österreich zuständigen Vertreter akkreditiert. Österreichische Staatsbürger die, ungeachtet gegenständlicher Reisewarnung, eine Einreise in die Republik Tschad beabsichtigen, können sich an die Botschaften der Republik Tschad in Brüssel oder Paris wenden, um eine Abklärung der Einreiseformalitäten zu erlangen.
Eine Gelbfieber-Impfung ist von den tschadischen Behörden vorgeschrieben. Wegen weiterer Impfungen wird empfohlen, ein tropenmedizinisches Institut zu kontaktieren.
Österreichische Staatsbürger, die sich trotz Reisewarnung in die Republik Tschad begeben müssen, wird empfohlen, dies vorher bei der
Österreichischen Botschaft Abuja
Plot 9, Usuma Street, Maitama – Abuja / Nigeria
Telefon:(+234/9) 413 0772
Telefon:(+234) 0706 418 32 26
Fax: (+234/9) 461 2715
abuja-ob(at)bmeia.gv.at
anzumelden.
Sollte trotz bestehender Reisewarnung eine Einreise in die Republik Tschad unternommen werden müssen, wird empfohlen mit ihrem Reise-Versicherungsanbieter vorab abzuklären, ob hierfür überhaupt Versicherungsschutz besteht. Krankentransportflüge sind nicht durchführbar, da üblicherweise keine Landeerlaubnis für zivile Luftfahrtunternehmen erhältlich ist.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Sicherheit
Am 1. Februar 2008 Kämpfe nördlich der Hauptstadt NDJAMENA. Das öffentliche Leben kam zum Erliegen. Es wird empfohlen, derzeit keine Reisen in den TSCHAD zu unternehmen.
