Suriname (de)
- Hauptstadt:
- Paramaribo 
- Int. Kennzeichen:
- SR 
- Sprache
- Niederländisch, Sranang Tongo (Taki-Taki), Saramaccan 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Suriname Gulden (Sfl) = 100 cents (c) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -4 h 
- Elektrischer Strom:
- 110/220 Volt, 60 Hertz 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 08.04.2010
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem in Paramaribo kann es zu Diebstählen und Raubüberfällen kommen. Der Stadtteil Palm Garden ("Palmentuin") in Paramaribo gilt als besonders gefährlich und sollte daher gemieden werden. Es sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden. Die Mitnahme und separate Aufbewahrung von Fotokopien wichtiger Dokumente wird empfohlen.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Bei Reisen ins Landesinnere wurden gelegentlich Touristen überfallen.
Einreise
Reisende benötigen ein Visum, das bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Das Visum kann bei den Botschaften von Surinam in Amsterdam oder in Brüssel beantragt werden. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
Ausreise: Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von Sfl 100 (für Kinder unter 12 Jahren Sfl 50), die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro sowie US Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 400 Zigaretten, 100 Zigarren, 500 Gramm Tabak sowie 2 Liter Alkohol und 4 Liter Wein). Die Einfuhr von Lebensmitteln ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von Sfl 100 (für Kinder unter 12 Jahren bis Sfl 50), von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von April bis August mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit. Das Wetter ist tropisch-feucht mit milden Küstenwinden.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten allen Reisenden zu empfehlen). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01- 403-83-43) jedoch für Individualtouristen und Camper eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und Hepatitis B. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird angeraten.
Vorsicht
Im allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindungen, Taxis, Mietwagen. Der internationale oder nationale Führerschein muss von der lokalen Polizeibehörde gestempelt werden. Achtung, in Suriname herrscht Linksverkehr.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Zu Suriname liegen derzeit keine Informationen über strafrechtliche Bestimmungen bezüglich Homosexualität vor.
Drogenkonsum und Drogenhandel, auch in geringen Mengen, werden strengstens bestraft.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
