Südafrika (de)
- Hauptstadt:
- Pretoria (Regierungssitz), Kapstadt (Parlament) 
- Int. Kennzeichen:
- ZA 
- Sprache
- Englisch, Afrikaans, einheimische Sprachen (Zulu, Xhosa u.a.) 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Rand (R) = 100 cent (c) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom; dreipolige Stecker (Adapter in Südafrika erhältlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 14.07.2010
Die österreichische Botschaft Pretoria (Homepage: www.bmeia.gv.at/pretoria ) hat ein Informationsblatt für Besucher Südafrikas zusammengestellt, das die wichtigsten Informationen, (Sicherheits-)Ratschläge, Kontakt und Notfallnummern enthält.
Ein Informationsblatt der Österreichischen Botschaft für Besucher in Südafrika finden Sie hier.
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Sicherheit
Allgemein wird auf die hohe Sicherheitsgefährdung hingewiesen (unverändert seit 3.3.2004).
Besonders in den Großstädten Johannesburg, Durban, Kapstadt und Pretoria hat die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität zu sein, deutlich zugenommen. Touristen wird als Vorsichtsmaßnahme empfohlen, von Spaziergängen abzusehen. Wegen des erhöhten Überfallrisikos wird eindringlich von Bergwande- rungen (auch Touristenzielen wie dem Tafelberg) alleine abgeraten. Besondere Vorsicht ist in den Townships bzw. manchen Vierteln von Johannesburg wie beispielsweise Hillbrow, Alexandra und Soweto geboten, wo Spaziergänge, außer in größeren Gruppen, auch tagsüber unterlassen werden sollten. Auch sonst ist in den Großstädten selbst tagsüber höchste Vorsicht geboten, da die Kriminalität speziell in Gauteng (Johannesburg, Pretoria) in den Monaten Oktober bis Jänner alljährlich ihren Höchst- stand erreicht. Township-Besuche sollten grundsätzlich nur in organisierter Form und unter ortskundiger Führung stattfinden. Touristen sollten sich unauffällig kleiden und verhalten. Größere Summen an Bargeld, Reisepass (nur Fotokopie mitnehmen) und Wertgegenstände sollten im Hotelsafe deponiert, Kameras und Mobiltelefone möglichst wenig zur Schau gestellt werden. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollten nicht angenommen werden, da Fälle, in denen „K.O. Tropfen“ beigemischt werden, auch in Südafrika häufiger werden. Vorsicht ist auch beim Geld- wechsel bzw. Bargeldabhebung an Geldautomaten geboten, vorzugsweise sollten nur Geldautomaten in Banken bzw. solchen, die von Sicherheitspersonal bewacht werden, benützt werden. Sollte Ihnen jemand bei der "Bedienung" des Geldautomaten behilflich sein wollen, ist VORSICHT geboten: es handelt sich fast immer um Kriminelle.
Auch bei Kreditkartenbezahlung in Restaurants oder Geschäften sollten die Karten nicht aus den Augen gelassen werden, um das weitverbreitete illegale Kopieren des Magnetstreifens ("skimming") zu vermeiden.
Im Fall eines Überfalls sollte jeglicher Widerstand vermieden werden, da sich die Täter in der Regel durch hohe Gewaltbereitschaft auszeichnen und generell mit Messern oder Schusswaffen ausgerüstet sind.
Bei Verwendung von Mietautos ist wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen (vehicle hi-jacking) Vor- sicht an roten Ampeln und an Einfahrten zu Wohnhäusern etc. geboten; Autos sollten von innen verriegelt und die Fenster grundsätzlich geschlossen sein und Handtaschen, Mobiltelefone, Fotoapparate, etc. niemals sichtbar im Auto liegengelassen werden. An Ampeln und Einfahrten sollte prinzipiell - besonders nach Einbruch der Dunkelheit - ein Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug bzw. der Einfahrt eingehalten werden, um gegebenenfalls rasch wegfahren und ausweichen zu können. Fahrzeuge sollten nur auf gut beleuchteten und/oder bewachten Parkplätzen abgestellt werden.
Vor erhöhtem Sicherheitsrisiko bei Benützung der Kapstädter Flughafenautobahn durch herabfallende Steine von Brücken wird gewarnt. Bei Notfällen dieser Art wird dringend zur Weiterfahrt und Verständi- gung des Notrufes unter 10111 (oder 112 von Mobiltelefonen) geraten.
Überlandfahrten sollten immer so geplant werden, dass das Reiseziel leicht vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Vorsicht ist bei Fahrten in ländliche Gebiete in den Provinzen Kwa-Zulu-Natal und Eastern Cape geboten. Es sollten möglichst Hauptverkehrsstraßen benutzt werden. Von der Mitnahme von Anhaltern ist abzuraten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug immer über genügend Treibstoff verfügt und sich in guten Zustand befindet, um Aufenthalte in einsamen Gegenden zu vermeiden. Es wird geraten, nicht an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind. Auch vor Spaziergängen auf wenig besuchten Stränden wird abgeraten.
Die Mitnahme von Mobiltelefonen (mit Roaming-Karte) oder lokale Anmietung (auch auf Flughäfen möglich) wird aus Sicherheitsgründen empfohlen. Eine lokale Simcard zum Aufladen von Gesprächs- guthaben in lokaler Währung („pay as you go“) ist am Flughafen erhältlich.
Achtung bei der Benutzung von Mobiltelefonen! Nach Möglichkeit das Mobiltelefon nicht in der Öffent- lichkeit oder beim Autofahren benützen, da dies zu Überfällen bzw. "smash and grab" Angriffen (=Einschlagen der Autoscheibe und Attackieren der Insassen) animieren könnte.
Bei Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel ist Vorsicht geboten. Die Kriminalitätsrate auf den Bahn- höfen und in ihrer Umgebung ist sehr hoch. Von Benützung der Vorortzüge in Johannesburg (sowie zwischen Johannesburg und Pretoria), Durban und Kapstadt ist abzuraten (allenfalls 1. Klasse zu Hauptver- kehrszeiten). Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte (nicht in Innenstädten) und sicheren Transport achten. Auch auf den Flughäfen kommen häufig Diebstähle, vor allem vor dem Check-in vor. Vor allem auf dem Flughafen Johannesburg häufen sich jene Fälle, wo das Gepäck nach dem Einchecken im Zuge der Röntgenkontrolle, Aufbewahrung und Weiterleitung zum Flugzeug aufgebrochen wird und Gegenstände aller Art (auch Kleidung!) gestohlen werden. Es sollten sich daher unter keinen Umständen Wertgegenstände, Bargeld und Dokumente im eingecheckten Gepäck befinden. Nach der Übernahme des Gepäcks am Zielflughafen sollte dieses unverzüglich auf seine Vollständigkeit überprüft und im Falle eines festgestellten Diebstahls die Fluglinie kontaktiert werden. Angeraten wird, das Fluggepäck vor dem Einchecken am Flughafen in eine Plastikfolie einschweißen zu lassen.
Taxis sollten nur über bekannte (z.B. vom Hotel empfohlene) Unternehmen gebucht werden. Von Fahrten mit sogenannten Minibus-Taxis ist abzuraten. Auf den internationalen Flughäfen Südafrikas werden Broschüren an Touristen mit Hinweisen auf mögliche Gefahren sowie zu beachtende Vorsichtsmaßnahmen ausgegeben. Bitte beachten Sie diese!
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem hohen Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
Österreichische Staatsbürger (Touristen!) erhalten bei Einreise in Südafrika ein Temporary Residence Permit für die Dauer ihres Aufenthalts, der jedoch 90 Tage nicht überschreiten darf. Der Reisepass muss noch 30 Tage nach der geplanten Ausreise gültig sein und über mindestens zwei leere Seiten für die Anbringung des südafrikanischen Einreise Permits verfügen. Die Seiten für amtliche Vermerke und die letzte Seite im Reisepass dürfen für diesen Zweck nicht verwendet werden. Bei Fehlen von leeren Seiten für die Anbringung des südafrikanischen Einreise Permits wird von den Grenzbeamten in der Regel die Einreise nicht gestattet und der Reisende mit dem nächstmöglichen Flug der in Anspruch genommenen Fluggesellschaft wieder an den Ausgangspunkt des Fluges zurückgewiesen. Bei der Einreise nach Südafrika wird von der Einreisebehörde nach dem Aufenthaltszweck gefragt und die Vorlage eines Rückflugtickets verlangt.
WICHTIG : Für die Einreise zu nicht-touristischen Aufenthalten (Arbeitsaufname, Journalisten, Sprachferien, Schulen, Studenten etc.) wird auch bei einem Aufenthalt unter 90 Tagen ein Visum, das VOR der Einreise bei der zuständigen südafrikanischen Botschaft zu beantragen ist, benötigt. Für weitere Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen. Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis (Visums) auch nur um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen daher unbedingt 30 Tage vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim regionalen Department of Home Affairs ihres Aufenthaltsortes beantragt werden.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von R 5.000,- erlaubt, die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, jedoch deklarationspflichtig. Euro sind ebenso gefragt und bei größeren Bankfilialen wechselbar wie britische Pfund und US-Dollar. International gängige Kreditkarten werden fast überall akzeptiert. Es ist möglich, mit österreichischen Bankomat- und Kreditkarten Geld zu beheben.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch für Personen ab 18 Jahren wahlweise 400 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen). Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt Beschränkungen.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von R 5.000 die Mitnahme von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt (wenn die Abreise binnen 12 Monaten ab Einreise erfolgt). Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Die geografischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen grundsätzlich keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Im Allgemeinen ist das Klima sehr angenehm und mild. Die Jahreszeiten sind gegenüber Europa um 6 Monate verschoben, der Winter entspricht demnach dem europäischen Sommer und umgekehrt. Wegen seiner Größe und landschaftlichen Verschiedenheit weist Südafrika die unterschiedlichsten Klimazonen auf (subtropisches bis mediterranes Klima, allerdings kann es in den Wintermonaten abends und nachts sehr kühl werden). Von Oktober bis April Sommerregen in den nördlichen und östlichen Teilen des Landes, an der südlichen Küste auch im Winter Regen. Die Temperatur kann im Hochland (Johannesburg und Drakensberge) im Winter unter den Gefrierpunkt sinken.
Gesundheit
Südafrika verfügt in den größeren Städten über (private) Spitäler und Ärzte, die höchsten internationalen Ansprüchen entsprechen, aber auch entsprechend hohe Kosten verrechnen. Bei Inanspruchnahme medizinischer Behandlung hat die Bezahlung an Ort und Stelle (in Spitälern üblicherweise durch Einzahlung eines Depots vor Aufnahme) zu erfolgen. Besucher sollten sich der starken Verbreitung von HIV/Aids bewusst sein. Sollte jemand Opfer einer Vergewaltigung werden, ist eine unverzügliche Untersuchung auf eine HIV-Ansteckung daher dringend anzuraten.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise aus einem Infektionsgebiet mit Gelbfieber . Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/ Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01- 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut. Malariaprophylaxe (insbesondere die Verwendung guter Mückenabwehrmittel auf Haut und Kleidung) ist für den Krüger Park, das nördliche Kwa-Zulu-Natal und die angrenzenden Gebiete um St. Lucia sowie Teile von Mpumalanga und der Northern Province besonders während der feuchten Sommermonate (November bis März) nachdrücklich zu empfehlen. Bei Reisen in Kwa-Zulu-Natal sollte wegen der Gefahr von Cholera-Ansteckung besondere Achtung auf Hygiene gelegt und nur abgefülltes Wasser getrunken werden. Auch Tuberkulose ist in Südafrika relativ weit verbreitet und weiter im Zunehmen. TBC-Impfung, insbesondere für Kinder, ist daher empfehlenswert.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist in touristisch weniger frequentierten Städten und Gegenden beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser ist in der Regel trinkbar - Vorsicht ist trotzdem geboten. Bilharzia, ein vor allem in stehenden Gewässern vorkommender Parasit, ist in allen südafrikanischen Gewässern vorhanden - entsprechende Vorsicht ist geboten. Besonders in der feuchten Jahreszeit sind Zecken häufig und verursachen das sog. Zeckenfieber (zwar nicht lebensgefährlich, verursacht aber hohes Fieber, erhebliche Schwächung und bedarf einer längeren Rekonvaleszenz). Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist empfehlenswert.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Gleichfalls zu empfehlen sind eine Unfall- und generelle Reiseversicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Bargeld und Kreditkarten, Reisedokumenten und Reisegepäck.
Verkehr
Südafrika verfügt über ein ausgezeichnetes Straßennetz und die Verkehrsteilnehmer verhalten sich im Allgemeinen korrekt und höflich. Dennoch ist Vorsicht geboten, da zahlreiche Autolenker über keinen gültigen Führerschein verfügen und besonders an Wochenenden alkoholisierte Fahrer unterwegs sind (die Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 Promille und auf ihre Überschreitung stehen strenge Strafen). Da das öffentliche Transportsystem schlecht ausgebaut ist, sind viele Pendler auf Sammeltaxis, Busse oder den Individualverkehr angewiesen. Dies erhöht das Verkehrsaufkommen auf den Straßen erheblich und führt während der Hauptverkehrszeiten zu überfüllten Autobahnen und Staus in den Großstädten.Mietwagen sind in allen größeren Städten verfügbar. Ein ausländischer Führerschein entspricht nur dann den Anforderungen der südafrikanischen Straßenverkehrsordnung, wenn dieser ein Lichtbild und die Unterschrift des Inhabers enthält und in englischer Sprache ausgestellt ist. Der neue europäische Führerschein (Plastikkarte) entspricht nicht diesen Anforderungen und gilt auch nicht als internationaler Führerschein. Bei einem Aufenthalt in Südafrika bis zur Dauer eines Jahres kann entweder ein internationaler Führerschein oder eine englische Übersetzung jeweils gemeinsam mit dem österreichischen Führerschein verwendet werden, bei einem länger als ein Jahr dauernden Aufenthalt wäre eine südafrikanische Driving Licence beim Department of Transport zu beantragen. Die Benützung von Mobiltelefonen ist nur mit eingebauter Freisprecheinrichtung erlaubt (auf Verletzung stehen hohe Geldstrafen und bis zu einem Jahr Gefängnis). Achtung, in Südafrika besteht Linksverkehr! Die beiden größten und wichtigsten Flughäfen des Landes liegen in Johannesburg und Kapstadt. Binnenflüge bestehen zu allen größeren Städten mit guter Frequenz. Zug- und Kommunalverkehr sind dagegen unzureichend. Wegen der Sicherheitslage ist im Allgemeinen von der Benützung öffentlicher (Nah-) Verkehrsmittel abzuraten. Ausnahmen bilden spezielle Zugverbindungen zwischen den großen Städten www.shosholozameyl.co.za (Economy und Tourist Class) bzw. www.premierclasse.co.za (First Class) wie z.B. nach Kapstadt und zu den Viktoriafällen (auch der luxuriöse Blue Train, der längerfristig vorausgebucht werden muss) und die Busverbindungen, die zwischen zahlreichen größeren Städten existieren (Unterschiedliche Anbieter).
Neue Einfuhrbestimmungen für Hunde seit 1.April 2010
Folgende Bluttests werden seit 1.April 2010 von allen aus der EU nach Südafrika importierten Hunden verlangt (sollte ein bestimmter Test in Österreich nicht möglich sein, kann der Test auch durch ein akkreditiertes Labor eines anderen EU-Staates durchgeführt werden):
- Brucella Canis - Serum agglutination/ rapid slide agglutination test
- Trypanosoma evansi - card agglutination test and giemsa blood smear
- Babesia Gibsoni - Immunoflourescence antibody test & giemsa blood smear
- Dirofilaria immitis - microfilarial filtration test
- Leishmaniosis: Indirect fluorescent antibody, or ELISA, or Direct agglutination test, or Western blot/ membrane immunoassay
Für weitere Informationen steht zur Verfügung:
Department Agriculture, Forestry & Fisheries (DAFF) der Republik Südafrika
Directorate Veterinary Services
Tel: +27 12 319 7540
Fax: +27 12 329 6892
e-mail: jyotikar(at)daff.gov.za Dr. Jyotika I Rajput
Nähere Informationen zur Einfuhr von Haustieren nach Südafrika: siehe Homepage der österreichischen Botschaft Pretoria
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
In Südafrika gelten Gesetze zur Gleichberechtigung und gegen die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
