Spanien (de)
- Hauptstadt:
- Madrid 
- Int. Kennzeichen:
- ES 
- Sprache
- Spanisch (Kastilisch) sowie regional auch Katalanisch, Galizisch, Baskisch; in Ceuta und Melilla auch Arabisch und diverse Berbersprachen 
- Gängige Fremdsprachen:
- Französisch, Englisch, Deutsch (vor allem in den Tourismuszentren) 
- Währung:
- 1 EURO = 100 Cent 
- Information zur Zeitdifferenz:
- keine (MEZ/MESZ) auf der Iberischen Halbinsel, Ceuta, Melilla und den Balearen. Kanarische Inseln: MEZ/MESZ -1 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Schutzkontaktstecker verbreitet 
Besondere Hinweise
Letzte Änderung am 04.05.2010
Sicherheit
Seit Anfang der 70er Jahre führt die baskische Terrororganisation ETA gezielt Attentate auf Polizisten, Richter und Personen des öffentlichen Lebens aus.Außerdem verübt sie immer wieder Sprengstoffanschläge in verschiedenen Städten Spaniens, wobei meist eine telefonische Vorwarnung erfolgt. Seit der Beendigung eines zwischenzeitlichen Waffenstillstands durch die ETA 2007 kam es wieder vermehrt zu Bombenanschlägen, vor allem im Baskenland und den angrenzenden Regionen Navarra und Kantabrien. Häufig gewählte Ziele sind Einrichtungen von Polizei und Militär. Im letzten Jahr kam es auf der Ferieninsel Mallorca ebenfalls zu mehreren Bombenanschlägen der ETA, auch gegen touristische Einrichtungen. Eine erhöhte Sicherheitsgefährdung ist daher gegeben. Reisende werden jedenfalls gebeten, entspechende Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen und den Aufenthalt in Nähe zu Gebäuden von Polizei und Militär nach Möglichkeit zu meiden.
Seit dem Terroranschlag von Madrid im März 2004 haben die spanischen Behörden ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt und gehen von einer erhöhten Bedrohung insbesondere durch islamistisch motivierten Terrorismus aus.
Die größeren Städte, vor allem Barcelona verzeichnen einen stetigen Anstieg von Straßenkriminalität und Trickdiebstählen. Generell sollte daher nur wenig Bargeld mitgeführt und kein wertvoller Schmuck getragen werden. Ausweisdokumente, Bargeld und Kreditkarten sollten nicht in derselben Tasche aufbewahrt werden. Das Mitführen von Fotokopien der Personaldokumente wird empfohlen. Bei Autofahrtenwird geraten, die Türen während der Fahrt stets versperrt zu halten. Ferner wird empfohlen, Dokumente oder Wertgegenstände (u. a. Fotoapparate, Laptops, Mobiltelefone und Navigationssysteme) sowie sichtbares Reisegepäck nicht im Auto zurückzulassen.
Einreise
- Visumspflicht: Nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass; Personalausweis
- Passgültigkeit: Der Reisepass darf bei der Einreise längstens seit 5 Jahren abgelaufen sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Wird bis zum 16. Lebensjahr akzeptiert
- Sonstiges:Flugreisenden wird geraten, für den Fall eines allfälligen Passverlustes einen zweiten Lichtbildausweis oder eine Passkopie mit sich zu führen. Anhand konkreter Fälle hat sich gezeigt, dass sich Billigfluglinien gegenüber ihren Kunden, deren Reisedokumente abhanden gekommen waren, wenig kooperativ verhalten und auf der Vorlage eines Passes (kurzfristig gültige Notpässe können nur an der ÖB Madrid und am HGK Barcelona ausgestellt werden) bestanden haben.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (ab Beträgen von € 10.000,- jedoch Deklarationspflicht). Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert, wobei bei jeder Transaktion ein Lichtbildausweis vorzuweisen ist. Bargeldabhebungen sind an vielen Bankomaten (cajeros automaticos, viele davon mit mehrsprachigen Auswahlmenüs) mit österreichischen Bankomatkarten kostenfrei möglich. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Es sind die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Die Kanarischen Inseln zählen zwar zum Zollgebiet, jedoch nicht zum Steuergebiet (im Sinne der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie) der Europäischen Union; für auf den Kanaren gekaufte Waren über einem Gesamtwert von € 175,-- ist bei der Einfuhr in das gemeinschaftliche Steuergebiet der EU die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Die spanischen Enklaven in Nordafrika Ceuta und Melilla zählen weder zum Zollgebiet, noch zum Steuergebiet der Europäischen Union; für sie gelten daher die Regelungen betreffend Einfuhrbestimmungen aus Drittstaaten.
Besondere Bestimmungen bestehen auch für die Einfuhr aus Andorra (vgl. Reiseinformationen Andorra).
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab Beträgen von € 10.000,- jedoch deklarationspflichtig.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es bestehen große Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen Spaniens. An der Mittelmeerküste sowie in Ceuta und Melilla milde, regenreiche Winter und heiße, trockene Sommer. Das Wetter an der Atlantikküste ist im Jahreslauf ausgeglichener, mild und regnerisch. Im Landesinneren ist kontinentales Klima mit großen Temperaturunterschieden zwischen Sommer und Winter und niedriger Luftfeuchtigkeit vorherrschend. Das Klima auf den Kanarischen Inseln ist ganzjährig frühlingshaft mit geringen Temperaturschwankungen.
Im Sommer kann es zu Waldbränden kommen, die mitunter auch touristische Gebiete betreffen können. In der Folge muss mit Verkehrsbehinderungen und in einzelnen Fällen auch mit Evakuierungen gerechnet werden. Besucher von gefährdeten Waldgebieten sollten Wanderungen vermeiden und den Weisungen der Behörden vor Ort unbedingt Folge leisten. Rauchen oder offenes Feuer in gefährdeten Waldgebieten ist strengstens verboten. Über den Ausbruch eines Feuers wären sofort die Feuerwehr und die lokalen Behörden zu verständigen.
Im Winter und Frühling kann es zu lokalen Überschwemmungen in Nord- und Zentralspanien, aber auch zu Schneechaos im Straßenverkehr kommen. Bedenken Sie bei Fahrten im Winter, dass in Spanien zugelassene Autos, auch Leihautos, grundsätzlich nur über Sommerbereifung verfügen und vermeiden Sie, wenn möglich, Autofahrten bei Schneelage.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Der spanische Tagesrhythmus unterscheidet sich aber vom mitteleuropäischen (Mittagessen nicht vor 14 Uhr, Abendessen nicht vor 21 Uhr. In der heißen Jahreszeit sollte auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr geachtet werden.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen. Für Ceuta und Melilla bitte auch die Hinweise zu Marokko berücksichtigen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen.
Spanien ist seit Frühling 2009 von der Schweinegrippe betroffen. Besonderer, nicht auch in Österreichangeratenergenereller Vorsorge- oder Schutzmaßnahmen bedarf es für einen Spanienaufenthalt jedoch nicht.
Information des Bundesministeriums für Gesundheit zur "Schweinegrippe"
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Impfung gegen Hepatitis A wird empfohlen.
Vorsicht
Aufgrund der sehr negativen Entwicklung des spanischen Immobilienmarktes und einzelner Fälle von Enteignungen und illegalen Hausbesetzungen kann der Erwerb von Immobilien in Spanien derzeit nicht angeraten werden. Vorsicht ist auch bei Angeboten von Time-Sharing-Firmen bzw. Klubmitgliedschaften wegen möglicher unlauterer Geschäftsmethoden (Betrugsgefahr) geboten!
Die Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten dauert aufgrund der Überlastung der Justiz länger als in Österreich.
Spanien ist besonders vom Drogenschmuggel aus Lateinamerika (Kokain) und Marokko (Cannabis) betroffen, es bestehen hohe Strafdrohungen bei Drogendelikten. Nichtspanische Beschuldigte werden in der Regel in Untersuchungshaft genommen. Daher: extreme Vorsicht bei Bitten um Gepäcks/Geschenkmitnahme von Bekanntschaften sowie Überstellungen von Autos und Booten.
Unter Jugendlichen kommt es vor allem in den Städten immer wieder zu großen Trinkgelagen im Freien, sog. botellones. Die Teilnahme daran, wie der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen überhaupt, ist verboten und kann von der Polizei mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Zu beachten ist allerdings, dass damit nur die im spanischen öffentlichen Krankenversicherungssystem vorgesehenen Leistungen gewährt werden.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wird vor allem für Autofahrer ebenfalls empfohlen.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahn mit gut ausgebautem Netz an Hochgeschwindigkeitsverbindungen, Busverbindungen. Zugtickets für Fernverbindungen werden nur mit Sitzreservierung vergeben und können nur namentlich und im Voraus erworben werden.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und der Zulassungsschein mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird dringendempfohlen. Für Kfz-Lenker gelten folgende Alkoholbeschränkungen: 0,5 Promille für Privatpersonen und 0,3 Promille für Berufsfahrer. Einige spanische Autobahnen sind mautpflichtig. Geschwindigkeitsbeschränkungen: Ortschaften: 50 km/h, Landstraßen: 90 km/h bzw. 100 km/h, Schnellstraßen und Autobahnen: 120 km/h. Seit 2004 müssen auch Touristen eine Warnweste im Auto mitführen.
An Kreuzungen bestehen oft eigene, zusätzliche Ampeln für den Autoverkehr direkt vor den Zebrastreifen. Beim Abbiegen daher einen zweiten Halt einkalkulieren.
Radfahrer auf öffentlichen Straßen sind nicht so häufig wie in Österreich. Sie werden weniger als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer empfunden und leicht übersehen. Daher erhöhte Vorsicht bei Radtouren. Motorradfahrer gelten hingegen in jeder Hinsicht als privilegierte Verkehrsteilnehmer; ihr oft sehr selbstbewusstes Auftreten im Straßenverkehr sollten Autofahrer berücksichtigen.
2008 hat die spanische Polizei damit begonnen, Strafbescheide für Verkehrsübertretungen ausländischen Lenkern an ihre Heimatadresse zuzustellen. Diese nur in spanischer Sprache ausgestellten Dokumente sind in Österreich nicht rechtlich durchsetzbar. Eine Einzahlungsmöglichkeit via Internet für zahlungswillige Nichtspanier wurde in den letzten Monaten geschaffen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierende Schäden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Turespaña - Spanische Fremdenverkehrswerbung
auch in deutscher Sprache
