Slowenien (de)
- Hauptstadt:
- Laibach (Ljubljana)
- Int. Kennzeichen:
- SI
- Sprache
- Slowenisch, auch Italienisch und Ungarisch (in den Siedlungsgebieten der Minderheiten)
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Deutsch
- Währung:
- 1 Euro (EUR) = 100 Cent
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom, überwiegend Schukostecker
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Es bestehen keine spezifischen Risiken für Ausländer. Laibach kann als ziemlich sichere Stadt angesehen werden, obwohl in letzter Zeit die Kriminalitätsrate merkbar gestiegen ist (vor allem Wohnungs- und Autoeinbrüche, Diebstähle). Das Photographieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Einreise
- Visumspflicht: Nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
- Passgültigkeit: Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Sonstiges: Eine Anmeldung innerhalb von drei Tagen bei den Meldebehörden ist vorgesehen, wobei diese bei Unterbringung im Hotel automatisch erfolgt. Sollte der Aufenthalt drei Monate übersteigen, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Es wird empfohlen, alleinreisenden Minderjährigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben.
Einfuhr
Die Einfuhr von Bargeld (Landeswährung sowie ausländische Währungen) aus einem Nicht-EU-Staat (z.B. Kroatien) ist bis zu einem Betrag von EUR 10.000,- gestattet. Bargeld ab einem Betrag von EUR 10.000,- ist bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat beim Zoll zu deklarieren.
Mit 1. Jänner 2007 wurde in Slowenien der Euro als Landeswährung eingeführt. Seit 1. März 2007 ist die Umwechslung von Tolar nur mehr bei der slowenischen Nationalbank möglich. Der Umtausch von Banknoten erfolgt unbegrenzt und gebührenfrei. Münzen können bei der slowenischen Nationalbank bis Ende 2016 gewechselt werden.
Bezüglich Waren, die im Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt werden, bestehen folgende Mengenbeschränkungen:
- Tabakwaren: 200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos oder 50 Stück Zigarren oder 250 g Tabak
- Alkoholika: Alkoholika mit 22 - 80% Alkoholgehalt: 1 Liter oder Alkoholika bis 22 % Alkoholgehalt: 2 Liter + 4 Liter Wein + 16 Liter Bier
- Treibstoffe: Tankinhalt des mitgeführten Fahrzeugs + 10 Liter
- andere Waren: für Personen ab 15 Jahren: Waren bis zu einem Wert von insgesamt EUR 300,-; für Personen unter 15 Jahren bis zu einem Wert von insgesamt EUR 150,-.
Reisende im Alter von unter 17 Jahren dürfen weder Alkohol noch Tabakerzeugnisse einführen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der slowenischen Zolladministration sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Für Reisen von Hunden, Katzen und Frettchen werden einheitliche Tier-Reisepässe verwendet, in welchen bestätigt sein muss, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ebenso muss das Tier entweder über einen Mikrochip (verpflichtend für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zur Welt gekommen sind) bzw. über eine klar ersichtliche tätowierte Nummer (gilt für ältere Tiere) verfügen.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Bargeld (Landeswährung sowie ausländische Währungen) nach einem Nicht-EU-Staat (z.B. Kroatien) ist bis zu einem Betrag von EUR 10.000,- gestattet. Bargeld ab einem Betrag von EUR 10.000,- ist bei der Ausreise in einen Nicht-EU-Staat beim Zoll zu deklarieren.
Kunstgegenstände sowie Gegenstände, die älter als 100 Jahre sind, dürfen weiterhin nur mit einer Sondergenehmigung des Kulturministeriums ausgeführt werden (Schutz des nationalen kulturellen Erbes).
Seit 01.05.2004 gelten dieselben Ausfuhrbestimmungen wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Gemäßigtes kontinentales Klima mit warmen Sommern und kalten Wintern.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Westeuropäischer Standard
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Jedoch sind Gebiete in Slowenien meningitisgefährdet, besonders in den Wäldern besteht gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen. Eine Schutzimpfung gegen FSME ist anzuraten
Vorsicht
Vorsicht wegen der Zeckengefahr. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
In größeren Städten in Slowenien sind ausreichend Taxis verfügbar, die vergleichsweise günstig sind. Bei Autofahrten sind der Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Es gelten 0,5 Promille, für Berufskraftfahrer 0,0 Promille. Vorhandene Sicherheitsgurte müssen angelegt werden (auch auf den Rücksitzen), die Benutzung von Mobiltelefonen ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Das Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet werden. Vom 15. November bis zum 15. März besteht für PKW die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden.
Bei Verkehrsdelikten kann die Aburteilung durch einen Schnellrichter unter möglicher Abnahme des Reisepasses auch erst am Folgetag erfolgen. Geldstrafen sollten sofort bezahlt werden, wobei bei sofortiger Zahlung der Betrag zur Hälfte geringer ist.
Polizeinotruf: 113
Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften 50 km/h, auf Landstraßen / Schnellstraßen 90 bzw. 100 km/h. Auf Autobahnen: 130 km/h.
Seit 1.7.2008 benötigen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen in Slowenien eine Vignette. Damit wird für diese Fahrzeuge das bis dahin geltende Mautsystem ersetzt.
Derzeit sind Vignetten u.a. beim ÖAMTC, beim slowenischen Automobilclub AMZS sowie bei der slowenischen Post und an Tankstellen wie folgt erhältlich:
a) Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht vom max. 3,5 t
- Sieben-Tage-Vignette für EUR 15,--
- Ein-Monats-Vignette für EUR 30,--
- Der Preis für die Jahresvignette wurde von EUR 55,-- auf EUR 95,-- angehoben.
- Die Halbjahresvignetten wurden abgeschafft.
a) Motorräder
- Sieben-Tage-Vignette für EUR 7,50
- Halbjahresvignette für EUR 25,--
- Jahresvignette für EUR 47,50
Aktuelle Preisinformationen können Sie auch der Homepage der slowenischen Autobahngesellschaft DARS entnehmen.
Hinsichtlich der mautpflichtigen Strecken wird empfohlen, die Websites der slowenischen bzw. österreichischen Autofahrerclubs zu konsultieren:
Homepage des slowenischen Autofahrerclubs AMZS
Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen, Busse und LKW muss an den Mautstationen wie bisher eine streckenabhängige Straßengebühr entrichtet werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Slowenien nicht strafbar.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Tourismusinformation über Slowenien
in slowenischer, englischer, deutscher und italienischer Sprache
