Slowakei (de)
- Hauptstadt:
- Pressburg (Bratislava) 
- Int. Kennzeichen:
- SK 
- Sprache
- slowakisch, Sprachen der Minderheiten (Ungarisch, Tschechisch, Deutsch,Ukrainisch, Sprachen der Sinti und Roma) 
- Gängige Fremdsprachen:
- Tschechisch, Deutsch, Englisch, Russisch 
- Währung:
- Euro 
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Flachstecker oder Schukostecker (Zwischenstecker erforderlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 26.03.2010
Sicherheit
Generell empfiehlt sich für Reisende die Anwendung von auch in Österreich üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Kriminalität. So sind - auch aus Versicherungsgründen - die Benützung bewachter Parkplätze oder Parkgaragen sowie die Verwendung zusätzlicher Lenkradsperren bzw. Zusatzwegfahrsperren (organisierte Autodiebe spezialisieren sich auf Alarmanlagen und Wegfahrsperren) anzuraten. Dokumente, Bargeld, Kredit- und Scheckkarten sowie Wertgegenstände sollten keinesfalls im Auto zurücklassen werden (möglichst körpernah tragen oder im Hotel zur Verwahrung abgeben). Das Fotografieren von strategisch wichtigen Einrichtungen (vor allem militärische Einrichtungen bzw. Atomkraftwerke) ist verboten.
Einreise
- Visumspflicht: Nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bis zur Ausreise gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Die Miteintragung wird bis zum 12. Lebensjahr des Kindes akzeptiert.
- Sonstiges: Für die Einreise von Drittstaatsangehörigen mit einer Aufenthaltsgenehmigung eines EU-Staates bzw. Schweiz wird ebenfalls kein Visum benötigt.
- Österreicher sind verpflichtet ihren Aufenthalt beim örtlich zuständigen Polizeikommissariat innerhalb von 10 Tagen zu melden (ähnlich dem österreichischen Meldezettel). Bei Unterbringung im Hotel oder einer Pension wird diese Anmeldung vom Betreiber durchgeführt. Sollte ein längerer Aufenthalt (mehr als 90 Tage) in der Slowakei geplant sein, muss eine Wohnsitzregistrierung beim zuständigen Polizeikommissariat des Wohnsitzes vorgenommen werden.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung sowie ausländischer Währungen ist unbegrenzt.
Mit 1. Jänner 2009 wurde in der Slowakei der Euro als Landeswährung eingeführt. Die Umwechslung von Kronen Banknoten ist ab 1. Jänner 2010 nur mehr bei der slowakischen Nationalbank möglich. Der Umtausch von Banknoten erfolgt unbegrenzt und gebührenfrei.
Gängige Kreditkarten und Reiseschecks werden akzeptiert. Eine Barbehebung mittels österreichischer Bankomatkarte ist bei den meisten Bankomaten möglich.
Bei Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen ist der einheitliche Tier-Reisepäss zu verwenden, in welchem bestätigt sein muss, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ebenso muss das Tier entweder über einen Mikrochip bzw. während einer Übergangsfrist über eine klar ersichtliche tätowierte Nummer verfügen.
Ausfuhr
Bei Kunstgegenständen mit Museumswert kann eine Bewilligung der zuständigen Organe auch für die Ausfuhr in einen anderen EU-Mitgliedstaat erforderlich sein.
Seit 1. Mai 2004 gelten dieselben Ausfuhrbestimmungen wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Die Ausnahme betreffend die Beschränkung der Einfuhr von Tabakwaren nach Österreich bleibt jedoch weiterhin aufrecht!
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Kontinentales Klima, praktisch kein Unterschied zu Österreich.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Bei Bergtouren und -wanderungen ist auf geeignete Ausrüstung zu achten (Besonders in der Hohen Tatra kommt es jedes Jahr zu Todesopfern)
Gesundheit
Gesundheitslage: In der Regel sind Ärzte, Chirurgen und Zahnärzte gut ausgebildet. Allerdings herrscht ein Mangel an moderner medizinischer Technologie.
Impfungen
Vorgeschriebene/empfohlene Impfungen: Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Beachten Sie bitte die Zeckengefahr.
Vorsicht
Es besteht ein Risiko durch Zeckenbisse. Bei chronischen Krankheiten der Atemwege und Atemwegsallergien ist ein längerer Aufenthalt wegen der höheren Schadstoffbelastung der Luft in Ballungsräumen mit hoher Industriedichte nicht empfehlenswert. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Das Anrecht auf Gewährung einer Gesundheitsfürsorge in Notfällen können EU-Bürger nur in einer Gesundheitseinrichtung beanspruchen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Dieses Recht beinhaltet jedoch keinen Anspruch für EU-Bürger auf ihre Rückholung in den Staat der Versicherung sowie auf Überführung im Falle eines Ablebens. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird daher nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: relativ dichtes Netz an Eisenbahnen und Busverbindungen. Lokale öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen) sowie Taxis.
Bei Auto- und Motorradfahrten sind der Führerschein, die Zulassungspapiere und ein Versicherungsnachweis („Grüne Versicherungskarte“), ein Verbandskasten sowie eine Warnweste für den Fahrer mitzuführen. Weiteres ist bei Autofahrten die Mitnahme eines Warndreieckes, eines Reserverades, des dazu passenden Montageschlüssels und Wagenhebers verpflichtend.
Kinder benötigen Kindersitze bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 150 cm, wenn sie noch nicht 12 Jahre alt sind.
„Licht am Tag“ ist während der Fahrt ganzjährig vorgeschrieben.
Es gelten 0,2 Promille.
Die Verwendung eines Mobiltelefons ohne Freisprechanlage ist für den Fahrzeuglenker während der Fahrt verboten.
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen sind bei Fahrzeugen bis zu 3,5 t auf allen Rädern verpflichtend Winterreifen zu verwenden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen-PKW: Ortsgebiet: 50 km/h, Landstraßen/ Schnellstraßen: 90 km/h, Autobahnen: 130 km/h, Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen: 50 km/h. Die meisten Autobahnen und Schnellstraßen in der Slowakei sind gebührenpflichtig (Vignette). Auf slowakischen Autobahnen besteht Mautpflicht bereits AB der Grenze.
In der Slowakei wird von den Polizeibehörden im Zuge der Anzeige des Verlustes/Diebstahls neben der Verlustanzeige (in der alle verlustigen Sachen angeführt werden) noch eine separate Bestätigung über den Verlust des Führerscheines, welche befristet ist, ausgestellt. Diese Befristung wird im Normalfall 2-3 Tage betragen, da diese Bestätigung zur ehest möglichen Heimreise nach Österreich bestimmt ist, um dort nach neuerlicher Anzeige bei den österreichischen Behörden ein Führerscheinduplikat beantragen zu können. Die maximale Befristung liegt bei 30 Tagen. Die slowakische Bestätigung über den Verlust des Führerscheines gilt nur für die Slowakei.
Fahrradfahrer haben außerhalb des Ortsgebietes einen Fahrradhelm zu verwenden. Für Kinder unter 15 Jahre gilt generelle Helmpflicht – auch im Ortsgebiet.
Fußgänger außerhalb des Ortsgebietes müssen bei Dunkelheit mit reflektierenden Rückstrahlstreifen ausgestattet sein.
Notrufnummern in der Slowakei:
Polizei 158
Feuerwehr 150
Rettung 155
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Der Besitz und Konsum von Drogen ist strafbar und wird regelmäßig mit hohen Strafen geahndet. Dabei wird nicht zwischen sogenannten leichten und schweren Drogen unterschieden!
Homosexualität ist nicht strafbar.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
