Senegal (de)
- Hauptstadt:
- Dakar 
- Int. Kennzeichen:
- SN 
- Sprache
- Französisch, Wolof, Serér und andere einheimische Sprachen 
- Währung:
- CFA-Franc 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -2 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, meist französische Stecker 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 28.05.2010
Sicherheit
Allgemein wird auf die hohe Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Die Terrororganisation „Al Qaida im islamischen Maghreb“ (AQIM) dürfte mittlerweile auch im Senegal aktiv sein. Gewaltsame Terroraktionen (auch Entführungen) sind daher nicht auszuschließen bzw. zu befürchten.
Insgesamt haben kriminell motivierte Angriffe auf Ausländer - vor allem in Dakar - zugenommen. Es wird daher geraten, Schmuck und Wertsachen nicht sichtbar zu tragen, da Überfälle mit Körper- und Waffengewalt zu befürchten sind. Trick- und Taschendiebe sind häufig auf Märkten und stark frequentierten Plätzen tätig. Bei Fahrten in Autos sollten die Fenster unbedingt geschlossen und die Türen verriegelt werden.
Vor Fahrten am Strand zwischen Dakar/Lac Rose und St. Louis wird wegen Überfallgefahr gewarnt.
In der südlichsten Provinz Senegals, der Casamance, in der es seit Jahren politisch bedingte Spannungen und Unruhen gibt, kommt es zu bewaffneten Raubüberfällen auf Reisende, wobei in Teilen der Casamance in letzter Zeit die Auseinandersetzungen von Faktionen der Rebellengruppe MFDC mit dem Militär wieder zugenommen haben. Die Minengefahr ist hoch. Zuletzt fuhr ein Wagen der Armee im Jänner 2010 auf eine Mine auf. Von Reisen in diese Region wird bis auf weiteres dringend abgeraten. Allgemein wird vor Reisen am Landweg in die Casamance über Gambia, zum Beispiel Ziguinchor-Banjul und der N5 gewarnt. Grenzgebiete zu Guinea-Bissau und Gambia sind jedenfalls zu meiden. Von allen nicht unbedingt erforderlichen Fahrten über die N4 (Transgambienne) in den Westen der Casamance sowie über die N6 (Kolda) wird ebenfalls abgeraten. Vom Gouverneur der Casamance wurde im Juni 2009 ein Nachtfahrverbot (18:00-06:00) für die N4 und die N5 verhängt. Einzig die direkte Anreise per Schiff von Dakar nach Ziguinchor sowie per Flugzeug nach Kap Skirring im äußersten Westen der Casamance sind von dieser Warnung ausgenommen. Die Situation in der Casamance ist auch wegen der unsicheren politischen Situation im angrenzenden Guinea und der politisch weiterhin instabilen Lage in Guinea-Bissau zurzeit nur schwer abschätzbar.
Es wird auf Grund der schwierigen Straßensituation und groben Sicherheitsmängel empfohlen, generell von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit abzusehen.
Einreise
Reisende dürfen sich ohne Visum bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Der Reisepass muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt erlaubt, ebenso die Einfuhr von Fremdwährungen, diese sind jedoch deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro in bar, Travellerschecks oder gängiger Kreditkarten (Visa). Der Euro wird in Banken zu einem fixen Kurs gewechselt (1 Euro = FCFA 655,95). Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak). Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 5.000.- CFA-Francs können ebenfalls zollfrei eingeführt werden.
Seit August 2003 ist die Einreise/Einfuhr von Autos, die älter als fünf Jahre alt sind, nicht mehr möglich. Die vorübergehende Einfuhr für eine kurze Zeit oder der Transit mit älteren Fahrzeugen von Touristen ist grundsätzlich möglich, doch muss das Fahrzeug über ein Carnet de Passage verfügen und müssen auch sonst alle Dokumente vorhanden sein. Probleme an der Grenze können trotzdem nicht ausgeschlossen werden.
Ausfuhr
Devisen können bis zu einem Gesamtwert von € 1.500 deklarationsfrei ausgeführt werden. Bei höheren Beträgen ist schon bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben. Die Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 20.000.- CFA-Francs ausgeführt werden. Andere Fremdwährungen können bis zu einem Betrag im Gegenwert von 50.000.- CFA-Francs unbeschränkt, darüber hinaus gegen Nachweis der Einfuhrdeklaration, ausgeführt werden. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Subtropisches Klima ohne Jahreszeiten im eigentlichen Sinn. Es gibt nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von Juni bis Oktober ohne nächtliche Abkühlung und mit einer Luftfeuchtigkeit zwischen 90 und 100%. In der Trockenzeit beträgt die Luftfeuchtigkeit 60 bis 70%, es kommt häufig zu Sandstürmen.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. Für Europäer kommt daher nur die Einweisung in eine der diversen Privatkliniken in Frage. Es kommt immer wieder zu Ausbrüchen der Cholera vor allem in den dicht bewohnten Vierteln von Dakar, die keinen Zugang zu Leitungswasser haben, sowie in der Region um Touba. Eine Ausweitung der Seuche auf das ganze Land wird befürchtet. Es werden erhöhte hygienische Vorsichtsmaßnahmen angeraten.
Nach einer sehr niederschlagsreichen Regenzeit, gab es eine immense Zunahme an Malariafällen, auch mit tödlichem Ausgang, nicht nur im Landesinneren sondern auch bis in die Hauptstadt Dakar.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten allen Reisenden zu empfehlen). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 403-83-43) für Rundreisende und Individualtouristen sowie Camper eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und eitrige Gehirnhautentzündung, sowie für Individualreisende und Camper zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut. Fälle von Tollwut treten vermehrt auf, 2004 starb ein französischer Tourist nach einem Hundebiss. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird angeraten.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten (mit einer Kaliummanganatlösung oder mit anderen Produkten desinfizieren), Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. In Restaurants sollte Gemüse und Obst ohne entfernbare Schalen gemieden werden. Getränke sollten nur aus verschlossenen Flaschen getrunken werden, ohne Eiswürfel zuzugeben. Auf den Genuss von rohem oder halbrohem Fleisch sollte besser verzichtet werden. Mückenstiche sollten durch die Verwendung von Moskitonetzen, Anti-Mückensprays etc. möglichst vermieden werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein (allerdings zwischenstaatlicher empfohlen) und die Zulassung sowie ein Carnet de Passage und eine gültige Haftpflichversicherung mitzuführen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexuelle Handlungen stehen im Sengal gänzlich unter Strafandrohung.
Auch die Verletzung der öffentlichen Sittlichkeit im Allgemeinen kann mit Geldstrafen geahndet werden - dies gilt auch für heterosexuelle Handlungen. Jugendliche bis 16 Jahre stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich streng geahndet.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
