Schweiz (de)
- Hauptstadt:
- Bern 
- Int. Kennzeichen:
- CH 
- Sprache
- Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Schweizer Franken (sFr.) = 100 Rappen (Centimes) 
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom, meist dreipolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 11.01.2010
Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter der Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.
Schnee- und Lawineninformationen erhalten Sie in der Schweiz unter der Telefonnummer 187 oder können direkt auf der Homepage des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) abgerufen werden.
Das anhaltend warme Wetter hat zum Abschmelzen des Eises in den Schweizer Alpen geführt. Daher steigt die Gefahr von Bergstürzen, Steinschlägen und Murenabgängen.
Alpinisten sollten daher vor jeder Bergtour unbedingt mit der örtlichen Bergwacht oder den örtlichen Bergsportvereinen Kontakt aufnehmen, um die Sicherheit der geplanten Route abzuklären.
Sicherheit
Westeuropäischer Standard
Einreise
Reisende dürfen sich ohne Visum unbeschränkt im Land aufhalten, sie müssen sich jedoch bei einem über 3 Monate hinausgehenden Aufenthalt an die für ihren Wohnort zuständige kantonale Meldebehörde wenden. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Euro können problemlos gewechselt werden. Euroschecks werden von größeren Hotels, Geschäften und Banken eingelöst, Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Weiters besteht auch die Möglichkeit der Bargeldabhebung bei Bankomatautomaten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak). Die Einfuhr von Lebensmitteln und Alkohol unterliegt mengenmäßigen Beschränkungen. Die Umstellung des Europäischen Währungssystems auf den EURO brachte auch Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr in der Schweiz mit sich. Vor allem in den Tourismus- und Grenzregionen wird der EURO neben dem Franken vermehrt als Zahlungsmittel verwendet. Der überwiegende Teil der inländischen Zahlungen erfolgt weiterhin in Franken.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren, allerdings müssen Uhren, Gold und Käse (über 15 Kilogramm) deklariert werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Das Klima ist im Westen von atlantisch-ozeanischen Einflüssen geprägt und geht gegen Osten ins kontinentale Klima über. In den Alpen wirkt zudem die Höhenlage auf die Wettersituation ein.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
westeuropäischer Standard
Information des Bundesministeriums für Gesundheit zur "Schweinegrippe"
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam. Grundsätzlich sind jedoch alle in Österreich zugelassenen Arzneien erhältlich.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Bei Urlaub in der Schweiz ist im Falle einer plötzlichen Erkrankung die kostenlose Behandlung - mit Ausnahme ausländischer Selbstbehalte - durch die jeweiligen Schweizer Vertragseinrichtungen garantiert. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, dichtes Eisenbahnnetz. Lokal Taxis und öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen). Bei Autofahrten sind der Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Seit dem 01.01.2005 gilt die neue Promillegrenze von 0,5 Promille.
Die Autobahnen sind mautpflichtig. Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften: 50 km/h Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 80/ 100 km/h Auf Autobahnen: 120 km/h. Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz empfindlich höher als in Österreich. So werden für Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet (50 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit) folgende Beträge eingehoben:
a) Übertretung um 1 - 5 km/h: CHF 40,00.-
b) Übertretung um 6 - 10 km/h: CHF 120,00.-
c) Übertretung um 11 - 15 km/h: CHF 250,00.-
Am 01.03.2006 ist das neue Straßenverkehrsrecht in Kraft getreten. Es gelten u.a. folgende neue Regelungen:
- Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 80 Kilometer pro Stunde liegt, sind auf Autobahnen und Autostraßen* nicht mehr zugelassen.
- Das Nichtgewähren des Vortritts von Fussgängern bei Zebrastreifen wird mit einer Geldstrafe von CHF 140,00 (ca. € 90,00) geahndet.
- Sicherheitsgurte müssen in Reisebussen und allen jenen Fahrzeugen, die entsprechend ausgerüstet sind, angelegt werden.
- Das Fahren von so genannte Trikes und Quads ist nur mehr mit Helm erlaubt.
* Autostraße: mit grünen Tafeln signalisiert (so wie Autobahn); keine Richtungstrennung, d.h. mit Gegenverkehr. Benützung nur für Autos gestattet.
Führerschein
Grundsätzlich werden ausländische Führerscheine in der Schweiz anerkannt, wenn sie rechtmäßig erworben und gültig sind, von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurden (in Österreich Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen) und der/die Inhaber/in das in der Schweiz geltende Mindestalter zum Führen der entsprechenden Kategorie erreicht hat.
In der Schweiz kann der nationale Führerschein für 12 Monate nach der Einreise weiterverwendet werden. Bei einem darüber hinausgehenden Aufenthalt ist ein Austausch auf einen schweizerischen Führerausweis notwendig.
Personen, die berufsmäßig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorie/Unterkategorie C/C1 (=Lastwagen/“Leichtlastwagen“ bis 7,5 Tonnen), D/D1 (=Gesellschaftswagen/“Kleinbusse“ bis 17 Plätze inkl. Lenker) führen oder eine Bewilligung zum berufsmäßigen Personentransport besitzen, benötigen bereits für den Antritt der ersten gewerbsmäßigen Fahrt einen schweizerischen Führerausweis. Für detailliertere Informationen (zB Kosten) bzw. für die genaue Vorgehensweise für den Austausch sollte mit dem Straßenverkehrsamt des jeweiligen Kantons Kontakt aufgenommen werden.
Eine bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, durch die Schweizer Behörden, ausgestellte Verlustbestätigung wird nicht als Ersatz für den abhanden gekommenen Führerschein akzeptiert, d.h. das Lenken eines Motorfahrzeuges ist nicht gestattet.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in der Schweiz nicht strafbar.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
