Schweden (de)
- Hauptstadt:
- Stockholm 
- Int. Kennzeichen:
- SE 
- Sprache
- Schwedisch, Minoritätensprachen: Finnisch, Samisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Deutsch, Norwegisch, Dänisch 
- Währung:
- 1 schwedische Krone (SEK) = 100 Öre 
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt, 50 Hertz 
Besondere Hinweise
Letzte Änderung am 22.01.2010
Sicherheit
Die Sicherheitssituation hat sich in den Metropolen Schwedens, wie Stockholm, Göteborg und Malmö in den letzten Jahren verschlechtert. Auf den Bahnhöfen und in U-Bahn-Stationen sowie in Speisesälen treten zunehmend Taschendiebstähle auf. Es sollte daher nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten fotokopiert werden. In letzter Zeit wurden auch vermehrt Touristen, die im Wohnwagen/Wohnmobil auf Autobahnparkplätzen (insbesonders Westschweden) übernachten, überfallen.
Einreise
Österreichische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass muss während der Dauer des Aufenthaltes noch gültig sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Kreditkarten werden akzeptiert, Euro können bei allen Banken problemlos gewechselt werden. In Schweden werden keine Eurocheques angenommen.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Schweden ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Allerdings dürfen nur Personen ab 20 Jahren Alkohol nach Schweden einführen! Nähere Informationen dazu sind auf der Homepage der schwedischen Zollbehörde abrufbar. Einwegspritzen müssen bei der Einreise deklariert werden, ebenso (auch messerartige) Waffen.
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Schweden gelten seit dem 03.07.2004 neue Regelungen: Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bei der Einreise über einen Nicht-EU-Mitgliedsstaat müssen ferner Pflanzen sowie tierische Lebensmittel deklariert werden.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Ausfuhrbeschränkungen bestehen für strategische Güter und Kunstgegenstände.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Gemäß der Nordlage kühles Kontinentalklima, das jedoch durch den Einfluss des Golfstroms insgesamt eher temperiert erscheint. Nach Norden zu nimmt die Temperatur ab. Die Sommer sind mäßig warm, die Winter lang und oft schneereich. Nur kurzes Tageslicht im Winter. Am niederschlagsreichsten sind die Gebiete im Westen und Süden. Im Binnenland herrscht ein trockenes Kontinentalklima vor.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen grundsätzlich keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Allerdings ist zu beachten, dass die Temperaturen im Durchschnitt unter den Werten Österreichs liegen. Im Norden kann es zu Temperaturstürzen kommen, weshalb die Mitnahme von wetter- und wärmebeständiger Kleidung empfohlen wird. Das Frühjahr in Schweden ist nur kurz und infolge des langen Winters und des kurzen Sommers beginnt etwa zwischen Mitte und Ende Mai alles gleichzeitig zu blühen, was Personen mit allergischen Beschwerden größte Schwierigkeiten bereitet.
Gesundheit
Westeuropäischer Standard.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Da die Gefahr einer Infizierung mit dem FSME-Virus in vielen Waldgebieten Schwedens hoch ist, wird eine entsprechende vorsorgliche FSME-Schutzimpfung („Zeckenimpfung“) empfohlen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen. Höchstgeschwindigkeitszüge zwischen den Hauptzentren. Gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn in Stockholm). Bei Autofahrten sind der Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. In Schweden gilt 0,2 Promille. Autofahrer, die bei den häufig durchgeführten Alkoholkontrollen alkoholisiert angetroffen werden, müssen mit empfindlichen Geld- und in schweren Fällen mit unbedingten Gefängnisstrafen rechnen. Fahrzeuge können außerdem bei starkem Alkoholeinfluss des Fahrers und/oder großen Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmt werden.
Gemäß der zweiten EU-Führerscheinrichtlinie, die unmittelbar anzuwenden ist, müssen Führerscheine aus EWR-Vertragsstaaten bei Wohnsitzverlegungen nicht mehr in den jeweils nationalen Führerschein umgetauscht werden: Schwedisches Führerscheinamt deutsch
Bei Verlust oder Diebstahl des österreichischen Führerscheins muss der KFZ Lenker eine Kopie der polizeilichen Diebstahls-/Verlustmeldung, die auch in einem anderen Schengen Land ausgestellt worden sein kann, und einen gültigen Identitätsausweis (Reisepass) mit sich führen.
Auf Fahrrädern gilt die Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahren, unabhängig davon, ob sie selbst fahren oder mitgenommen werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Hetero- und Homosexuelle sind in Schweden rechtlich gleichgestellt. Darüber hinaus ist es verboten, öffentlich Missachtung über die sexuelle Ausrichtung von Personen auszudrücken. (Hetero)sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind somit nicht strafbar. Es gibt in Schweden Bestimmungen über die Erregung öffentlichen Ärgernisses, die sich kaum von den üblichen europäischen Standards unterscheiden. Dies bezieht sich aber in keiner Weise auf die sexuelle Ausrichtung. Jedoch ist es in Schweden gesetzlich verboten, sexuelle Dienste zu kaufen. Der Verkauf solcher Dienste ist nicht verboten, d.h. nur der Kunde wird bestraft. Mit einer konsequenten Anwendung dieser Bestimmungen ist zu rechnen.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Internet:
Homepage der Schwedischen Regierung
