Saudi-Arabien (de)
- Hauptstadt:
- Ar-Riyad (Riyadh) 
- Int. Kennzeichen:
- SA 
- Sprache
- Hocharabisch, verschiedene arabische Dialekte 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Saudi Riyal (S.R.) = 100 Hallalas 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +2 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h 
- Elektrischer Strom:
- sowohl 220 Volt als auch 110 Volt/60 Hertz, verschiedene Steckerformen 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung am 11.03.2010
Für Hadsch-Pilgerreisen muss ein eigenes Hadsch-Visum beantragt werden. Seit 2009 müssen Hadsch-Reisende bei der Einreise zwingend einen Nachweis vorlegen, sowohl gegen Meningitis wie auch gegen Influenza (Grippe) geimpft zu sein. Hierbei ist zu beachten, dass der Nachweis der Impfung gegen die herkömmliche Grippe nicht älter als zwei Wochen, der Nachweis der Impfung gegen Meningitis nicht älter als zehn Tage sein darf.
Ein Nachweis, gegen die neue Grippe (Influenza A/H1N1) geimpft zu sein, war anlässlich der Hadsch-Saison 2009 zwar erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Sicherheit
Hohes Sicherheitsrisiko
Die Bedrohung durch terroristische Anschläge ist in Saudi-Arabien weiterhin hoch. In den Jahren 2003 und 2004 führten Extremisten in Saudi-Arabien Entführungen, Bombenanschläge gegen Wohnanlagen, diplomatische Vertretungen, Regierungsgebäude und Einkaufszentren sowie Schussattentate durch. Dabei wurden westliche Ausländer gezielt angegriffen. 2006 wurden wichtige saudische Infrastruktureinrichtungen zum Ziel von Terroristen. 2007 wurden vier französische Staatsangehörige nahe Medina von militanten Extremisten erschossen. Im August 2009 entkam der saudische Staatssekretär für Inneres nur knapp einem Mordanschlag durch einen Selbstmordattentäter. Nach wie vor ist von einem hohen Anschlagsrisiko auszugehen.
Seit Beginn der Terrorattacken im Jahr 2003 gehen die saudischen Sicherheitskräfte rigoros gegen terroristische Extremisten vor, wobei hunderte Verhaftungen vorgenommen und beträchtliche Mengen an Waffen, Munition und Bargeld beschlagnahmt wurden. In diesem Zusammenhang kommt es auch immer wieder zu Zwischenfällen (zuletzt Feuergefecht im Oktober 2009 zwischen saudischen Sicherheitskräften und Terroristen in Jazan).
Im südwestlichen Grenzgebiet zum Jemen kam es von November 2009 bis Ende Jänner 2010 zu Zusammenstößen zwischen saudischen Streitkräften und jemenitischen Rebellen. Obwohl derzeit ein Waffenstillstand eingehalten wird, muss vorläufig von nicht unbedingt notwendigen Reisen in grenznahe Gebiete der Provinzen Jizan, Asir und Najran abgeraten werden.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit hohem Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und einschlägige Information während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Es wird geraten, bei Reisen und sonstigen Aufenthalten in Saudi-Arabien besonders sorgfältig auf die persönliche Sicherheit zu achten, Aufmerksamkeit walten zu lassen und sich vorsichtig zu verhalten.
Von unbegleiteten Reisen in Wüstengegenden wird bis auf weiteres abgeraten.
Autofahrern wird angeraten, sich im Falle von Straßensperren durch saudische Sicherheitskräfte ruhig und kooperativ zu verhalten.
Bei verdächtigen Manipulationen an Gebäuden oder Fahrzeugen sowie sonstigen Verdachtsmomenten sollten umgehend die saudischen Sicherheitsbehörden verständigt werden (Notruf-Nummer 999).
Österreichern/innen, die nach Saudi-Arabien reisen oder sich dort aufhalten, wird geraten, sich bei der Österreichischen Botschaft Riyadh
Tel.: 00966 1 480 12 17
Fax: 00966 1 480 15 26
E-Mail: riyadh-ob(at)bmeia.gv.at
per E-Mail oder Fax zu melden und dabei ihre Mobiltelefonnummern und, soweit vorhanden, E-Mail-Adressen sowie Kontaktdaten von Angehörigen in Österreich bekannt zu geben.
Einreise
Reisende benötigen ein Visum, das bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss. Für den Antrag auf ein Visum müssen eine Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass vorgelegt werden. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können. Ferner ist darauf zu achten, dass die Einreise nach Saudi-Arabien innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum zu erfolgen hat, widrigenfalls das Visum verfällt. Die Aufenthaltsdauer ist zumeist auf 30 Tage beschränkt. Sie ist auf dem Visum in arabischer Sprache vermerkt und nicht mit dessen Gültigkeitsdauer (Validity) identisch. Selbst bei einem auf sechs Monate erteilten Sichtvermerk für mehrfache Einreisen muss daher längstens alle 30 Tage eine Ausreise erfolgen. Bei Nichtbeachtung der Einreisevorschriften drohen Strafen bis zu 10.000,-- SAR.
Mit einem israelischen Einreisestempel oder einem israelischen Visum im Reisepass ist die Einreise nicht möglich!
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (Ausnahme israelische Schekel). Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro- oder US Dollarnoten, Reiseschecks, Bankomat- oder Kreditkarten. Nur Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden. Ansonsten herrscht Zollpflicht für Fotoapparate, Schreibmaschinen etc. (Falls innerhalb von 60 Tagen wiederausgeführt wird, kann die Zollgebühr rückerstattet werden.) In mitgeführten Kameras dürfen sich keine Filme befinden. Die Einfuhr von Lebensmitteln aller Art (insbesondere Produkten aus Schweinefleisch), Palmen oder Palmprodukten sowie Naturperlen ist untersagt. Streng verboten ist die Einfuhr von alkoholischen Getränken, pornographischem Material (Gefängnisstrafen) und Drogen (Todesstrafe).
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Das Klima Saudi-Arabiens ist trocken und zwischen Mai und Oktober sehr heiß. Zwischen Dezember und April kann es gelegentlich zu Regenfällen kommen.
Ratschläge
In Saudi-Arabien gilt die besonders strenge Durchsetzung islamischer Rechtsvorschriften (Scharia). Die Rücksichtnahme auf islamische Regeln, Sitten und Gebräuche ist daher unbedingt zu empfehlen. Auch herrscht in Saudi-Arabien striktes Alkoholverbot (siehe auch Kapitel "Einfuhrbeschränkungen"). Die entsprechenden harten strafrechtlichen Bestimmungen werden von den saudischen Behörden sehr rigoros gehandhabt; der Hilfestellung für Straffällige durch diplomatische Vertretungsbehörden sind durch schwierige Umstände häufig Grenzen gesetzt.
Das saudische Innenministerium warnt alle nichtmuslimischen Ausländer ausdrücklich davor, sich während des Ramadan über die vom Islam gebotenen Fastengebote hinwegzusetzen. Im Fastenmonat darf tagsüber auf öffentlichen Plätzen - zu denen auch Firmengelände zählen, die ohne Eintrittskontrolle betreten werden können - weder gegessen, getrunken noch geraucht werden. Für den Fall von Übertretungen durch Einzelpersonen oder Firmen werden strenge Maßnahmen, einschließlich der Annullierung des Arbeitsvertrages, Einziehung der Aufenthaltsberechtigung und Ausweisung, angedroht.
Besonders strenge Verhaltensregeln gelten für Frauen. Diese müssen in der Öffentlichkeit einen bodenlangen schwarzen Umhang („Abaya“, auch für Nicht-Musliminnen wird außerdem Kopftuch empfohlen) tragen. Frauen dürfen nur mit gesetzlich erlaubter männlicher Begleitung reisen, d.h. gemeinsam mit ihrem Vater, Gatten oder Bruder, und sich nur mit entsprechender Zustimmung (Mitführen einer schriftlicher Bestätigung) in der Öffentlichkeit aufhalten.
Das Lenken von Fahrzeugen ist Frauen verboten.
Das Fotografieren von Moscheen, militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung (Flughäfen) ist verboten. Auch Personen, insbesondere Frauen, sollten nicht fotografiert werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wird generell davon abgeraten, in der Öffentlichkeit zu fotografieren.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase und in der heißen Jahreszeit (Temperaturen bis zu 50° Celsius) sollten größere körperliche Belastungen vermieden werden. Auch ist auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten (im Sommer etwa fünf Liter in klimatisierten Räumen). Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden.
Gesundheit
Die meisten Krankenhäuser entsprechen dem europäischen Standard, es fehlt aber nach wie vor an geschultem Personal. Kompliziertere Operationen sollten daher in Europa durchgeführt werden. Medikamente sind in guter Auswahl erhältlich. Die Mitnahme von Medikamenten nach Saudi-Arabien ist nur mit Vorlage eines ärztlichen Gutachtens mit Angabe detaillierter Informationen über den Patienten, Diagnose, Art und Dauer der Behandlung gestattet. Vor der Einfuhr medikamentöser Substanzen sollte die für Österreich zuständige Vertretungsbehörde konsultiert werden.
Impfungen
Bei der Einreise ist eine Impfung gegen eitrige Gehirnhautentzündung (Meningokokken - Meningitis) vorgeschrieben, ebenso gegen Gelbfieber bei der Einreise über ein Infektionsgebiet (ansonsten nicht notwendig).
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) weiters für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut. Malariaprophylaxe für die Küstengebiete wird angeraten.
In Riyadh und Jeddah gibt es nach wie vor Mücken, die Dengue-Fieber übertragen, besondere Vorsichtsmaßnahmen sind daher vor allem von Oktober bis Mai angeraten.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Gemüse und Früchte sind gründlich zu reinigen. Frisches Fleisch sollte nur gekocht oder durchgebraten gegessen werden. Salmonellen-Infektionen sind vor allem im Sommer weitverbreitet. Das Wasser aus öffentlichen Leitungsnetzen ist in der Regel nicht trinkbar. Die häufig auftretenden Staubstürme können Atemprobleme sowie Haut- und Augenreizungen verursachen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahn (Zugverbindung Riyadh - Dammam, täglich außer Donnerstag), Busverbindungen (Autobusse der staatlichen Firma SAPTCO). Ansonsten (auch in den Städten) praktisch keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern nur Taxis oder Mietwagen (aufgrund der lokalen Verkehrsverhältnisse wird Reisenden allerdings davon abgeraten, selbst zu lenken).
Der österreichische Führerschein wird anerkannt. Frauen ist das Lenken von Fahrzeugen verboten (siehe oben)! Bei der Einreise mit einem Kraftfahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung kann bei allen autorisierten Versicherungsfirmen in Saudi-Arabien abgeschlossen werden.
Der Zustand der Straßen in den Städten und zwischen den großen Ballungszentren ist zumeist sehr gut. Straßenbezeichnungen und Wegweiser sind jedoch fast ausschließlich in Arabisch.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Zeichen der sexuellen Zuneigung in der Öffentlichkeit sind verboten, ebenso das Zusammenwohnen unverheirateter Paare. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien je nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in gewissen Fällen wurde sogar die Todesstrafe verhängt.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
