Sambia (de)
- Hauptstadt:
- Lusaka 
- Int. Kennzeichen:
- ZM 
- Sprache
- Englisch; Bemba, Nyanja, Tonga, Chokwe u.a. Bantu-Sprachen 
- Währung:
- 1 Kwacha (K) = 100 Ngwee (N) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h 
- Elektrischer Strom:
- 240 Volt/50 Hertz, britische Stecker (Zwischenstecker erforderlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 15.03.2010
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
In den Großstädten (Lusaka, Städte im Kupfergürtel sowie Touristenzentren) sollte aufgrund der starken Kriminalität (Taschendiebstähle, Autoeinbrüche, “car-jacking“, aber auch bewaffnete Raubüberfälle) nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten photokopiert werden. Ziel von Fahrzeugentführungen sind vor allem Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Zufahrten zu Grundstücken auf Einlass warten. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. An der Cairo Road, Freedom Way, Lumumba Road in Lusaka kommt es häufig zu schwer bewaffneten Raubüberfällen, manchmal mit tödlichem Ausgang, diese Gegend sollte abends unbedingt gemieden werden.
Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Nachtfahrten sollten aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen unbeleuchteten Fahrzeugen, sowie anderen Hindernissen und des Straßenzustandes vermieden werden.
Bei gelegentlich auftretenden spontanen Studentendemonstrationen an der Universität von Sambia auf der Great East Road (Zufahrtsstraße zum Flughafen) in Lusaka kann es auch zu Ausschreitungen kommen. Besondere Vorsicht ist sodann geboten.
Auf den Überlandstrassen sind Straßensperren an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten Auto- und Personalpapiere bei diesen Fahrten mit sich zu führen.
Auf Fahrten in die Grenzregionen zu Angola und der Demokratischen Republik Kongo sollte aufgrund möglicher Übergriffe verzichtet werden. An der Grenze zu Angola und Mosambik gibt es noch nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Beim Photographieren und Filmen ist Vorsicht geboten. Anlagen von strategischer Bedeutung, wie Brücken, Eisenbahnanlagen und öffentliche Gebäude (dazu zählen auch die Postämter), die Ndola Raffinerie dürfen nicht photographiert werden.
In Lusaka, in dem Touristenzentrum Livingstone und in den bekannten Nationalparks sind gute Hotels, Lodges und Camps vorhanden, ansonsten haben die Unterkünfte nur recht einfache Ausstattungen. Während der Regenzeit kommt es häufig zu Strom- und Wasserausfällen.
An den Viktoriawasserfällen (Livingstone/Sambia und Victoria Falls/Simbabwe) werden Abenteuersportaktivitäten angeboten. Da vor Ort kaum genügend medizinische Notfallversorgung vorhanden ist, sollten die Anweisungen des Veranstalters unbedingt eingehalten werden.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe.
- Visum erhältlich: Botschaft der Republik Sambia oder bei der Einreise an allen Grenzübertrittsstellen für US-$ 50,00.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Ausreise noch 6 Monate gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Keine Angaben
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
- Seit Jänner 2008 gibt es neue Einreisebestimmungen. Aufgehoben wurde das bisher bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellte Tagesvisum, das bisher für eine Gebühr von USD 10,00 zu erhalten war. Auch für Tagesausflüge muss ein reguläres Touristenvisum beantragt werden.
- Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, in der Regel 30 Tage, wird erst bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt. Die Dauer, für die sich Besucher innerhalb von 12 Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach Angabe der sambischen Bestimmungen 90 Tage nicht überschreiten.
- Es wird empfohlen, bei Einreise unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist.
- Vergehen gegen die Einreise- bzw. Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum oder ohne gültige Aufnahmegenehmigung haben mit hohen Strafen (Geld/Haft) bzw. mit Abschiebung zu rechnen.
- Wird das Land auf dem Luftweg verlassen, wird eine Flughafengebühr in Höhe von USD 25,- erhoben, welche entweder bereits im Flugticket enthalten ist oder in USD bar beim Abflug zu entrichten ist. Die Flughafengebühr für Inlandsflüge beträgt USD 8,-.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts ist rechtzeitig bei der Immigrationsbehörde zu beantragen, da ein Ausreiseversuch mit abgelaufenem Visum zu Schwierigkeiten führt, die bis zur vorübergehenden Verhaftung führen können. Visa mit einmaliger Einreise können, wenn auch sehr zeitintensiv, durch Einholen eines "re-entry permit" erweitert werden.
Einfuhr
Die Einfuhr und Ausfuhr der Landeswährung und anderer Währungen ist unbegrenzt erlaubt, jedoch wenn sie insgesamt den Gegenwert von USD 5.000,-- überschreiten deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar und € in bar oder Travellerschecks. Der Euro hat sich als Zahlungsmittel noch nicht überall durchgesetzt, insbesondere nicht außerhalb der Hauptstadt. Geldwechsel ist nur bei autorisierten Instituten möglich, die Wechselbestätigung ist bis zum Verlassen des Landes aufzuheben. Die Banken akzeptieren keine Dollarnoten, die vor 1996 gedruckt wurden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch 200 Zigaretten oder 450 Gramm Tabak sowie 1 offene Flasche Alkohol).
Für Videokameras, Musikinstrumente oder andere Luxusgüter muss bei Verlangen durch einen Zollbeamten ein vorübergehendes Einfuhrpapier ausgefüllt werden, das bei der Ausreise zusammen mit den Gegenständen wieder vorgelegt werden muss.
Ausfuhr
Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Tropisches Klima, gemildert durch die Höhenlage. Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von November bis April, die Periode von Mai bis August ist trocken und relativ kühl, September bis November hingegen sind heiß und trocken.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuß setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard.
Mit Rücksicht auf die mangelhafte ärztliche Betreuung sollte sich niemand mit einem chronischen Leiden längere Zeit in Sambia aufhalten.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten allen Reisenden zu empfehlen).
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 403-83-43) jedoch für Rundreisende und Individualtouristen sowie Camper eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und eitrige Gehirnhautentzündung, für Individualtouristen und Camper zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird angeraten.
Vorsicht
Da Gelsen (Mücken) Überträger verschiedener Krankheiten (u.a. Malaria, Dengue-Fieber, …) sind, wird umfassender Gelsenschutz empfohlen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Um Durchfallkrankheiten vorzubeugen, wird die Einhaltung der Grundregeln der Hygiene angeraten.
Schwimmen oder Waten in stehenden oder langsam fließenden Gewässern ist wegen akuter Ansteckungsgefahr durch Bilharzia strikt zu vermeiden.
Nach einem Aufenthalt in von Tsetse-Fliegen verseuchten Gebieten müssen allfällige Schlafkrankheits-Symptome (länger andauernde Schwellungen nach Biss, vor allem in der Nackengegend) genau beobachtet und sofort behandelt werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
HIV/AIDS ist weit verbreitet und birgt eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Lokal vorhanden Mietwagen und Taxis (relativ günstiger), Minibusse, die in den Städten verkehren, sind immer überfüllt und in schlechtem Zustand. Die öffentlichen Überlandbusse sind überfüllt und pannenanfällig.
Viele Strassen sind in sehr schlechtem Zustand, vor allem in der Regenzeit (November bis April) ist wegen der plötzlich auftretenden Fluten bei Überlandfahrten äußerste Vorsicht geboten.
Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung mitzuführen.
Es muss eine temporäre Einfuhrbewilligung ausgestellt werden.
Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden.
Achtung, in Sambia herrscht Linksverkehr.
Viele Strassen werden in der Regenzeit (November bis April) unpassierbar. Brücken und Strassen können bei heftigen Regenfällen weggeschwemmt werden. Es ist angezeigt, sich immer vor Fahrten lokal Informationen einzuholen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Der Besitz von Rauschgift ist strengstens verboten. Auch das Rauchen einer Marihuanazigarette wird strengstens geahndet.
Es ist ein Vergehen, während des Autofahrens ein Mobiltelefon zu verwenden.
Homosexuelle Handlungen gelten in Sambia als illegal.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
