Russland (de)
- Hauptstadt:
- Moskau 
- Int. Kennzeichen:
- RU 
- Sprache
- Russisch, daneben über 100 Sprachen ethnischer Gruppen 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch (insbesondere in den Großstädten wie Moskau oder St. Petersburg) 
- Währung:
- 1 Rubel (Rbl) = 100 Kopeken (de facto nicht mehr im Umlauf) 
- Information zur Zeitdifferenz:
- insgesamt 11 Zeitzonen von MEZ +2 h (Moskau) bis MEZ +12 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, teilweise noch 127 Volt; (Zwischenstecker erforderlich - nur in internationalen Hotels gibt es Steckdosen, welche den österreichischen Normen entsprechen) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 20.04.2010
Aufgrund der jüngsten Anschläge in der Moskauer U-Bahn ist mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen, den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist Folge zuleisten. Zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit wird vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei größeren Menschenansammlungen geraten.
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Konflikte im Nordkaukasus können in der gesamten Russischen Föderation zu Attentaten führen und sollten in ihrem Gefahrenpotenzial keineswegs unterschätzt werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei größeren Menschenansammlungen geraten.
Obwohl die Großstädte mittlerweile – nicht zuletzt auch wegen der hohen Polizeipräsenz - als relativ sicher gelten, sollte man nicht auf die gängigen Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Mitnahme von wenig Bargeld, Tragen von Handtaschen vorne oder unter dem Arm auf der Seite, in Lokalen Taschen nicht über die Lehne hängen, Verwahrung von Reisedokumenten in Innentaschen, erhöhte Aufmerksamkeit bei Menschenmassen, Wertgegenstände nicht offen zur Schau stellen) vergessen. Überfälle ereignen sich vorwiegend in den Nachtstunden und oft in der Nähe von Nachtlokalen. Diese sollten daher nur in Begleitung oder besser in größeren Gruppen verlassen werden. Auch Fernreisen mit dem Zug können mit Sicherheitsproblemen verbunden sein. Bei Taxifahrten in den Nachtstunden wird empfohlen vor dem Einsteigen demonstrativ das Kennzeichen aufzuschreiben und anschließend einen (wenn auch fingierten) Anruf zu tätigen. Bei Überfällen sollte jeglicher Widerstand vermieden werden, da das Führen und die Verwendung von Schusswaffen durch Kriminelle nicht auszuschließen ist. Dokumente sollten photokopiert werden.
Es empfiehlt sich vor Reiseantritt die Telefonnummer der Botschaft im Handy einzuspeichern.
Von Reisen nach Tschetschenien, Inguschetien und Dagestan wird angesichts der dortigen prekären Sicherheitslage unbedingt abgeraten. Ein von Tschetschenien ausstrahlendes erhöhtes Gefährdungspotential ist darüber hinaus auch im gesamten Nordkaukasus (Regionen Krasnodar und Stawropol, Republiken Adygeja, Karatschai-Tscherkessien, Kabardino-Balkarien, Nordossetien) gegeben.
Vor der Teilnahme an nicht genehmigten öffentlichen Veranstaltungen wird gewarnt, da mit gewaltbereiten Gegendemonstrationen und der gewaltsamen Auflösung durch die Sicherheitskräfte zu rechnen ist. Teilnehmern an nicht genehmigten Veranstaltungen drohen außerdem nach dem Extremismusgesetz mehrjährige Haftstrafen.
Vorsicht ist bei der Bargeldbehebung am Bankomaten angebracht. Es besteht der Verdacht, dass mehrere russische Bankomaten manipuliert wurden, um die auf Kredit- und Bankomatkarten gespeicherten Daten zu kopieren und auf eine neue Karte zu übertragen. Mit diesen gefälschten Bankomatkarten dürfte schon mehrere Male unberechtigterweise Geld zu Lasten der jeweiligen Karteninhaber behoben worden sein. Es möge deshalb bei der Geldbehebung am Bankomaten unbedingt auf allfällige Veränderungen geachtet werden, die auf Manipulationen an den Tasten bzw. an der Eingabeöffnung hindeuten könnten. Vorsicht ist auch bei der Eingabe des Bankomat-Codes geboten. Geld sollte nur in zugelassenen Banken oder Wechselstuben getauscht werden. Im Falle von Schwierigkeiten mit oder nach Übergriffen durch lokale Polizeibehörden sollte mit der Österreichischen Botschaft in Moskau Kontakt aufgenommen werden.
In jüngster Vergangenheit kam es im Rahmen von Internet-Bekanntschaften zu zahlreichen Betrügereien, bei denen um finanzielle Unterstützung in einer vermeintlichen Notlage aufgefordert wurde. In derartigen Fällen wäre größte Achtsamkeit an den Tag zu legen (nach Möglichkeit unbedingte Überprüfung der Angaben). Keinesfalls sollten Geldbeträge an Personen überwiesen werden, die man nicht persönlich kennt.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche Reisepässe sowie Dienstpässe. Diplomatenpässe sind bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen pro Halbjahr von der Visumpflicht befreit.
- Visum erhältlich: Botschaft der Russischen Föderation
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über den Ablauf des Visums gültig sein
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert - für die genaue Gültigkeitsdauer wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Russischen Föderation
- Miteintragung v. Kindern: Die Miteintragung wird - dies ist jedoch abhängig vom Visum - bis zum 14. Lebensjahr des Kindes akzeptiert.
- Sonstiges:
- Hinweise für PKW-Reisende - Die Internationale Grüne Versicherungskarte wird als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung in der Russischen Föderation anerkannt. Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung ist somit bei Geschäfts- und Tourismusreisen nicht mehr erforderlich. Damit die Grüne Karte jedoch von den russischen Behörden akzeptiert wird, muss das Länderkürzel RUS eingetragen sein, ansonsten kann die Einreise verweigert werden.
- Bei der Einreise ist ein zweiteiliges Migrationsformular auszufüllen, ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen (nicht Zollbehörden) bei der Einreise, der andere Teil von den Grenzkontrollorganen anlässlich der Ausreise einbehalten.
- Sollte in Ihrem Reisepass jede Seite beschrieben sein und ist ein Langzeitvisum für Russland in diesem enthalten so gibt es die Möglichkeit der Übertragung des Langzeitvisums für Russland - es ist somit nicht notwendig ein neues Visum für Russland zu beantragen.
- Für die Übertragung eines Langzeitvisums für Russland (ausgestellt von der Russischen Botschaft Wien) in einen neuen Reisepass wird folgendes benötigt:1. ein neu ausgefüllter Visa - Antrag für Russland und 2. ein neues Passfoto. Die Übertragung des Langzeitvisums für Russland wird an der Russischen Botschaft Wien vorgenommen. Die Kosten für die Übertragung betragen EUR 35,-
- Das seit 01.06.2007 gültige EU – Russland - Visaerleichterungsabkommen sieht für bestimmte Personengruppen (enge Verwandte, Geschäftsleute, Angehörige offizieller Delegationen, Schüler, Studenten und mitreisendes Lehrpersonal, Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen, Journalisten, Personen, die Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen, Fahrer, die Fracht oder Fahrgäste auf internationalen Strecken befördern sowie Angehörige des Zugbegleitpersonals in internationalen Zügen, die in Mitgliedstaaten fahren, Teilnehmer an Austauschprogrammen von Partnerstädten) die Möglichkeit gewisser Reiseerleichterungen vor. Reisende dieser Personengruppen sollten sich bei der Visumbeantragung auf das Abkommen berufen und die für sie geltenden speziellen Bestimmungen erfragen. Hinweise.
- Seit dem 17.10.2007 gelten außerdem für Aufenthalte nicht-touristischer Art neue Bestimmungen im russischen Visumsrecht. Demnach ist, ähnlich wie in den Schengenstaaten, eine Einreise mit einem Geschäfts- oder einem humanitären Visum nur noch für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen möglich. Ein längerer Aufenthalt erfordert die Beantragung eines russischen Arbeitsvisums.
Ausreise
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Russland kann es an den Grenzübergängen bedingt durch lange Wartezeiten, zusätzliches Ausfüllen von Formularen, Mitnahme des gesamten persönlichen Reisegepäcks beim Verlassen des Beförderungsmittels vor einer Kontrolle des Laderaums, etc., für Reisegruppen zu erheblichen Verzögerungen bei der Weiterreise kommen. Vor allem bei Busreisen ist zu beachten, dass derartige „Grenzprozeduren“ eventuell eine gesundheitliche Belastung für ältere Reiseteilnehmer darstellen können.
Es ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, ohne gültiges Visum aus der Russischen Föderation auszureisen (z.B. bei Verlust des Reisepasses). Bei Passverlust muss bei der Österreichischen Botschaft ein Notpass beantragt werden. Mit diesem und der Anzeigebestätigung von der zuständigen Polizeidienststelle (Miliz) ist, innerhalb der Gültigkeit des Visums, die Ausreise möglich. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, muss beim „Föderalen Migrations Service (FMS)“ ein Ausreisevisum beantragt werden. In diesem Fall ist im Regelfall erforderlich, dass die einladende Firma, Organisation oder Person eingebunden wird. Visaverlängerungen sind im Regelfall nicht möglich. Lediglich bei Vorliegen bestimmter Gründe (z.B. Erkrankung) kann gemäß dem Visaabkommen eine Verlängerung beantragt werden. Dazu ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung erforderlich. Die Abwicklung sollte über das Reisebüro bzw. die einladende Organisation erfolgen.
Migrationskarte / Registrierung
AusländerInnen müssen sich mittels einer vor der Einreise auszufüllenden Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen. Die Karte wird bei der Einreisepasskontrolle abgestempelt und verbleibt im Pass des Reisenden. Die Migrationskarte muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden.
Die Anmeldung/Registrierung innerhalb von drei Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) über den „Einlader“ (z.B. den russischen Partner des österreichischen Reisebüros) ist Pflicht. Hierfür wird die zuvor bei der Einreise ausgefüllte und abgestempelte Migrationskarte benötigt.
Es gibt auch die Möglichkeit zur Registrierung per Post (nur ausgewählte Filialen). Dabei muss dem zweifach auszufüllenden An-/Abmeldeformular zusätzlich eine Kopie der abgestempelten Migrationskarte, eine Kopie der Datenseite des Passes, eine Kopie des Visums und eine Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel beigefügt werden. Der untere Abschnitt des Formulars verbleibt als Registrierungsnachweis beim Einlader. Dieser ist vor der Aus-oder Weiterreise ebenfalls bei der Post abzugeben. Postgebühren sind vom Antragsteller zu bezahlen, dieser trägt auch das Risiko, dass keine oder eine verspätete Zustellung an die russischen Behörden erfolgt. In Beherbergungsbetrieben wird die Registrierung von diesen abgewickelt. Dem Gast sollten dadurch keine Extrakosten entstehen.
Bei mehrtägiger Abwesenheit von dem im Sichtvermerksantrag angegebenen Aufenthaltsort (z.B. Ausflug), muss eine Abmeldung bei der Registrierungsstelle durchgeführt werden. Beträgt der Aufenthalt an einem anderen Ort mehr als drei Tage muss wieder das An-und Abmeldeprozedere durchlaufen werden. Bei Nichtan/abmeldung können Strafen bis zu 5.000 Rubel gegen die einladende Organisation/Person verhängt werden. Bei der Ein- und Ausreise nach und von Russland kann es an den Grenzübergängen bedingt durch lange Wartezeiten, zusätzliches Ausfüllen von Formularen, Mitnahme des gesamten persönlichen Reisegepäcks beim Verlassen des Beförderungsmittels vor einer Kontrolle des Laderaums, etc., für Reisegruppen zu erheblichen Verzögerungen bei der Weiterreise kommen. Vor allem bei Busreisen ist zu beachten, dass derartige „Grenzprozeduren“ eventuell eine gesundheitliche Belastung für ältere Reiseteilnehmer darstellen können.
Laut Mitteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation benötigen Reisende in die Nordkaukasusregionen der Russischen Föderation (Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Inguschetien) eine schriftliche Bestätigung über die Sicherheitsgewährleistung seitens der Innenministerien der genannten Teilrepubliken. Auch für andere Gebiete können seitens der russischen Behörden Reisebeschränkungen verhängt werden. Bei geplanten Reisen in Gebiete außerhalb der herkömmlichen Touristengebiete wird daher empfohlen, sich vor Reiseantritt bezüglich Auskunft über Reisebeschränkungen an die Österreichische Botschaft Moskau (Adresse siehe unten) zu wenden.
Laut Informationen des Innenministeriums der Russischen Föderation wurde die Liste der Territorien, die für Ausländer gesperrt sind, folgendermaßen ergänzt: „Die Republik Nordossetien – Alanien (außer dem Flughafen Wladilawkas (Beslan), Städte Wladikawkas, Beslan, Alagir, Ardon). Es ist erlaubt, auf den Autobahnen Nasran - Beslan – Naltschik (Autobahn M-29), Werchnij Lars „Oberlars“ – Wladikawkas (Autobahn A- 301), Nischnij Aramag „Niedersaramag“ – Alagir (Autobahn P – 297), Alagir – Ardon – Autobahn M – 29 (Autobahn P – 298), auf den Autobahnen, die die Stadt Wladikawkas mit der Autobahn M – 29 verbinden, auf der Autobahn, die den Flughafen Wladilawkas (Beslan) mit der Autobahn M – 29 verbindet, sowie auf den Eisenbahnen Nasran – Beslan – Murtasowo, Wladikawkas – Beslan, Alagir – Elchotowo und Gudermes – Mosdok – Prochladnaja zu fahren.“ Die zuständige Stelle, durch die die Registrierung erfolgen muss (z.B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z.B. FMS), erteilt Auskunft über die aktuellen örtlichen Sperrgebiete.
In Not geratenen Österreichern kann, solange sie sich in Gebieten aufhalten, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden.
Einfuhr
Kraftfahrzeuge
Für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen ist eine Zolleinfuhrbescheinigung erforderlich. Diese ist zeitmäßig beschränkt und darf keineswegs überschritten werden. Ist eine Überschreitung des Ablaufdatums vorhersehbar, kann die Bescheinigung bei der zuständigen örtlichen Zollbehörde verlängert werden. Eine Wiederausfuhr ohne gültige Zolleinfuhrbescheinigung ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Fahren ohne gültige Zolldokumente können Geldstrafen bis zum (von den russischen Behörden ermittelten) Wert des Fahrzeuges verhängt werden. Seit 27. August 2007 gelten auf allen Flughäfen russlandweit neue Vorschriften für das Handgepäck. Danach dürfen Flüssigkeiten, Cremes, Gels und Sprays nur noch bis zu einer Menge von 100 Millilitern pro Packung und bis zu einem Liter Gesamtmenge im Handgepäck mitgeführt werden. Größere Mengen dürfen nur noch im Koffer aufgegeben werden. Allerdings sind hier zusätzlich die Zollbeschränkungen zu beachten.
Die Einfuhr von Geldbeträgen (Rubel und/oder Fremdwährungen) ist im Prinzip unbegrenzt möglich und bis zu einem Summenäquivalent (also Rubel und alle Fremdwährungen gemeinsam) von 10.000 US-Dollar deklarationsfrei erlaubt. Höhere Beträge müssen bei der Ein- und auch bei der Ausfuhr deklariert werden. Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann der grüne Zollkorridor benutzt werden. Die eingeführte Währung und Wertgegenstände müssen der Zollkontrolle vorgezeigt und in der Zolldeklaration angeführt werden, um die ungehinderte Wiederausfuhr zu gewährleisten.
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch können zollfrei eingeführt werden.
Technische Gegenstände, wie z.B. Fotoapparate, Videokameras, Ferngläser, tragbare Radiogeräte, Laptops u.ä. sind in der Zollerklärung anzugeben, damit sie wieder ungehindert ins Ausland ausgeführt werden können.
Geschenke bis zu einem Gegenwert von USD 1.000,-- und einem Gewicht von nicht mehr als 50 kg, alkoholische Getränke (bis zu 5 Liter) und Zigaretten (bis zu 1000 Stück) können zollfrei eingeführt werden.
Der Import von Lebendtieren, Produkten tierischen Ursprungs und Tiernahrung ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des Leiters der russischen Veterinärbehörden erlaubt.
Ausfuhr
Fremdwährungen bis zu USD 3.000,-- können frei ausgeführt werden.
Bei Beträgen zwischen USD 3.000,-- und USD 10.000,-- reicht eine einfache Deklarierung beim Zoll aus (Benutzung des roten Zollkorridors).
Lediglich bei Beträgen über USD 10.000,-- ist zusätzlich zur Deklarierung die vorherige Einfuhr des Betrages durch gesiegelte Zolldeklaration oder Überweisungsbescheinigung einer Bank nachzuweisen.
Der Schmuggel von Devisen (die nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen) bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zur Höhe des 500-fachen vom Gesetz festgelegten Mindestlohnes erlaubt. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Wien. Devisenschmuggel (nichtdeklarierte Ausfuhr von Devisen) ist strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages auch zu Geld- oder Haftstrafen führen.
Gegenstände, die bei der Einreise eingeführt wurden und andere, z.B. als Geschenke erhaltene oder gekaufte Gegenstände mit einem Gesamtwert von bis zu USD 10.000,-- können zollfrei aus der Russischen Föderation ausgeführt werden.
Die Ausfuhr von Kulturgütern (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ist vom Ministerium für Kultur der Russischen Föderation oder von dessen regionalen Behörden zu bewilligen.
Die Ausfuhr von Kulturgütern ist vom Ministerium für Kultur der Russischen Föderation oder von dessen regionalen Behörden zu bewilligen. Die ungesetzliche Ausfuhr von Kulturgütern wird als Schmuggel gewertet und wird nach Maßgabe der Strafgesetzgebung der Russischen Föderation und der Gesetzgebung der Russischen Föderation verfolgt.
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Der Hauptteil des Landes wird vom gemäßigten Kontinentalklima beherrscht. Die Sommer sind mäßig warm, im Allgemeinen sonnig (die Temperaturen variieren von +1/2° Celsius im Norden bis +24/25° Celsius in den Steppengebieten), die Übergangszeit ist eher kühl, der Winter rauh und schneereich (im Norden noch kälter und ausgeprägter).
Die Niederschläge nehmen nach Osten hin generell ab.
Kleine Gebiete stehen unter dem Einfluss des Monsunklimas (die südliche Hälfte des Fernen Ostens) oder des subtropischen Klimas (Schwarzes Meer).
In Sibirien und der nördlichen Hälfte des Fernen Ostens Dauerfrostboden.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen grundsätzlich keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Auf die in manchen Gebieten tieferen Durchschnittstemperaturen sollte aber Bedacht genommen und entsprechende Winterkleidung sowie festes Schuhwerk mitgenommen werden.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse entspricht die Lage in den öffentlichen Krankenhäusern nicht dem westeuropäischen Standard, die medizinische Versorgung in privaten Kliniken und Arztpraxen, insbesondere in der Hauptstadt und in St. Petersburg, ist besser. Die Kosten in diesen medizinischen Einrichtungen können jedoch wesentlich höher sein als in Österreich üblich. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen vor allem außerhalb der großen Städte Kenntnisse der Landessprache notwendig. Nicht akut notwendige oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Österreich durchgeführt werden. Da für die Erteilung eines russischen Visums der Abschluss einer Reiseversicherung vorgeschrieben ist, sollte bei einer Erkrankung unverzüglich mit der Versicherungsanstalt Kontakt aufgenommen werden.
Außer der üblichen Haus- bzw. Reiseapotheke sind nur Medikamente für spezielle Bedürfnisse mitzunehmen. Die Apotheken in den größeren Städten sind mit den in Österreich gängigen Medikamenten ausgestattet, wobei Medikamentenfälschungen nicht auszuschließen sind. 2007 wurden von den lokalen Behörden 314.000 Fälle von HIV/AIDS-Infizierten für die Russische Föderation gemeldet.
Sowohl bei hetero- als auch bei homosexuellen Kontakten (Kondombenutzung empfohlen), bei Gebrauch von unsauberen Spritzen oder Kanülen (z.B. bei Drogengebrauch und Bluttransfusionen) besteht ein hohes HIV-Infektionsrisiko. Im Jahr 2007 gab es ca. 314.000 gemeldete HIV/AIDS-Fälle. Die Schätzungen der WHO liegen mindestens doppelt so hoch.
Informationen zum Influenza-Virus A/H1N1 („Schweinegrippe“) sind auf der Homepage des Gesundheitsministeriums abrufbar.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig).
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut, regional auch gegen Cholera. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig. Bei Reisen in südöstliche Landesteile Sibiriens wird eine Impfung gegen Japan-B-Enzephalitis angeraten.
Die Russische Föderation ist Risikogebiet für die durch Zecken übertragende Frühjahr-Sommermeningoenzephalitis (FSME).
Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. In jüngster Zeit ist es in der Umgebung von Moskau zu mehreren menschlichen Tollwutfällen durch Tierbisse (hauptsächlich durch Füchse) gekommen. Eine Tollwutimpfung sollte in Betracht gezogen werden. Für Visa, deren Gültigkeit länger als drei Monate betragen soll, muß ein Aids-Test vorgelegt werden.
Vorsicht
Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Nur Medikamente, die in Russland registriert sind, dürfen eingeführt werden.
In letzter Zeit häufen sich betrügerische Kontaktnahmen via Internet im Bereich Partnersuche. Die vermeintliche Partnerin erscheint nach Überweisung von zum Teil höheren Geldbeträgen nicht wie vereinbart in Österreich.
Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Drogen. Bereits kleine Mengen von Drogen aller Art (auch leichter Drogen wie Marihuana) können zu hohen Freiheitsstrafen führen. Beim Lenken von Fahrzeugen gelten 0,0 Promille.
Das Fotografieren von militärisch bzw. strategisch bedeutenden Einrichtungen (Brücken, Flughäfen) ist verboten, auch wenn nicht alle Fotografierverbote angezeigt werden. Nichteinhaltung kann zur Abnahme des Filmes, Polizeiverhören und zur Festnahme führen.
Hinweis für Wanderer: im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze von Polen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und Haftstrafen rechnen. Gleiches gilt für die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. 4 km langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.
Versicherung
Für Österreicher besteht bei Reisen in die Russische Föderation Krankenversicherungspflicht. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen ist bei den russischen Auslandsvertretungen erhältlich.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: relativ dichtes Inlandsflugnetz (allerdings ist unklar, inwieweit Wartungsarbeiten korrekt durchgeführt werden), Eisenbahnen (Vorsicht, Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen), Busverbindungen. In den Großstädten gut funktionierendes U-Bahnsystem.
Die Preise für Taxis sind fast ausschließlich auf Verhandlungsbasis festzulegen, da kaum Taxameter vorhanden sind.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung für Aufenthalte bis maximal 1 Monat mitzuführen. Bei der Einreise wird ein gebührenpflichtiges Beiblatt mit einer Übersetzung ins Russische ausgefüllt. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung an der Grenze ist zwingend vorgesehen. Die Versicherungsgebühren sind einheitlich festgelegt. Die Einreise mit dem Kfz muss bereits im Visaantrag angegeben werden.
Ein Internationaler Führerschein ist nötig, falls man länger als 3 Monate in der Russischen Föderation aufhältig ist. Falls man sich dauernd in der Russischen Föderation aufhält, besteht die Möglichkeit, den österreichischen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr, dann muss er erneut umgeschrieben werden. Reisenden, die öfter in die Russische Föderation kommen wird empfohlen, den Führerschein übersetzen und beglaubigen (Kosten ca. € 3,-) zu lassen. Das Mitführen der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Weiters ist eine Zolldeklaration für die Einfuhr des KFZ auszufüllen. Je nach Grenzübergang ist die Dauer der zollfreien Einfuhr wie folgt:
2 Monate: Finnland, Polen
1 Monat: Lettland
14 Tage: Belarus
Für die Einfuhr aus anderen Ländern sind keine konkreten Fristen bekannt.
Bleibt man länger als die im Einfuhrformular angegebene Zeit, so kann man die Einfuhr des KFZ verlängern ( z.B. Zoll in Moskau, Zarizyno, Dauer 1 – 2 Tage), wobei vor Verlängerung neuerlich die russische verpflichtende Haftpflichtversicherung abzuschließen ist.
Es gelten 0,0 Promille. Die Straßenverhältnisse sind mitunter schlecht, worauf besonders bei Nachtfahrten Bedacht genommen werden sollte.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in der Russischen Föderation nicht strafbar. Allerdings beziehen konservative Kreise in Kirche und Politik fallweise massiv Stellung dagegen, was vielfach Unterstützung in der Bevölkerung findet.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
