Rumänien (de)
- Hauptstadt:
- Bukarest 
- Int. Kennzeichen:
- RO 
- Sprache
- Rumänisch, Minderheitensprachen (Ungarisch, Deutsch, Serbisch, Ukrainisch, Armenisch, Jiddisch, Türkisch, Romanes) 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Deutsch, Französisch 
- Währung:
- 1 Leu (Mehrzahl Lei; RON) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 11.01.2010
Achtung:
Seit 01.01.2007 sind nur mehr die neuen Lei-Banknoten und Münzen gültig. Die alten Scheine mit Nennwerten von 10.000 Lei bis 1.000.000 Lei sind nicht mehr gültig. Bitte informieren Sie sich in Banken und Wechselstuben über das Aussehen der neuen Geldscheine und achten Sie beim Geldwechsel darauf.
Sicherheit
Es bestehen keine spezifischen Risiken für Reisende aus dem Ausland. Die üblicherweise gebotenen Vorsichtsmaßnahmen - in Großstädten und Touristenzentren wenig Bargeld mitführen, Photokopien von Dokumenten im Hotel deponieren, Geldstrafen an Sicherheitsorgane nur in deren Amtsräumen und gegen Quittung zahlen, Vorsicht vor Bettlerbanden u.a. - sind zu beachten.
Geld sollte nur in Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden, keinesfalls bei Geldwechslern auf der Straße. In den größeren Städten bestehen die üblichen Bankomat-Fazilitäten. Achten Sie beim Geldwechsel auf allfällige Zusatzgebühren.
Pkws sollten möglichst diebstahlssicher geparkt werden. Autofahren in den Nachtstunden sollte außerhalb von Ortschaften vermieden werden, da mit unbeleuchteten Hindernissen gerechnet werden muss. Es wird empfohlen, allfällige Halterungen von Mobiltelefonen, GPS-Geräten, etc. nicht sichtbar im Auto zurückzulassen, da dies einen Anreiz für Einbrecher (Suche nach dem Handy/GPS, etc. im Handschuhfach) darstellt.
Bei nächtlichen Zugfahrten wird auf die Gefahr von Diebstählen hingewiesen.
Das Photographieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Einreise
Rumänien ist Mitglied der Europäischen Union. Es gilt daher für österreichische Staatsbürger Niederlassungsfreiheit.
Wird ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen angestrebt, so ist bei der örtlich zuständigen Fremdenbehörde (in Bukarest: Strada Nicolae Iorga 23, außerhalb Bukarests jeweils in der Kreishauptstadt) ein „Certifica de Inregistrare“ zu beantragen, welches unbürokratisch und gegen eine Gebühr von umgerechnet ca. 30 Cent am selben Tag ausgestellt wird.
Die Einreise kann auch mit einem gültigen Personalausweis erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bzw. Personalausweis am Tag der Ausreise noch gültig sein muss und dass ein Führerschein allein nicht ausreicht.
Sollten Sie Ihr Reisedokument verlieren und über kein weiteres verfügen, beschaffen Sie bitte eine Verlustanzeige bei der lokalen Polizeibehörde und kontaktieren Sie die Österreichische Botschaft Bukarest.
Einfuhr
Es sind die für den Wahrenverkehr in der EU geltenden Bestimmungen zu beachten.
Die Einfuhr von Fleisch oder Milchprodukten ist mit je 1 kg begrenzt.
Bei einem Grenzübertritt obligatorisch angemeldet werden müssen Waffen, Munition, Sprengstoffe oder radioaktives Material, Kulturgüter oder andere Gegenstände von besonderem Wert (Gold, Silber oder elektronische Geräte).
Ausfuhr
Es sind die für den Wahrenverkehr in der EU geltenden Bestimmungen zu beachten.
Klima
Kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern. Innerhalb des Karpartenbogens (Siebenbürgen und Maramuresch) sind die Temperaturen sowohl im Sommer als auch im Winter niedriger.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedenen Lebensweise.
Der Besitz auch geringster Mengen von Drogen aller Art wird verhältnismäßig schwer geahndet und kann monatelange Untersuchungshaft zur Folge haben.
Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Aufgrund sehr unterschiedlicher Provisionen beim Geldwechsel wird die Benützung von Bankomaten zur Behebung von Bargeld empfohlen.
Beim Telefonieren ist die Ortsvorwahl immer mit zu wählen (auch wenn man sich im jeweiligen Ortsnetz befindet)
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse, der veralteten Ausrüstung und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem westeuropäischen Standard.
Vor sich abzeichnenden notwendigen Spitalsaufenthalten sollte möglichst die Heimreise angetreten werden. Von Spitalsaufenthalten in Rumänien ist - abgesehen von unvermeidbaren Fällen (Unfälle, Akutfälle) - abzuraten.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen sowie Einwegspritzen beinhalten, wird empfohlen.
Gängige Medikamente und medizinische Hilfsmittel können in Apotheken erworben werden, wobei aber meist nicht alle Spezialitäten lagernd sind und auch nicht rasch bereitgestellt werden. Sollte eine ärztliche Verschreibung erforderlich sein, müsste ein Arzt oder eine Gruppenpraxis aufgesucht werden (jüngere Ärzte und Ärztinnen können zumeist Englisch; Honorare sind relativ gering).
Wie in anderen Gegenden mit hohen Sommertemperaturen ist Vorsicht bei Aufenthalten in Feuchtgebieten (Donaudelta) wegen Mückenstichen und dadurch bewirkten Krankheitsübertragungen (Encephalitis) geboten. Es wird angeraten, auf ausreichenden Insektenschutz (Kleidung, Repellentien) zu achten. Im Donaudelta treten jedes Jahr im Sommer vereinzelte Fälle von Cholera auf.
Rumänien ist von der Schweinegrippe (auch neue Grippe, H1N1) durchschnittlich stark betroffen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die aktuelle Situation.
Information des Bundesministeriums für Gesundheit zur "Schweinegrippe"
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Wer einen längeren Aufenthalt in Bukarest oder anderen größeren Städten plant, sollte sich wegen streunender Hunde gegen Tollwut impfen lassen.
Laut WHO (Weltgesundheitsorganisation) sind in Rumänien ca. 1,6 Millionen Personen, also 6% bis 8% der Bevölkerung, Träger des Hepatitis B-Virus (übertragbar durch Blut und Geschlechtsverkehr). Personen, die einen längeren Rumänien-Aufenthalt planen, wird daher eine Hepatitis-B-Impfung empfohlen.
Vorsicht
Eine Gefahrenquelle stellen die streunenden Hunde in Bukarest dar, auf die Möglichkeit von Bissverletzungen samt der Gefahr der Übertragung von Infektionskrankheiten einschließlich der Tollwut wird hingewiesen.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten.
Bei Spaziergängen in Bukarest ist auf den teilweise schlechten Zustand der Gehsteige und der daraus resultierenden Sturzgefahr zu achten.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch als europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung insbesondere für den Heimtransport wird empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
In Rumänien ist eine Straßenbenützungsgebühr („Rovinieta“) für alle Fahrzeugstypen verpflichtend. Der Preis der Jahresvignette, die bei der Post, bei Tankstellen sowie bei den örtlichen Stellen der Straßenbehörde gekauft werden kann, schwankt je nach Wagentyp und Abgasnormen (NonEuro/Euro I/ min. Euro II). Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geldstrafen. Weitere Informationen
Seit 01.12.2006 gilt in Rumänien eine neue Straßenverkehrsordnung. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des ÖAMTC.
Führerschein
Bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheines ist eine Verlustanzeige bei den örtlichen Behörden durchzuführen. Eine durch die rumänischen Behörden ausgestellte Verlustbescheinigung für den gestohlenen / verlorenen Führerschein wird als vorübergehender Ersatz des Führerscheins akzeptiert.
Das Straßennetz weist noch wenig Autobahnstrecken oder Schnellstraßen auf. Die großen Überlandstrecken führen im Allgemeinen durch Ortschaften. Landwirtschaftsfahrzeuge und teilweise starker LKW-Verkehr behindern oft das Fortkommen.
Auf kleineren Landstraßen ist mit Viehtrieb, unbeleuchteten Pferdefuhrwerken, Radfahrern, etc. zu rechnen.
Bei Nachtfahrten mit PKW wird zu höchster Vorsicht geraten. (Vorsicht vor unbeleuchteten Pferdefuhrwerken).
Bei vierspurigen Überlandstraßen sind im Regelfall die äußeren Spuren für langsameren Verkehr, die inneren Spuren für den Normalverkehr vorgesehen. Nur bei Straßen mit doppelter Trennlinie sind die äußeren Spuren für den Normalverkehr und die inneren Spuren zum Überholen (wie in Österreich) vorgesehen.
Da die Stadtumfahrungen für LKWs zumeist einen sehr schlechten Straßenbelag aufweisen, ist es im Regelfall ratsam, mit dem PKW durch die Stadtzentren zu fahren.
Bei Autofahrten im eigenen PKW sind der Führerschein und der Zulassungsschein mitzuführen. Die grüne Versicherungskarte ist vorgeschrieben.
Es gilt 0,0 Promille. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird in letzter Zeit verstärkt kontrolliert.
Tankstellennetz mit ausreichender Dichte, auch bleifreies Benzin ist an größeren Tankstellen verfügbar.
Das Tankstellennetz ist von ausreichender Dichte. Bleifreies Benzin ist an fast allen Tankstellen verfügbar.
Nach einem Verkehrsunfall ist unbedingt die Polizei zu verständigen. Bis zu deren Eintreffen sollen die Fahrzeuge nicht bewegt werden.
Die rumänische Polizei ist ermächtigt, Strafen sofort zu kassieren.
Rumänische Haftpflichtversicherungen leisten nur bis zu einer relativ geringen Höchstgrenze Schadensersatz, und es ist daher bei Verschulden des rumänischen Verkehrsteilnehmers nicht mit der vollen Schadensvergütung zu rechnen. Der Abschluss einer Kasko- und zusätzlichen Unfallversicherung ist daher zu empfehlen.
Fahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadensbestätigung wieder verlassen, daher sind bestehende Schäden bei der Einreise unbedingt zu deklarieren.
In Rumänien herrscht Rechtsverkehr. Beim Kreisverkehr hat seit 2003 der Linkskommende Vorrang!
In Rumänien besteht Gurtanlegepflicht.
Die aktuellen Werte der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten entnehmen Sie bitte der Homepage des ÖAMTC.
Umschreibung eines Führerscheins in Rumänien: EU-Führerscheine werden in Rumänien anerkannt, d.h. sie müssen nicht, können jedoch auf freiwilliger Basis umgeschrieben werden.
Notwendige Dokumente/Unterlagen für die Umschreibung des Führerscheins:
- der ausländische Führerschein ( im Original + beglaubigte Übersetzung)
- Identitätskarte/-ausweis (Original + Kopie)
- Pass und Aufenthaltstitel bzw. Nachweis des rumänischen Wohnsitzes
- Führerscheinantrag
- ärztliches Gutachten
- psychologisches Gutachten
- Strafregisterauszug
- eidesstaatliche Erklärung (= notariell beglaubigte Erklärung) betreffend die Echtheit des Führerscheins
- Quittung: 45,- RON
- 2 Fotos
Nützliche Telefonnummern:
allgemeiner Rettungsdienst (Ambulanz, Feuerwehr und Polizei): 112, POLIZEI 955, RETTUNGSDIENST 961, FEUERWEHR 981
Die Pannenhilfe des ACR (Automobil Club Roman) ist unter 021-222 22 22 erreichbar, außerhalb Bukarests zeigen gelbe Straßenschilder die Rufnummern des nächsten Stützpunktes an. Pannenhilfe ist gebührenpflichtig.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: dichtes Eisenbahnnetz sowie öffentliche Busse, Inlandsflugverbindungen. Taxis und Mietwagen.
Siehe auch Rumänisches Fremdenverkehrsamt Wien
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Rumänien straffrei; da die gesellschaftliche Akzeptanz jedoch gering ist und es zeitweise zu Übergriffen kam, wird empfohlen in der Öffentlichkeit Zurückhaltung an den Tag zu legen.
Im Falle, dass Ihnen der Grenzübertritt aus irgendeinem Grund verweigert wird, oder Sie sich durch das Verhalten des Kontrollbeamten ungerecht behandelt fühlen, wenden Sie sich an den Leiter des Grenzüberganges (oder dessen Vertreter) oder direkt an das Generalinspektorat der rumänischen Grenzpolizei in Bukarest. Tel.: 0040/21 312 11 89, oder 0040/21 413 89 63.
AUSREISE MIT MINDERJÄHRIGEN KINDERN:
Gemäß geltendem rumänischen Recht dürfen mj. Kinder (unter 18 Jahren ), die im Besitz der rumänischen StA. sind und nicht von beiden Elternteilen begleitet werden, das Land nur verlassen, wenn sie eine notariell beglaubigte Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils mitführen oder wenn durch entsprechende Dokumente schlüssig nachgewiesen wird, dass der anwesende Elternteil im Besitz des alleinigen Sorgerechtes ist oder dass der andere Elternteil verstorben ist.
Die Regelung gilt auch für uneheliche Kinder, sofern in der Geburtsurkunde ein Vater aufscheint.
Diese Dokumente sollten in rumänischer Sprache verfasst sein; in der Praxis werden englischsprachige Dokumente bzw. Übersetzungen anerkannt. Die Dokumente müssen jedoch im Original vorgewiesen werden.
Diese Regelung betrifft aus österreichischer Sicht insbesondere (Stief-)Kinder aus "gemischten" (österreichisch/rumänischen) Ehen. Kinder, die sowohl im Besitz der rumänischen, als auch der österreichischen (oder sonstigen ) StA. sind, werden von den rumänischen Behörden jedoch ausschließlich als rumänische StA. betrachtet und somit kommt dieses Gesetz auch für diese zur Anwendung.
Dies gilt auch dann, wenn die Kinder beispielsweise mit einem österreichischen Reisepass reisen und von einem Elternteil begleitet werden, der mit einem rumänischen Pass reist.
Sollte ein mj. Kind mit rumänischer StA. von einer Person begleitet werden, die nicht ein Elternteil ist, so muss neben einer von beiden Eltern unterschriebener Vollmacht auch ein Leumundszeugnis der begleitenden Person vorgewiesen werden.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
