Pakistan (de)
- Hauptstadt:
- Islamabad 
- Int. Kennzeichen:
- PK 
- Sprache
- Urdu, Regionalsprachen Pandschabi, Sindhi, Paschtu 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Pakistanische Rupie (pR) = 100 Paisa (Ps) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +4 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +4h (oder 3h, da Pakistan nicht gleichzeitig oder überhaupt nicht auf Sommerzeit umstellt) 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, überwiegend britische Steckerform (Zwischenstecker erforderlich), vielfach täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen 
Besondere Hinweise
Letzte Änderung: 02.07.2010
Aufgrund der aktuellen Lage wird bis auf weiteres von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Pakistan abgeraten.
ÖsterreicherInnen, welche sich derzeit in Pakistan aufhalten oder nach Pakistan reisen, werden ersucht, unverzüglich der Österreichischen Botschaft in Islamabad die Aufenthaltsdaten in Pakistan bekannt zu geben. Die Bekanntgabe wäre per folgender e-mail Adresse vorzunehmen: islamabad-ob(at)bmeia.gv.at.
Sicherheit
PARTIELLE REISEWARNUNG für die Provinzen Belutschistan sowie Khyber Pakhtunkhwa (früher Nordwestgrenzprovinz), insbesondere die unter Bundesverwaltung stehenden Nördlichen Stammesgebiete (Federally Administered Tribal Areas – FATA) im Grenzgebiet zu Afghanistan und Bezirk Swat mit umgebenden Bezirken (Verwaltungsregion Malakand)!
HOHE SICHERHEITSGEFÄHRDUNG für den Rest des Landes.
Angesichts der schlechten Sicherheitslage haben die pakistanischen Behörden alle Ausländer im Land angewiesen, bei Ortsveränderungen innerhalb Pakistans ihre Wohnorte nicht ohne die not- wendigen Sicherheitsvorkehrungen und nur nach vorheriger Rücksprache mit den Sicherheits- behörden zu verlassen.
Die Sicherheitslage in Pakistan gibt Anlass zur Besorgnis. Es besteht eine ernstzunehmende Terror- gefahr. Terroristische Anschläge, ausgeführt von fundamentalistischen Gruppen, wie den Taliban oder dem Terrornetzwerk Al-Qaida, kommen im ganzen Land vor. Sie richten sich insbesondere gegen Politiker und staatliche Funktionäre, militärische Anlagen, Polizeistationen, staatliche Behörden und Einrichtungen, gegen Militärpersonen und Polizisten. Die Frequenz derartiger Attentate ist erschreckend hoch. Durch die Militäraktionen in Swat und den Nördlichen Stammesgebieten (Süd Waziristan) kam es von Mitte 2009 bis Anfang 2010 zu einer bisher beispiellosen Eskalation der Gewalt mit verheerenden Anschlägen in fast allen großen Städten. Die Lage scheint sich derzeit etwas verbessert zu haben, ist aber weiterhin äußerst prekär. So gab es auch im Juni 2010 eine Reihe von Terrorakten mit zahlreichen Todesopfern.
Auch religiöse Minderheiten und deren Anhänger sind bedroht. So fanden bei Ausschreitungen gegen das Christenviertel von Gojra (Provinz Punjab) Anfang August 2009 mindestens acht Menschen den Tod, etwa 50 Häuser wurden zerstört. Bei Anschlägen gegen schiitische Prozessionen in Karachi im Jänner und Februar 2010 waren zahlreiche Todesopfer zu beklagen. Ende Mai 2010 richteten fundamenta- listische Fanatiker in zwei Moscheen der Ahmadiyya-Gemeinde in Lahore ein Blutbad an, bei dem an die 100 Menschen den Tod fanden.
Desweiteren besteht für Personen westlicher Herkunft ein erhöhtes Risiko, Opfer von Terrorakten, Entführungen oder sonstigen Gewalttaten zu werden: Es kam zu gezielten Terroranschlägen gegen Ausländer und Einrichtungen, die von den Extremisten als Symbole westlichen Einflusses empfunden werden - so gegen Botschaften, Konsulate und Büros internationaler Organisationen.
Schließlich sind die Terroristen teilweise dazu übergegangen, einfach wahllos irgendwelche Geschäfte, Gebäude, Märkte oder Menschenansammlungen anzugreifen, um Panik und Unsicherheit zu verbreiten. Derartige Anschläge häuften sich seit Oktober 2009 besonders in Peshawar und anderen Orten im Norden des Landes sowie in der Provinz Punjab (z.B. Lahore). So wurde Anfang Juli 2010 ein Selbst- mordattentat gegen ein Sufi-Heiligtum in Lahore unternommen, bei dem über 40 Todesopfer zu beklagen waren.
Besonders gefährlich sind die Provinz Khyber Pakhtunkhwa (früher Nordwestliche Grenzprovinz), insbe- sondere die unter Bundesverwaltung stehenden Nördlichen Stammesgebiete und der Bezirk Swat mit umgebenden Bezirken (Verwaltungsregion Malakand), sowie die Provinz Belutschistan. Dort kommt es immer wieder zu regelrechten Kämpfen zwischen pakistanischen Streitkräften und militanten Funda- mentalisten bzw. Separatisten. In Belutschistan ist der pakistanische Staat mit einer Aufstandsbe- wegung konfrontiert, gegen die ebenfalls wiederholt Militäraktionen unternommen wurden. Einige der obgenannten Gebiete sind der staatlichen Kontrolle ganz oder teilweise entzogen.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit hohem Sicherheitsrisiko begeben möchte, sollte sich mit der damit zusammenhängenden Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
In allen großen Städten wie Karachi, Lahore, Peshawar, Quetta, Rawalpindi und Islamabad kommt es immer wieder zu Großkundgebungen und blutigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden politischen Gruppen oder kriminellen Banden. Auch gezielte Mordaktionen krimineller Elemente gegen missliebige Personen („target killings“) kommen vor. Besonders häufig waren solche Verbrechen in Karachi, wo ihnen zuletzt im Juni 2010 dutzende Menschen zum Opfer fielen. Städte sind auch beson- dere Gefahrenherde für kriminelle Übergriffe wie Raubüberfälle, Entführungen und Diebstahl. Terrorakte werden ebenfalls nicht selten dort verübt. Bevorzugte Ziele für solche Anschläge sind Märkte, Bushalte- stellen und öffentliche Plätze, um Panik zu verbreiten. Es wird daher empfohlen, derartige Orte möglichst wenig aufzusuchen und generell große Menschenansammlungen tunlichst zu meiden.
Generell sind schwere Verbrechen wie Mord, Raub und Entführungen selbst untertags auf offener Straße nicht selten. Eine besondere Gefährdung durch politisch-religiöse Gewalttaten und Straßen- kriminalität im gesamten Land gegeben.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche Reisepässe, nein für Dienst- u. Diplomatenpässe.
- Visum erhältlich: Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss mindestens 3 Monate über den Ablauf des Visums gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Die Miteintragung wird - dies ist jedoch abhängig vom Visum - bis zum 10. Lebensjahr des Kindes akzeptiert.
- Sonstiges: Der Reisepass sollte keinen israelischen Reisesichtvermerk aufweisen.
Einfuhr
Die Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 100 Rupien, jedoch nur in Stückelungen von 10 Rupien oder weniger eingeführt werden. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährung. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar oder Pfund Sterling in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 500 Gramm Tabak).
Die Einfuhr von Pflanzen und Obst unterliegt Beschränkungen.
Achtung, die Einfuhr alkoholischer Getränke ist strikt untersagt!
Auf der Homepage der Pakistanische Tourismusinformation kann eine Liste der Ausfuhrbe- schränkungen abgerufen werden.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Alkohol NICHT importiert werden darf!
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 100 Rupien, die Mitnahme von Fremdwährung bis US $ 5.000,- erlaubt.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten.
Auf der Homepage der Pakistanische Tourismusinformation kann eine Liste der Ausfuhrbe- schränkungen abgerufen werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Wüstenklima im Süden (Sindh und Baluchistan), trockenes, kontinentales Klima im Norden (Pundjab und North-West-Frontier-Province, N.W.F.P.), extreme Hitze, in manchen Gegenden bis zu 50° Celsius von April bis Juni.
Im Osten Monsunklima ; Regenzeit: Juni bis August, Trockenzeit: September bis Mai.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden.
Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten.
Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden.
Öffnungszeiten: Im Frühjahr 1997 wurde offiziell das Wochenende in Pakistan auf Sonntag verlegt. Einige Geschäfte sind am Freitag während der Mittagsstunden (Gebetszeiten) geschlossen, öffnen jedoch danach wieder. Samstag ist ein Werktag, an dem sämtliche Geschäfte offen halten, am Sonntag sind mit Ausnahme diverser Märkte sämtliche Geschäfte, Banken, Behörden, etc. geschlossen. Es gilt zu bemerken, dass Behörden an Freitagen ab 12.00 Uhr geschlossen bleiben.
Gesundheit
In den nördlichen Gebieten Pakistans, insbesondere den North Western Frontier Province (NWFP) ist der absolut tödliche Kongo-Virus (Crimean Congo Haemorrhagic Fever - CCHF) aufgetreten. Auch in der Umgebung der Hauptstadt Islamabad wurden derartige Viren bereits festgestellt.
Weiters spricht die pakistanische Gesundheitsbehörde von einer Epidemieausmaße annehmenden Verbreitung von Hepatitis A, B, C und AIDS im ganzen Land.
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern und den allermeisten Arztpraxen nicht dem europäischen Standard. In der Hauptstadt ist allerdings ein modernes Spital mit teilweise in den USA ausgebildeten Ärzten vor- handen. Weitere einigermaßen gute Spitäler gibt es in Lahore und Karachi.
Wenige praktische Ärzte und Fachärzte auf einigen Gebieten haben europäische Ausbildung.
Malaria, Hepatitis A, B und C Tuberkulose sind weit verbreitet. Lepra kommt in einigen Gebieten vor.
Es gibt im ganzen Land weder Tamiflu-Tabletten noch Blutkonserven; bei Bluttransfusionen kann das Spenderblut aufgrund von fehlenden Instrumenten nicht auf HIV, Hepatitis C etc. kontrolliert werden. Im Falle einer Bluttransfusion besteht daher absolute Ansteckungsgefahr.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass bei Mitnahme von einer größeren Anzahl von Medikamenten (Diabetes, Herz- und Kreislauferkrankungen etc.) die Gefahr besteht, dass diese von den Einreisebehörden beschlagnahmt werden.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig).
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A & B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01-403 8343) jedoch für Rundreisende und Individualtouristen sowie bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Cholera, für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten zusätzlich gegen Meningokokken - Meningitis sowie in der Indus-Region gegen Japan-B-Enzephalitis. Malariaprophylaxe für Gebiete unter 2000 m Seehöhe wird empfohlen.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen.
Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht ge- trunken werden. Vorsicht ist auch bei Eiswürfeln angesagt, die meist aus normalem Leitungswasser hergestellt werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Ebenso empfiehlt es sich bei Reisen im Land einen Getränkevorrat mitzunehmen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
In Pakistan herrscht Linksverkehr, der grundsätzlich als chaotisch bezeichnet werden kann. Es besteht (theoretisch) Vorrang für Fahrzeuge, die sich in einem Kreisverkehr befinden.
Auf den Hauptverbindungsstrecken zwischen Islamabad, Lahore, Multan und Karachi bzw. überall dort, wo Schwerverkehr unterwegs ist, ist erhöhte Vorsicht geboten.
Von Nachtfahrten ist absolut abzuraten, es besteht strengstes Alkoholverbot.
Als öffentliche Verkehrsmittel fungieren Pick-upTrucks, Kleinbusse bzw. große Reisebusse, die zum Teil nicht verkehrs- und betriebssicher sind. Bahnverbindungen zwischen großen Städten sind vorhanden. Das Inlandsflugnetz ist dicht und relativ preisgünstig.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
In Pakistan besteht, ausgenommen in einigen internationalen Hotels mit eigener staatlicher Lizenz, absolutes Alkoholverbot.
Blasphemie und Drogendelikte können mit der Todesstrafe geahndet werden.
Eine besondere Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche sowie auf islamische Bekleidungsvorschriften ist unbedingt zu empfehlen.
Auf eine unauffällige, auch die Beine bedeckende Bekleidung bei Frauen ist Bedacht zu nehmen.
Die Ausstellung von Bestätigungen zur Erlangung von Visa für z. B. Indien oder China durch die Öster- reichische Botschaft Islamabad an Durchreisende ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist dies kosten- pflichtig und die Feststellung der aufrechten Staatsbürgerschaft zeitaufwendig. Reisende werden ersucht, sich die benötigten Visa rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung in Österreich zu besorgen.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert, gesetzlich streng verboten und kann mit drastischen Strafen geahndet werden.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zu- sammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Pakistanische Tourismusinformation (in englischer Sprache)
