Oman (de)
- Hauptstadt:
- Maskat 
- Int. Kennzeichen:
- OM 
- Sprache
- Hocharabisch als Amtssprache 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch , Hindi, Urdu 
- Währung:
- 1 Rial Omani (R.O.) = 1000 Baizas (Bz) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +3 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +2 h 
- Elektrischer Strom:
- 240 Volt/50 Hertz Wechselstrom, drei-polige englische Stecker (Zwischenstecker erforderlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Änderung am 18.05.2009
Sicherheit
Abgesehen von einer weltweit nicht auszuschließenden Terrorgefahr, gilt das Sultanat Oman für Touristen und Geschäftsreisende als Reiseziel in der Regel mit zufrieden stellender Sicherheitslage.
Es wird geraten, an Orten die von Ausländern normalerweise stark frequentiert werden, allgemein Vorsicht walten zu lassen.
Derzeit siehe jedoch "Besondere Hinweise"!
Einreise
Österreichische Staatsbürger benötigen einen Sichtvermerk. Österreichische Staatsbürger können Sichtvermerke bei der Omanischen Botschaft oder direkt bei der Einreise in den Oman beantragen.
Der österreichische Reisepass muss bei Visaerteilung bzw. Einreise in den Oman noch mindestens sechs Monate gültig sein. (Ausnahme: Ein zwischen Oman und dem Emirat Dubai geschlossenes Sichtvermerksabkommen besagt, dass österreichische Staatsbürger, die aus dem Emirat Dubai kommend in den Oman einreisen wollen und über einen gültigen Sichtvermerk verfügen, der von den Behörden des Emirates Dubai erteilt wurde, mit diesem auch in das Sultanat Oman einreisen und sich maximal drei Wochen im Oman aufhalten dürfen.)
Hält man sich über den im Visum genannten Zeitraum im Oman auf, wird für jeden Tag, der durch das Visum nicht gedeckt ist, eine Geldstrafe von OMR 10,-- verhängt.
Die jeweils aktuellen und ausführlichen omanischen Sichtvermerksbestimmungen können unter der Adresse der Royal Oman Police http://www.rop.gov.om/ (Englisch und Arabisch) abgerufen werden.
Laut Mitteilung der omanischen Behörden werden nach genereller Rechtslage im Oman Notreisepässe grundsätzlich nur als Reisedokumente angesehen, die zur Ausreise aus dem Oman berechtigen, NICHT jedoch zur Einreise in den Oman. Inhaber österreichischer Notpässe werden daher um Beachtung ersucht, dass diese von den omanischen Behörden nicht als gültige Reisedokumente angesehen werden, die zur Einreise in den Oman berechtigen.
Einfuhr
Bei Einreise in den Oman erfolgen strenge Zollkontrollen.
Jeder Erwachsene, der nicht Muslim ist, darf bis zu 2 Liter Alkohol einführen.
Besonders strenge Strafen gelten für den Schmuggel von Drogen aller Art.
Die Einfuhr von pornografischem Material ist verboten.
Videokassetten, Bücher und Zeitschriften werden gelegentlich überprüft, wobei Videokassetten mitunter kurzfristig konfisziert werden.
Ausfuhr
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
An der Küste in der Gegend von Maskat sehr geringe Niederschläge, jedoch während der Sommermonate Temperaturen von bis zu 47 Grad und sehr hohe Luftfeuchtigkeit, die Gegend um Salalah ist subtropisch; Wüstenklima im Landesinneren.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Oman ist ein islamischer Staat, islamische Sitten und Gebräuche sind daher strikt einzuhalten. Es wird erwartet, dass Männer und Frauen in öffentlichen Plätzen (Bazar, Geschäften) Schultern und Knie bedeckt halten. Das Fotografieren muslimischer Frauen oder in der Nähe von militärischen Einrichtungen sollte unterbleiben.
Es wird dringend angeraten, Fahrten in die Wüste nur in Begleitung erfahrener Führer und niemals in einem Fahrzeug allein zu unternehmen!
Gesundheit
Die medizinischen Einrichtungen und Krankenhäuser in der Hauptstadt und den anderen großen Städten im Land sind akzeptabel. Das Angebot an Fachärzten ist eher gering und für ausländische Besucher auf die Privatkliniken reduziert.
Die Versorgung mit Medikamenten ist in der Regel ausreichend.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein gelbfiebergefährdetes Infektionsgebiet (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) jedoch für Langzeitaufenthalte und Individualtouristen eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und Tollwut.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen.
Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Eine besondere Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist unbedingt zu empfehlen. Dazu zählt auch die Bekleidung: keine körperenge Kleidung oder kurze Hosen - besonders für Frauen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhalten, wird empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport (Rückholung!) wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Personen, die Offroad-Fahrten unternehmen wollen, wird empfohlen, für den Fall einer kostspieligen Such- oder Rettungsmaßnahme ausreichend versichert zu sein.
Verkehr
Auf den ausgedehnten Stadtautobahnen verkehren Kollektiv-Taxis (bis zu 10 Personen). Für ausländische Touristen kommen jedoch nur individuelle Taxis in Frage, die vor jedem Hotel bereit stehen.
Bei Benützung von Mietautos ist darauf zu achten, dass das Mitführen von Alkohol illegal ist.
Der Zustand der Hauptverkehrsstraßen ist im Allgemeinen als gut zu beurteilen, jedoch wird von Nachtfahrten abgeraten.
Die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln und Geschwindigkeitslimits wird streng kontrolliert.
Beim Lenken eines Kraftfahrzeugs gilt strenges Alkoholverbot.
Es gilt Rechtsverkehr und Gurtenpflicht.
Zur Beantragung der Umschreibung eines Führerscheines müssen folgende Unterlagen bei der Royal Oman Police (ROP) eingereicht werden:
- Ein ausgefülltes Antragsformular. Der Antrag muss auch vom omanischen Sponsor des Führerscheininhabers unterschrieben sein.
- Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung des Führerscheininhabers.
- Originalführerschein und eine Kopie davon.
- Blutgruppenzertifikat
- Der umzuschreibende Führerschein muss mindestens 1 Jahr vor Beantragung der Umschreibung ausgestellt worden sein.
Im Oman dürfen Touristen ihre nicht-omanischen Führerscheine oder internationalen Führerscheine maximal drei Monate lang verwenden. Ausführliche Informationen können der englischen Homepage der Royal Oman Police www.rop.gov.om entnommen werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Recht des Sultanats Oman basiert auf der Scharia. Homosexualität ist daher verboten und kann mit mehrjähriger Haftstrafe bestraft werden. (Hetero)sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit widersprechen jedenfalls dem lokalen Empfinden von Moral und Sitte und können je nach Anlassfall bestraft werden. Gegen das Zusammenwohnen unverheirateter westlicher Ausländer beiderlei Geschlechts wird von staatlicher Seite im Allgemeinen nicht vorgegangen.
Weitere Informationen zum Oman finden Sie unter folgenden websites:
Omanische offizielle Tourismuswebsite: www.omantourism.de
Polizei von Oman – Information zu den Visa: www.rop.gov.om
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
