Marokko (de)
- Hauptstadt:
- Rabat 
- Int. Kennzeichen:
- MA 
- Sprache
- Amtssprache Arabisch und diverse Berbersprachen 
- Gängige Fremdsprachen:
- Französisch, im Norden des Landes Spanisch 
- Währung:
- 1 Dirham (MAD) = 100 Centimes © 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 23.07.2010
Am 10. März 2008 bekannte sich die Terrororganisation "Al-Quaida im islamischen Maghreb" zur mut- maßlichen Entführung von zwei österreichischen Touristen Ende Februar, die zuletzt im Grenzgebiet von Tunesien und Algerien gewesen sein sollten. Da weitere gewaltsame Terroraktionen dieser Gruppe, auch gegen "Ausländer", nicht ausgeschlossen werden können, wird bei Reisen in den Maghreb-Ländern zu besonderer Aufmerksamkeit, Vorsicht und situationsgerechtem Verhalten geraten. Auch sollten bei Reisen in diesen Ländern laufend Informationen über die jeweils herrschenden Verhält- nisse in den geplanten Reisezielen bzw. Reiserouten eingeholt werden.
Sicherheit
Partielle Reisewarnung!
Vor Reisen in alle Saharagebiete – vor allem in die Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien – wird gewarnt.
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Die Terroranschläge vom Mai 2003 mit 45 Todesopfern und jene im Frühjahr 2007 mit 5 Todesopfern, sowie ein Anschlag in Meknes im August 2007 haben gezeigt, dass in Marokko mit einer diesbezüg- lichen Gefährdung gerechnet werden muss. Die marokkanischen Behörden selbst haben im Februar 2007 die Bevölkerung vor möglichen Terroranschlägen gewarnt und hatten während der Sommer- monate 2007 die höchste Terrorwarnstufe verhängt, welche im Herbst wieder gesenkt wurde.
Generell wird Reisenden vor allem in den Touristenzentren und an Orten mit großen Menschenan- sammlungen zu besonderer Vorsicht geraten. Es wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Von individuellen Fahrten in die Grenzgebiete zu Algerien bzw. die Randgebiete der Sahara sollte Ab- stand genommen werden. Vor Reisen in und durch die Sahara wird weiterhin nachdrücklich gewarnt. Österreichische Reisende in diesem Gebiet werden ersucht, sich mit der nächstgelegenen Österrei- chischen Vertretungsbehörde oder dem Bürgerservice des Bundesministeriums für auswärtige Ange- legenheiten unter der Tel.Nr. +43-5/0115 0–4411 bzw. +43-1/90115–4411 in Verbindung zu setzen.
Die konsularische Betreuung in den Gebieten der Westsahara gestaltet sich administrativ schwierig, vom Verlassen der Hauptverbindungsstrecke Laayoune - Dakhla - mauretanische Grenze wird drin- gend abgeraten. Die Grenzgebiete zu Mauretanien sind zum Großteil vermint und somit lebensgefähr- lich. Der einzig offene Grenzübergang nach Mauretanien Guerguarat/Nouadhibou (Grenzposten PK 55) führt über eine Sandpiste durch vermintes Gebiet. Jegliches Verlassen dieser Piste ist lebensgefährlich.
Die Gefahr von Kleinkriminalität (Diebstahl- und Betrugsfälle) in öffentlichen Verkehrsmitteln, touristisch erschlossenen Regionen und den Großstädten ist hoch, gewalttätige Angriffe auf Touristen sind eher selten, wenngleich steigend. Bei einem Überfall wird davon abgeraten, Widerstand zu leisten. Grund- sätzlich sollten Wertsachen und Dokumente an einem sicheren Ort verwahrt werden.
Islamische Sitten und Gebräuche sollten vor allem während des Fastenmonats Ramadan berücksich- tigt werden. Handel und Besitz von Rauschgift stehen in Marokko unter strenger Strafandrohung. Vor allem im Rif-Gebirge, aber auch in anderen Landesteilen (Touristenzentren) wird Haschisch zum Kauf angeboten. Aufgrund des aggressiven Verhaltens der Händler sollte das Rifgebirge - insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes - nach Möglichkeit nicht alleine befahren werden. Respektierung der lokalen Sitten und Gebräuche wird als selbstverständlich betrachtet, vor allen Dingen während des Fastenmonats Ramadan (ca. 11. August - ca. 10. September 2010) und an religiösen Orten. Grundsätzlich ist der Eintritt in eine Moschee - bis auf wenige Ausnahmen - für Nicht-Moslems verboten. Um Belästigungen zu minimieren, wird alleinreisenden Frauen das Tragen dezenter Kleidung empfohlen. Ausländische Frauen, die sehr kurze Röcke, "strappy tops" oder enge Kleidung tragen, müssen mit - teilweise aggressiven - Belästigungen rechnen. An den Stränden wird das Tragen eines Einteilers empfohlen.
Die Verkehrssicherheit ist auch im regionalen Vergleich schlecht und stellt eine ernsthafte Gefährdung von Reisenden dar (siehe Verkehr).
Einreise
Österreichische Staatsbürger können für touristische Zwecke bis zu 3 Monate visumsfrei nach Marokko einreisen. Der Reisepass muss während des Aufenthaltes gültig sein. Bürger mancher EU-Staaten müssen einen länger gültigen Reisepass vorweisen, manche Fluglinien verlangen daher von allen EU-Bürgern eine Gültigkeitsdauer von drei oder sechs Monaten und verweigern im schlimmsten Fall die Mitnahme des Reisenden. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist mit begründetem Antrag unter Nach- weis der finanziellen Mittel und gegebenenfalls Arbeitsvertrag in Marokko bei der Ausländerpolizei zu beantragen. Bei Aufenthaltsüberschreitung muss mit Abschiebung gerechnet werden. Die Landgrenze zu Mauretanien ist bei Guerguarat/Nouadhibou (Grenzposten PK 55) in beiden Richtungen offen, jene zu Algerien durchgehend geschlossen. Bei Vorhandensein eines israelischen Einreisevisums im Reise- pass ist unter Umständen mit genauerer Überprüfung bei der Einreise zu rechnen. Bei einer Einreise mit KfZ hat auch die Ausreise wieder per KfZ zu erfolgen, andernfalls ist der Nachweis der ordnungsge- mäßen Verzollung (auch bei Unfallwagen) zu erbringen. Außerdem muss bei Einreise eine eigene Grüne Karte für das KFZ von der Versicherung ausgestellt werden. Bei dieser Grünen Karte wird das Länderkennzeichen für Marokko gesondert eingetragen. Für die Zeit der Reise wird die Versicherungs- prämie erhöht. Wird die Karte vergessen oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man bei Einreise nach Marokko eine Grenzversicherung abschließen.
In den Reisepass miteingetragenen Kindern wurde von manchen Fluglinien die Beförderung nach Marokko verweigert. Laut Auskunft der marokkanischen Behörden werden Miteintragungen in öster- reichische Reisepässe jedoch problemlos akzeptiert
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten. Fremdwährung kann unbegrenzt eingeführt werden. Es wird empfohlen, Beträge von umgerechnet mehr als DH 15.000.- bei der Einreise zu deklarieren. Neben Euro empfiehlt sich die Mitnahme von Kreditkarten (Visa oder Mastercard), die von vielen Hotels, aber auch Supermärkten und einigen Bazaren akzeptiert werden. Bankomatkarten (mit dem entsprechenden Pin-Code) können auf den Flughäfen, sowie in den größeren Städten bei Bargeldautomaten verwendet werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 1 Liter Wein und 1 Liter Spiritu- osen). Funkgeräte sind bei der Einreise genehmigungspflichtig. Radios, tragbare Fernsehgeräte und Notebooks sollten bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf einer Geneh- migung der Sicherheitsbehörden. Waffen mit gezogenem Lauf werden nicht genehmigt.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Verbleibende Landeswährung kann bis zur Höhe des bei der Einreise umgewechselten Betrages in Fremdwährung rückgetauscht werden (die Wechselbestäti- gung der Banken ist vorzulegen). Die Ausfuhr von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarier- ten Betrag erlaubt. Die Ausfuhr von Schildkröten ist verboten. Bezüglich der Ausfuhr von Haustieren wird auf die Gefahr von Tollwutbefall und auf die österreichischen Einfuhrbestimmungen verwiesen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Entlang der nördlichen Atlantikküste herrscht ein maritimes Klima mit warmen Sommern und milden Wintern bei stets hoher Luftfeuchtigkeit, im Norden Mittelmeerklima. Im Landesinneren und im Süden wird es zunehmend heißer und trockener. Charakteristisch für Rabat und weite Gebiete Marokkos ist der in unregelmäßigen Abständen auftretende Wüstenwind (Chergui), der in der Regel für einige Tage hohe Temperaturen (manchmal bis 45° Celsius) bringt. Die Wintermonate können sowohl an der Küste (wegen der hohen Luftfeuchtigkeit) als auch im Landesinneren (Schneefall!) empfindlich kalt sein.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden, insbesondere die von den Gar- küchen auf offener Strasse angebotenen Gerichte (Salmonellengefahr). Die hohe Luftfeuchtigkeit in Rabat und an der Atlantikküste macht für Krankheiten der Atemwege anfällig. Daher sollten Personen, die an Asthma, chronischer Bronchitis, Rheuma oder Arthritis leiden, vor einem längeren Aufenthalt ärztlichen Rat einholen.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung entspricht nicht dem europäischen Standard. In den Privatkliniken der größeren Städte (vor allem Casablanca und Rabat) ist die Qualität der medizinischen Versorgung noch einigermaßen zufriedenstellend, sie nimmt aber proportional zu der Entfernung von den Zentren ab. Die Versorgung mit Medikamenten in ländlichen Gebieten ist beschränkt. Die Verbreitung von HIV/ Aids erreicht unter Einbeziehung der hohen Dunkelziffer etwa europäische Zahlen.
Im Großraum Agadir besteht Tollwutgefahr. Reisenden in dieses Gebiet wird geraten, sich präventiv gegen Tollwut impfen zu lassen bzw. sich auch von fremden Haustieren (Hunde und Katzen) fernzu- halten. Durch den illegalen Import von Hunden aus Marokko sind bereits einige Tollwutfälle in Europa aufgetreten.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Institut für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten in entlegenen Gebieten eine vorbeugende Impfung gegen eitrige Gehirnhautentzündung (Meningokokken – Meningitis) und Tollwut. Malariaprophylaxe für einige kleine Regionen im Südwesten wird angeraten.
Vorsicht
Im allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuß von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und kon- sequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählen auch Denguefieber und Malaria, die in einzelnen Provinzen (Südwesten), nicht aber in Städten und Touristenorten auftreten. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Reise- bzw. Zusatz- versicherung für den Krankheitsfall zur Deckung allfälliger Arzt-, Spitals- und Krankentransportkosten wird unbedingt angeraten. Dies gilt vor allem auch für Krankenrückholtransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Bei Einreise mit dem eigenem KFZ wird der Ab- schluß einer Kasko- und Insassenversicherung dringend angeraten. Nähere Informationen über die Höhe der Versicherungsprämien erhalten Sie über die Info-Hotline 0711 420 45 45 (österreichweit) des Österr. Versicherungsverbandes. Die Deckungssummen und Zahlungsmoral marokkanischer Haft- pflichtversicherer sind gering, in der Entscheidung über die Schuldfrage ist der Ausländer zumindest benachteiligt.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnen, Busverbindungen, Lokaltaxis. Marokko verfügt über ein ausgebautes und zum Teil gut erhaltenes Strassennetz. Alle wichtigen Ortschaften sind auf Asphalt- strassen zu erreichen. Es bestehen regelmäßige Busverbindungen zwischen allen größeren Städten sowie internationale Verbindungen nach Europa. Taxis sind in großer Anzahl verfügbar und auch Über- land relativ preisgünstig. Eine Bahnlinie verbindet Tanger – Casablanca – Marrakech bzw. Casablanca – Rabat – Fes – Oujda.
Die Verkehrssicherheit ist in keiner Weise mit europäischen Verhältnissen zu vergleichen. Die Gefähr- dung betrifft sowohl Reisende mit dem eigenen Fahrzeug als auch Benützer von Taxis und Bussen.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommen, dem schlechten technischen Zustand der Fahrzeuge, fehlender Antizipation und schlechter Fahrkenntnisse vieler Verkehrsteilnehmer sowie deren Negieren elementarster Straßenverkehrsregeln ist das Unfallsrisiko unverhältnismäßig hoch.
Reisende mit dem eigenen Fahrzeug sollten Fahrten während der Nachstunden außerhalb der Städte unbedingt vermeiden und zusätzliche Gefährdungen durch sich auf der Fahrbahn aufhaltende Men- schen und Tiere, Steinwürfe von Brücken und in manchen Gegenden mögliche Blockaden von Räuber- banden berücksichtigen. Höchste Vorsicht ist bei nächtlichen Geisterfahrern geboten, die, möglicher- weise mit der Absicht den Fahrer zu berauben, absichtlich versuchen Autos von der Straße zu drängen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass bei Verkehrsunfällen außerhalb der Ballungsräume mit dem Eintreffen ärztlicher Hilfe in angemessener Zeit nicht gerechnet werden kann und die medizinische Versorgung entsprechend beschränkt ist.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung, bei Anmietung eines Leih- wagens ist ein internationalerer Führerschein mitzuführen. Im Falle eines Unfalls stehen folgende Not- rufnummern zur Verfügung: Rettung: Tel.: 15, Polizei: Tel.: 19, Gendarmerie: Tel.: 177
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände. Pädo- phile Handlungen werden strafrechtlich verfolgt. Jeglicher Anschein von missionarischer Tätigkeit ist zu vermeiden. Proselytismus ist in Marokko Straftatbestand, wird gerichtlich geahndet oder kann zur sofor- tigen Ausweisung aus dem Land führen. So wurden im März 2010 wurden über 50 u.a. europäische und US-amerikanische Staatsangehörige aufgrund von Proselytismusvorwürfen aus Marokko ausgewiesen.
Marokkanisches Tourismusbüro: Kärntner Ring 17/2/23, 1010 Wien, Tel. 01-512 53 26, e-mail: marokkotourismus(at)aon.at
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Voll- ständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
