Kuba (de)
- Hauptstadt:
- Havanna 
- Int. Kennzeichen:
- CU 
- Sprache
- Spanisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch (im Bereich des Fremdenverkehrs) 
- Währung:
- 1 kubanischer Peso (CUP) = 100 Centavos, zusätzlich seit November 2004 hauptsächliches Zahlungsmittel für Ausländer: 1 konvertibler Peso (CUC) = 25 CUP 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -6 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -5 h 
- Information zur Zeitdifferenz:
- MEZ/MESZ -6 h Generell wird die Zeit am 3. Samstag im März und Oktober umgestellt. Der genaue Zeitpunkt kann sich jedoch um eine Woche nach vor oder nach hinten verschieben, sodass die Zeitdifferenz zur MEZ bzw. MESZ für 1-3 Wochen nur 5 Stunden beträgt. Die Bekanntgabe hierüber erfolgt meist kurzfristig. 
- Elektrischer Strom:
- 110 Volt/60 Hertz, amerikanische Stecker (Zwischenstecker erforderlich), es kann zu Stromabschaltungen kommen; in Touristenhotels manchmal auch 220 V 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 21.07.2010
Experten der NOAA (National Oceanic and Athmospheric Administration) mahnen auch für 2010 zur Vorsicht im Hinblick auf die Hurrikan-Saison. Wirbelstürme können insbesondere in der Zeit von Juni bis November auftreten, wobei der Höhepunkt der Saison erfahrungsgemäß zwischen Mitte August und Mitte Oktober liegt. Große Windgeschwindigkeiten, heftige Niederschläge und extreme Brandung stellen für Menschen, die sich in den betroffenen Regionen aufhalten, eine ernste Gefahr dar. Aktuelle Informa- tionen entnehmen Sie bitte der Homepage des National Hurricane Center.
Ab 1. Mai 2010 verlangt Kuba von ausländischen Touristen die Vorlage einer Reiseversicherung.
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Die Sicherheitssituation für Touristen in Kuba ist, vor allem im Vergleich zu anderen lateinamerikani- schen Staaten, relativ gut. Seit den Sprengstoffanschlägen im Sommer 1997 gab es in Kuba keine terroristischen Aktivitäten. Fremdenverkehrseinrichtungen für ausländische Touristen werden teilweise abgeschirmt oder gut bewacht. Dennoch ist es wohl auch aufgrund der wirtschaftlich schlechten Situa- tion eines Großteils der Bevölkerung, in den letzten Monaten vermehrt zu Übergriffen auf Touristen gekommen.
Kubareisende sollten daher nie einen größeren Bargeldbetrag mit sich führen und Gepäckstücke nie- mals unbeaufsichtigt lassen. Dokumente sollten fotokopiert und getrennt von den Originalen aufbe- wahrt werden.
Das Fotographieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten. Mit "Zona militar" bezeichnete Gebiete dürfen weder betreten noch photographiert werden. Abseits hoteleigener und gekennzeichneter Badestrände ist sicherzustellen, dass bei Bade- und Tauchgängen kein militärisches Sperrgebiet, insbesondere um Guantanamo, betreten wird.
In letzter Zeit sind Touristen vermehrt Opfer von Betrügern und Dieben geworden. Auch die Fälle von Aggressionen gegen Touristen steigen. Es hat in Einzelfällen auch Gewaltverbrechen und Raubüber- fälle gegeben.
Die Zahl der aufgebrochenen Koffer an den kubanischen Flughäfen steigt. Daher wird angeregt, wert- volle Gegenstände im Handgepäck mit sich zu führen.
Einreise
Seit 1. Mai 2010 verlangt Kuba von sämtlichen Einreisenden die Vorlage einer gültigen Reiseversiche- rung. Diese Reiseversicherung muss alle Arztkosten decken und hat von einer in Kuba anerkannten Versicherungsgesellschaft zu stammen. Es wird von kubanischer Seite darauf hingewiesen, dass eine solche Krankenversicherung auch direkt bei der Einreise in Kuba erworben werden kann. Mit längeren Wartezeiten muss dann jedoch gerechnet werden.
Reisende, die eine Hotelreservierung für mindestens 3 Tage vorlegen können, benötigen für die Ein- reise eine Touristenkarte, die bei vielen österreichischen Reisebüros aufliegt und zu einem Aufenthalt bis zu 30 Tagen berechtigt. Eine Verlängerung kann in Kuba beim Migrationsbüro beantragt werden, wird aber in der Regel nur bei vorliegender Hotelbuchung bestätigt. Die Verlängerung kostet derzeit CUC 25,--. Die dafür erforderliche Marke ist nicht beim Migrationsbüro erhältlich, sondern muss auf einer Bank gekauft werden. Journalisten und Geschäftsleute hingegen benötigen einen Sichtvermerk, der bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss. Der Reisepass muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
Studenten oder Spanischkursbesucher können mit einer Touristenkarte einreisen, müssen jedoch innerhalb von zehn Tagen bei der Einwanderungsbehörde ihren Aufenthaltsstatus auf Student ändern. Mit einem Studentenvisum ist der Aufenthalt bis zu sechs Monaten gestattet.
Bei der Ausreise ist am Flughafen eine Ausreisegebühr von CUC 25,-- zu entrichten.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt. Beträge über US$ 5.000,- sind bei der Einfuhr zu deklarieren. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro in bar oder Kreditkarten (American Express wird nicht akzeptiert, ebenso wenig Travellerschecks). Ab 08.11.2004 ist der US-Dollar nicht mehr als Barzahlungsmittel in Kuba zugelassen. An seine Stelle tritt der konvertible Peso (CUC). US-Dollar können gegen Entrichtung einer 10%igen Wechselgebühr in CUC gewechselt werden. Umwechslungen von Euro, Pfund-Sterling, Schweizer Franken, kanadischen Dollar erfolgen zum jeweiligen Bankkurs ohne Aufschlag der 10%igen Wechselgebühr.
Von westlichen Besuchern sind alle Dienstleistungen und Einkäufe in konvertiblen Pesos, deren Wert NUR IN KUBA gilt und nicht mit der Landeswährung, dem kubanischen Peso, zu verwechseln ist, zu begleichen.
Seit 2002 wird auch der EURO als offizielles Zahlungsmittel in großen Touristenzentren (Varadero, Cayo Coco, Guardalavaca) anerkannt. Kreditkarten ausgestellt von US-amerikanischen Instituten werden nicht akzeptiert. Entgegen der Auskünfte einiger österreichischer Banken kann mit Maestro-Card kein Bargeld behoben werden. Bei Bezahlung mit Kreditkarten werden durch die meisten annehmenden Stellen ca. 12 % Spesen aufgeschlagen.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Dazu zählen Fotoapparate, Videokameras, Handy, Laptop, PC, iPod, Radio. Probleme können bei der Einfuhr von GPS-Geräten auftreten (vorübergehende Konfiszierung). Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt Beschränkungen. Strikt untersagt ist die Einfuhr pharmazeutischer oder biologischer Produkte tierischen Ursprungs, Drogen, pornographischen Materials und Literatur, die die Sicherheit und innere Ordnung des Landes beeinträchtigen könnten. Auf besonders strenges Vorgehen der kubanischen Behörden bei Drogen- delikten und Sexualverkehr mit Minderjährigen wird nachdrücklich hingewiesen.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, bei Beträgen über 5.000,-- USD unter Nachweis, dass dieser Betrag bei Einreise bereits vorhanden war oder der Betrag legal bei einer Bank abgehoben wurde. Als Kulturgüter eingestufte Gegenstände dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden, Zigarren unterliegen einer mengenmäßigen Beschränkung. Die Ausfuhr von mehr als 50 Zigarren muss den kubanischen Zollbehörden gemeldet werden. Der Erwerb von Zigarren (mehr als 23 Stück) muss durch eine Quittung eines autorisierten Händlers von TABACO HABANOS auf Verlangen der kubanischen Zollbehörden nachgewiesen werden. Rauchwaren dürfen nur im Handgepäck transportiert werden.
Auch die Ausfuhr von Büchern aus Antiquariaten ist nur mit Sondergenehmigung erlaubt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Der Klimazone entsprechend gibt es keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Das Klima ist tropisch-feucht mit hoher Luftfeuchtigkeit und geringen Temperaturschwankungen. In der feuchten Jahreszeit (Mai bis November) können in der Karibik häufig Hurrikane entstehen, die Regen und hohe Windgeschwindigkeit mit sich bringen. Der nationale und internationale Flugverkehr kann dabei erforderlichenfalls lageabhängig vorübergehend eingestellt werden.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Zwischen österreichischen Mobilfunkbetreibern und Kuba bestehen Roaming-Verträge. SMS können nach Österreich abgesetzt werden. Die Vorwahl für Gespräche nach Österreich vom kubanischen Fest- netz aus lautet: 119+43+Nummer, von österreichischen Mobiltelefonen aus: 0043+Nummer.
Auf die hohen Telefonkosten in Hotels von US-$ 6,23 pro Minute wird hingewiesen. In Kuba gibt es keine Presse- und Meinungsfreiheit. Von einer politischen Betätigung während des Aufenthaltes in Kuba, z.B. als Tourist, wird dringend abgeraten.
Gesundheit
Relativ hoher Standard im Gesundheits- und Hygienewesen. Allerdings treten verstärkt Probleme im Spitalsbereich (Stromabschaltungen, Medikamenten- und Wassermangel) auf.
Die Dengue-Epidemie, von der Kuba im Sommer 2006 heimgesucht wurde, konnte etwas eingedämmt werden. Nach wie vor treten auf der ganzen Insel vermehrt Fälle von Dengue-Fieber auf.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A & B, Typhus), empfiehlt das Insitut für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) jedoch für Individualtouristen und Camper eine vorbeugende Impfung gegen Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst sowie Fruchtsäften und Salaten in Billigrestaurants angeraten.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Seit 1. Mai 2010 verlangt Kuba von sämtlichen Einreisenden die Vorlage einer Reiseversicherung. Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird sehr empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentrans- portflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Es kann zu Problemen bei der Ausreise kommen, falls noch Spitalsrechnungen offen sind.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren unregelmäßig, sind meist völlig überfüllt und für ausländische Touristen nicht benutzbar. Teilweise werden für die Touristen eigene Transferbusse zwischen den Fremdenverkehrseinrichtungen angeboten, deren Benutzung neben jener von Taxis empfohlen wird. Taxis müssen einem offiziellen Taxiunternehmen angehören und entsprechend gekennzeichnet werden. Vor der Nutzung privater Taxis wird wegen der Gefahr von Raubüberfällen gewarnt.
Bezüglich der Anmietung von Leihwagen wird auf die erhöhte Gefahr im Straßenverkehr durch die schlechten Verkehrsbedingungen, unzureichende Beschilderung, teilweise desolaten Straßenzustand sowie mangelnde Fahrdisziplin (Rechts- und Linksüberholen) und technische Unzulänglichkeiten vieler Verkehrsteilnehmer hingewiesen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten aufgrund spärlich oder überhaupt nicht beleuchteter Fahrzeuge (vor allem Fahrräder, aber auch Motorräder, Pkw, Lkw und Pferde-Fuhrwerke) sowie sich auf der Straße befindliche Personen oder Tiere (auch auf Autobahnen) wenn möglich generell unterlassen werden.
Ausländer, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen bis zum Ende des Gerichtsverfahrens das Land nicht verlassen. Verkehrsunfälle werden von Straf- und nicht von Zivilgerichten abgehan- delt. Bis zum Abschluss des Verfahrens können bis zu neun Monate vergehen.
Es besteht auch die Möglichkeit, Autos mit Chauffeur zu mieten.
Von der Mitnahme von Autostoppern muss dringend abgeraten werden, da diese, wie der Botschaft mehrfach von den Betroffenen angezeigt, manchmal den Fahrer in Gespräche verwickeln oder sonst wie ablenken und während dessen Geld, Kreditkarten, Pässe oder sonstige im Wagen befindliche Wert- gegenstände rauben.
Auf mögliche Versorgungsengpässe bei Treibstoffen, insbesondere von Superbenzin, und das lücken- hafte Tankstellennetz in ländlichen Gebieten wird hingewiesen. Der Blutalkoholgrenzwert beträgt 0,0 Promille.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexuelle Handlungen im erlaubten Alter sind nicht strafbar.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
