Kongo Republik (de)
- Hauptstadt:
- Brazzaville 
- Int. Kennzeichen:
- CG 
- Sprache
- Französisch, einheimische Sprachen 
- Gängige Fremdsprachen:
- Französisch 
- Währung:
- 1 Franc Congo = 100 Centimes (c) 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Steckerform nicht einheitlich 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 21.07.2010
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Von Reisen in die Region Pool und in den östlichen Teil der Region Bouenza wird abgeraten. In Brazzaville, vor allem in gewissen Stadteilen im Norden wie Ouenze und Talanga, sowie in den Rand- bezirken von Pointe Noire, wird aufgrund der hohen Kriminalität empfohlen, nicht alleine auszugehen; in der Umgebung der genannten Städte sind Rebellengruppen aktiv. Das Straßenverkehrsnetz ist in schlechtem Zustand und auch im Eisenbahngüterverkehr ist es aufgrund des mangelhaften Zustandes der Gleise und Züge bereits zu mehren Unfällen gekommen. In Bahnhöfen besteht die Gefahr von Übergriffen, vor allem auf Frauen, bei nächtlicher Ankunft der Züge.
Größte Vorsicht ist auch beim innerkongolesischen Flugverkehr angebracht, da der technische Zustand der Flugzeuge nicht europäischem Standard entspricht und Flüge oft ausfallen oder zu unvorherge- sehenen Zwischenlandungen in Angola zum Auftanken führen.
In den Großstädten sollte aufgrund der starken Kriminalität nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten photokopiert werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Grundsätzlich ist eine Sondergenehmigung für das Photographieren erforderlich. Das Photographieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung sollte jedenfalls unterlassen werden.
Wegen der rasant steigenden AIDS-Rate wird vor ungeschützten sexuellen Kontakten dringend abgeraten.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheits- lage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen:
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche, Dienst- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Honorargeneralkonsulat der Republik Kongo; Rathausstraße 15/1, 1010 Wien, Tel: (+43/ 1) 404 41 – 300, Fax: (+43/ 1) 404 41 – 400, E-Mail: konsulat(at)republikkongo.at
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mind. 6 Monate bei der Einreise.
- Miteintragung von Kindern: bis zum 12. Lebensjahr
- Cremefarbiger Notpass: keine Angaben
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (jedoch Deklarationspflicht). Es empfiehlt sich die Mitnahme von € oder US Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 25.000 Francs Congo, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Tropisches, feucht-heißes Klima mit Regenzeit von Oktober bis April.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Impfungen
Bei der Einreise ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutz- programm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) weiters eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und eitrige Gehirnhautentzündung für alle Reisenden, für Individualtouristen und Camper zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe wird angeraten.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapo- theke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Die Straßen sind in teils schlechtem Zustand und vor allem in der Regenzeit schwer befahrbar. Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie eventuell ein Carnet de Passage mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Es existieren keinerlei Gesetze, die sich mit Homosexualität befassen. Allerdings herrscht im Land ein diesbezüglich sehr feindliches gesellschaftliches Klima vor, weshalb es ratsam erscheint, sich mit seiner sexuellen Orientierung nicht zu exponieren. Offen gezeigte Homosexualität kann auch zu willkürlichen Verhaftungen wegen sittenwidrigem Verhalten führen. Das Außenministerium weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
