Kongo Demokratische Republik (de)
- Hauptstadt:
- Kinshasa 
- Int. Kennzeichen:
- CD 
- Sprache
- Französisch, Chiluba, Kikongo, Lingala, Kisuaheli u.a. 
- Währung:
- 1Franc Congo = 100 Centimes 
- Information zur Zeitdifferenz:
- MEZ (in Kinshasa und in den Regionen Bas-Zaire, Bandundu und Equateur); in allen übrigen Landesteilen MEZ +1 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Steckerformen nicht einheitlich 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 20.07.2010
Sicherheit
Reisewarnung! (seit 04.06.2004)
Vor Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird gewarnt.
In Not geratenen Österreichern kann, solange sie sich während einer aufrechten Reisewarnung auf dem Staatsgebiet der Demokratischen Republik Kongo befinden, wenn überhaupt, nur in sehr einge- schränktem Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden.
Die Sicherheitslage bleibt im ganzen Land äußerst gespannt. Besonders kritisch ist die Situation in den östlichen Landesteilen (Kivu-Provinzen) und in der Provinz Equateur, wo es regelmäßig zu Kämpfen zwischen Regierungstruppen und diversen Milizen kommt. Auch in anderen Regionen kann es jederzeit zu Demonstrationen, gewalttätigen Ausschreitungen und unter Umständen auch bewaffneten Zu- sammenstößen kommen.
Ausländer, welche in die Minengebiete reisen wollen, brauchen ein „sauf conduit“ des Gouvernorat in Lubumbashi. Vor Reisen in das Landesinnere wird jedoch abgeraten. Sollten dennoch Reisen in das Landesinnere aufgrund beruflicher Tätigkeiten unaufschiebbar sein, wird empfohlen, das österreichi- sche Generalkonsulat in Kinshasa (Tel. +243 998180163 oder +243-818840212) zu kontaktieren und sich über die aktuelle Sicherheitslage vor Ort zu informieren.
Das Fotografieren von Flughäfen, militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung, Strassen und öffentlichen Plätzen, besonders entlang des Flusses Kongo in Kinshasa (Staats- grenze) ist verboten. Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit sehr hohem Sicherheitsrisiko begibt, muss sich der Gefährdung bewusst sein. Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese auch während des Aufenthaltes regelmäßig zu über- prüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche, Dienst- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: nach telefonischer Terminvereinbarung beim Honorargeneralkonsulat der Demokratischen Republik Kongo; Neusiedlerstraße 52, 2340 Mödling, Tel:/Fax (+43 / (0) 2236) 892 172, E-Mail: rdc.konsulat(at)aon.at
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mind. 6 Monate bei der Einreise und sollte keine Visa oder Ein-/Ausreise- stempel Ugandas, Ruandas und Burundis enthalten.
- Miteintragung von Kindern: keine Angaben
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar oder Euro. Kreditkarten können in führenden Hotels, bei Fluggesellschaften und größeren Supermärkten in Kinshasa ver- wendet werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250g Tabak sowie 1 Flasche Alkohol). Die Einfuhr von Kassettenrecordern, Radios und Geschenken unterliegt dem Zoll; die Einfuhr eines Laptops oder einer Kamera zum persönlichen Gebrauch ist frei.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt. Die Ausfuhr von polierten Elfenbeingegenständen ist nur nach Entrichtung des Ausfuhrzolls gestattet.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Das Klima ist tropisch feucht und heiß ohne Jahreszeiten im eigentlichen Sinn. Es gibt nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die kühleren Monate sind Juni, Juli und August, die Regen- perioden dauern von März bis Mai bzw. Oktober bis Januar.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr und ent- sprechenden Sonnenschutz zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem westeuropäischen Standard. Spitalspflege wäre möglichst zu meiden. Die Zahl der HIV-infizierten Personen ist sehr hoch, Vorsichtsmaßnahmen werden daher dringend empfohlen.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit in der Region zu Fällen der EBOLA Infektion gekommen ist.
Impfungen
Bei der Einreise ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutz- programm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) weiters eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und eitrige Gehirnhautentzündung, für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten zusätzlich gegen Tollwut. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird angeraten.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz (die private Fluglinie Hewa Bora steht auf der schwarzen Liste der EU). Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie eventuell ein Carnet de Passage mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss abge- schlossen werden. Die Hauptstraßen sind teilweise in schlechtem Zustand. Auf die erhöhte Gefahr im Straßenverkehr durch die schlechten Verkehrsbedingungen, unzureichende Beschilderung, teilweise desolaten Straßenzustand sowie mangelnde Fahrdisziplin und technische Unzulänglichkeiten vieler Verkehrsteilnehmer wird hingewiesen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten generell unter- lassen werden. Autofahrer haben auf die Sirenen der Begleitfahrzeuge des Präsidenten zu achten und sofern möglich, ihr Fahrzeug rasch an den Straßenrand zu fahren. Mit Unterbrechungen und Verzöge- rungen (ohne Vorankündigung) des Fährverkehrs zwischen Kinshasa und Brazzaville muss gerechnet werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Es existieren keinerlei Gesetze, die sich mit Homosexualität befassen. Allerdings herrscht im Land ein diesbezüglich sehr feindliches gesellschaftliches Klima vor, weshalb es ratsam erscheint, sich mit seiner sexuellen Orientierung nicht zu exponieren.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Voll- ständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
