Kolumbien (de)
- Hauptstadt:
- Bogotá 
- Int. Kennzeichen:
- CO 
- Sprache
- Spanisch, Englisch (San Andres und Providencia) 
- Gängige Fremdsprachen:
- am ehesten Englisch 
- Währung:
- 1 kolumbianischer Peso (col$) = 100 Centavos 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -6 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -7 h 
- Elektrischer Strom:
- 110 Volt, 50 Hertz, flachpolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 21.07.2010
Sicherheit
PARTIELLE REISEWARNUNG!
Die Sicherheitslage stellt sich von Region zu Region sehr unter schiedlich dar und ändert sich auch immer wieder. Es ist sehr schwierig allgemeine, für einen längeren Zeitraum gültige Aussagen zu treffen.
Vor Reisen in den Nordosten des Landes (Norte de Santander, Arauca), in den Südosten (Nariño, Putumayo, Caqueta, Guaviare), in den Chocó sowie in Teile der Departements Antioquia, Bolivar, Cesar, Cordoba, Huila, Meta, Sucre, Tolima, Valle del Cauca und Cauca, vor allem bei Überland- fahrten, wird wegen Entführungsgefahr durch die Guerilla gewarnt. Vor einem Besuch der „Ciudad Perdida“ (Verlorene Stadt) in der Sierra Nevada (Nähe von Santa Marta) wird ebenfalls aus ge-
nanntem Grund gewarnt.
Obwohl sich die Sicherheitssituation in den letzten Jahren, insbesondere in den größeren Städten, gebessert hat sind die Kriminalitätsrate und das Gewaltniveau im internationalen Vergleich immer noch hoch. So besteht unter anderem die Gefahr von Entführungen.
Bestimmte Viertel größerer Städte sollten unbedingt gemieden werden. In Cali und Medellin sind die Gewalttaten im Jahr 2009 gestiegen. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten und insbesondere im Zentrum von Bogotá (Candelaria) ist es nicht ratsam, in den Nachtstunden allein unterwegs zu sein. Taxis sollten generell nicht von der Strasse angehalten werden, sondern über entsprechende Taxidienste mit Bekanntgabe der Kennzeichennummer bestellt werden. Es kommt auch zu gezielten Anschlägen auf öffentliche und kommerzielle Einrichtungen seitens illegaler bewaffneter Gruppen, insbesondere der FARC.
Der Besitz von Drogen - auch in geringen Mengen zum persönlichen Bedarf - wird in Kolumbien streng bestraft. Wer wegen Drogenbesitzes verhaftet wird, muss mit hohen Gefängnisstrafen unter schwierigen Haftbedingungen rechnen. Gelegentlich werden Touristen als unwissende "Drogenschmuggler" einge- setzt. Nehmen Sie daher kein Gepäck für Fremde mit, kontrollieren Sie ab und zu den Inhalt ihres eigenen. Sollte die Polizei den Inhalt ihres Gepäcks kontrollieren, achten Sie darauf, dass ein unab- hängiger Zeuge dabei ist.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begibt, muss sich der Gefährdung bewusst sein. Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese auch während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Da am 20. Juni 2010 Präsidentenwahlen stattgefunden haben und am 07. August 2010 der neue Präsident angelobt wird, ist für den Zeitraum davor und auch danach mit vermehrten Aktivitäten durch die Guerilla zu rechnen.
Einreise
- Visumspflicht: Nein, für Gewöhnliche Reisepässe ausschließlich zu touristischen Zwecken (Aufenthalt im Land je nach Festlegung durch die kolumbianischen Behörden bei der Einreise bis zu längstens 180 Tage (pro Kalenderjahr!))
Für Aufenthalte aus anderen als touristischen Gründen (z.B. für Dreharbeiten, Studium, NGO-Aktivitäten, Eheschließung etc.) ist im Regelfall vor Antritt der Reise die Einholung eines Visums erforderlich
Ja für Dienst- und Diplomatenpässe - Visum erhältlich: Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kolumbien in 1010 Wien, Stadiongasse 6-8, Tel.: 408 41 32 od. 405 71 46, Fax: 408 83 03, E-Mail: consulado.viena(at)aon.at
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mind. 6 Monate bei der Einreise und noch mindestens drei freie Seiten
- Miteintragung von Kindern: bis zum 12. Lebensjahr
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Sonstiges: Bei der Einreise wird die Länge des Aufenthaltes von den kolumbianischen Behörden bestimmt und im Reispass vermerkt. Die bei Einreise gewährte Aufenthaltserlaubnis sollte für EU-Bürger 90 Tage sein. In seltenen Fällen entspricht die genehmigte Aufenthaltser- laubnis („Permiso de ingreso“ aufgrund des „decreto 4000“) aber nicht der gewünschten Aufent- haltsdauer gemäß Rückflugticket, sodass bei der kolumbianischen Behörde ("DAS") die Aufenthaltsdauer gebührenpflichtig verlängert werden muss. Dieser Antrag ist mit Zeitaufwand und Kosten je nach Aufenthaltsdauer verbunden. Zusätzlich werden Fingerabdrücke abgenommen. Wer die Aufenthaltsdauer ohne vorherige Genehmigung überschreitet, muss mit empfindlichen Geldstrafen der Behörden rechnen, in bestimmten Fällen kann auch eine Haftstrafe verhängt werden.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung unter USD 10.000,--. Beträge darüber sind im Bankwege oder über andere lizenzierte Firmen für Geldtransfers zu überweisen. EURO können bei Wechselstuben in Landeswährung umgetauscht werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Travellerschecks oder Kreditkarten (zu empfehlen sind Visa und Mastercard). Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Pflanzen und tierischen Lebensmitteln ist verboten.
Ausfuhr
Gleiche Bestimmungen zu Geldbeträgen wie bei Einfuhr. Die Ausfuhr von Antiquitäten und Wildtieren ist verboten.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Je nach Höhenlage ist das Klima tropisch-feucht bis gemäßigt-kühl, es gibt keine durch Temperatur- schwankungen ausgeprägten Jahreszeiten. Die Küstengebiete, die großen Flusstäler, das Amazonas- gebiet sowie die Tiefebenen des Ostens gehören zur tropisch-feuchten Klimazone (ungefähr von 800 bis 1000m Seehöhe), darüber ist das Klima gemäßigt bis kühl. Im Hochland kann die Temperatur nachts bis zum Nullpunkt sinken.
Ratschläge
In den tropischen Gebieten sowie im Hochland (Bogotá auf 2600m) sollten vor allem in der Einge- wöhnungsphase größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Die Lage in den öffentlichen Krankenhäusern entspricht sowohl vom Hygienestandard als auch von der Ausrüstung her nicht dem europäischen Standard. Die Privatkliniken - vor allem in den Großstädten - weisen internationalen Standard auf. Die Versorgung mit Medikamenten ist allgemein ausgezeichnet. Apotheken in den Städten sind in ausreichender Zahl vorhanden. Prekär ist die Lage in Kleinstädten und auf dem Land.
Impfungen
Eine Gelbfieberimpfung ist für die tiefer gelegenen Gebiete wie die Atlantikküste, Magdalena Medio, das Amazonasgebiet, die Departements Caquetá, Huila, Putumayo sowie den Chocó verpflichtend vorge- schrieben.
Es empfiehlt sich ein Basisschutzprogramm (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus) sowie Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe sollte für die nieder gelegenen Regionen, wie die Pazifikküste, in Erwägung gezogen werden. Detaillierte Auskünfte können beim Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) eingeholt werden.
Bei Weiterreise in ein anderes lateinamerikanisches Land sollten zuvor Auskünfte über dort verlangte Schutzimpfungen eingeholt werden. Etliche Länder (z.B. Costa Rica) verlangen für aus Kolumbien einreisende Touristen die Gelbfieberimpfung, obwohl diese bei einer direkten Einreise aus Europa nicht erforderlich ist.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten. Bei Straßenverkauf von Getränken sollte darauf geachtet werden, dass diese erst unmittelbar vor Konsumierung geöffnet werden. Leitungswasser sollte nur abgekocht getrunken werden, Trinkwasser ist in allen Geschäften erhältlich. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: dichtes Inlandsflugnetz und Autobusverbindungen. Von der Benutzung von PKWs für weitere Überlandreisen wird aufgrund des unzureichenden Straßenzustandes sowie des Sicherheitsrisikos abgeraten. Auch bei der Benutzung von Überlandbussen kann es zu sicherheitsbedingten Problemen kommen. Als sicherstes Verkehrsmittel ist jedenfalls das Flugzeug anzusehen. Bogota verfügt mit dem Schnellbusnetz "Transmilenio" über ein neues, relativ sicheres Transportmittel. Taxis sollten in Großstädten nur telephonisch bestellt und nicht von der Strasse her angehalten werden.
Laut Informationen des kolumbianischen Verkehrs- und Transportministeriums gilt für Touristen der ausländische (österreichische) Führerschein so lange, wie die Aufenthaltserlaubnis (Touristen können sich sichtvermerksfrei bis zu 180 Tage in Kolumbien aufhalten; der konkrete Aufenthalt bemisst sich nach dem Datumsvermerk, den die Behörde bei der Einreise im Pass anbringt) gilt.
Personen, die einen längeren oder ständigen Aufenthalt geplant haben, sollten den österreichischen Führerschein in Kolumbien anerkennen lassen. Die Informationen hierzu befinden sich bei „Servicios Especializados de Tránsito y Transporte“.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Es bestehen keine Strafgesetze gegen homosexuelle Handlungen. Das Schutzalter für weibliche/ männliche Jugendliche liegt bei 14 Jahren. Generell ist Homosexualität in Kolumbien gesellschaftlich anerkannt. Allerdings kann sie in manchen ländlichen Gegenden auf geringe Akzeptanz stoßen. Das Zusammenleben unverheirateter heterosexueller Paare gestaltet sich in Kolumbien problemlos. Das Außenministerium weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
In Not geratenen Österreichern kann unter Umständen, solange sie sich während der aufrechten partiellen Reisewarnung für die oben ausgewiesenen Regionen in diesen aufhalten, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden.
