Kirgisistan (de)
- Hauptstadt:
- Bischkek 
- Int. Kennzeichen:
- KG 
- Sprache
- Kirgisisch, Russisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch 
- Währung:
- 1 Kirgisistan-Som (KS) = 100 Tyin 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +4 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +4 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Zwischenstecker erforderlich 
Besondere Hinweise
Letzte Änderung: 21.07.2010
Partielle Reisewarnung!
Vor Reisen in den Süden von Kigisistan - vor allem in die Gebiete Osch und Dshalalabad - wird gewarnt.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das übrige Kirgisistan wird bis auf Weiteres abgeraten! Allgemein wird auf die hohe Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Die Sicherheitslage in Kirgisistan hat sich seit dem 14.06. wieder etwas beruhigt, muss allerdings im Süden nach wie vor als sehr instabil bezeichnet werden. Aufgrund blutiger Auseinandersetzungen seit dem 10.06. starben ca. 170 Menschen, mehr als 1700 wurden zum Teil schwer verletzt. Über die südlichen Gebiete Kirgisistans (Osch und Dschalalabad, den Zentren der Auseinandersetzungen) wurde der Ausnahmezustand verhängt.
Auch für die Städte Uzgen, Kara-Suu und Aravan gilt weiterhin - vorerst bis 20. Juni 2010 - der Ausnahmezustand.
Es ist derzeit nicht absehbar, ob Aussenstehende den Weg zur Legitimierung der interimistischen Regierung des Landes weiterhin durch gewaltsame Aktionen zu stören versuchen werden. Folgende Termine sind hiebei von Relevanz: Referendum über einen Verfassungsentwurf am 27.06.2010, Parlamentswahlen am 10.10.2010 und Präsidentenwahlen im Oktober 2011.
Nach seiner Ausreise am 15.04.2010 und der Rücktrittserklärung von Präsident Kurmanbek Bakiew hatte sich die politische Situation in Kirgisistan zunächst entspannt.
Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Gegnern der Regierung und den Sicherheitskräften waren am 07.04.2010 mindestens 85 Menschen getötet und über 1500 verletzt worden. In den Nächten zum 08.04.2010 und 09.04.2010 war es zu umfangreichen Plünderungen und Akten der Zerstörungswut gekommen.
Es wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage informiert zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unterwegs zu sein.
Die Situation an den Grenzübergängen kann sich jeweils kurzfristig ändern. Die aktuell vorliegenden Informationen lauten: (ohne Gewähr)
Grenzübergänge nach Kasachstan (Akdshol, Tschaldawar, Aktilek, Tschonkapka, Karkyra): geöffnet
Eisenbahngrenzübergang nach Kasachstan (Kaindy) geöffnet
Grenzübergänge nach China (Irkeschtam, Torugart): geschlossen
Grenzübergänge nach Usbekistan (Dostuk) geschlossen
Grenzübergänge nach Tadschikistan (Kysylbel): geöffnet
Flughäfen Manas (Bischkek) und Osch: geöffnet
Österreicherinnen und Österreichern, die sich derzeit in Kirgisistan aufhalten oder nach Kirgisistan reisen wollen, wird empfohlen, sich mit der Österreichischen Botschaft Astana (Kasachstan) in Ver- bindung zu setzen (astana-ob(at)bmeia.gv.at; (+7/7172) 97 78 69).
Sicherheit
Die innenpolitische und soziale Lage ist angespannt. Demonstrationen und Protestaktionen, auch mit Gewaltanwendung, sind insbesondere in der Hauptstadt Bischkek möglich. Es wird dringend geraten, sich von Menschenansammlungen und besonders politischen Kundgebungen fernzuhalten. Reisende müssen in diesem Zusammenhang in Bischkek und anderen großen Städten gegebenenfalls auch mit gewaltsamen Aktionen rechnen. Weiters kann aufgrund von Aufmärschen und Straßensperren die Zu- fahrt zum Flughafen und in andere Teile der Hauptstadt überraschend erschwert bzw. gänzlich blockiert werden. Reisende sollten sich daher in Bischkek und anderen größeren Städten auf Behinderungen einstellen. Vor Reisen nach Kirgisistan sollten aktuelle Informationen über die Lageentwicklung eingeholt werden.
Hohes Sicherheitsrisiko
Wegen der angespannten sozio-ökonomischen Lage wird bei Reisen in den Süden Kirgisistans (süd- lich und westlich der Stadt Osch, südwestlicher Teil des Gebietes Osch, das Gebiet Batken, Ferghana Tal und die Gegend um den bei BergsteigerInnen populären Pik Lenin sowie nach Dschalalabad) zu erhöhter Vorsicht geraten. Von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Usbekistan und Tadschiki- stan wird abgeraten. In der Vergangenheit kam es auch immer wieder zu terroristischen Aktivitäten. Die tadschikisch-usbekische Grenze ist stellenweise vermint. Usbekische Grenztruppen haben wiederholt von der Schusswaffe Gebrauch gemacht.
Darüber hinaus wird landesweit aufgrund der ständig steigenden Kriminalität nach Einbruch der Dunkelheit zu besonderer Vorsicht geraten. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Auf den - aus Energiespargründen - größtenteils unbeleuchteten Straßen und Gehsteigen fehlen häufig die Kanaldeckel, was immer wieder zu Unfällen (Achsbruch, Sturz in einen Kanalschacht, etc.) führt.
Reisende sollten nur wenig Bargeld und keine Wertgegenstände, wie Schmuck und teure Uhren, mit- nehmen, Dokumente sollten fotokopiert werden. Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
In Not geratenen Österreichern kann, falls sie sich in Gebieten mit erhöhtem Sicherheitsrisiko aufhalten, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheits- lage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regel- mäßig zu überprüfen.
Einreise
Reisende benötigen ein Visum, das bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss. Der Reisepass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.
Aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens zwischen Kasachstan und Kirgisistan können österreichische Staatsbürger in die kirgisischen Gebiete Issykkul, Talas und Schu mit von Kasachstan ausgestellten Touristenvisa reisen, sowie mit den von Kirgisistan ausgestellten Touristenvisa in die kasachstanischen Gebiete Almaty und Dschambyl (Information des Außenministeriums der Republik Kasachstan vom Mai 2009).
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Euro werden akzeptiert, es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar in bar (nach 1989 gedruckt!). Für kleinere Euro- oder Dollar-Scheine (alles unter 50 EURO oder 50 USD) gibt es in den zahlreichen Wechselstuben einen schlechteren Wechselkurs. In den Banken wird für alle EURO- und Dollar-Scheine ein einheitlicher Wechselkurs bezahlt.
Travellerschecks werden praktisch nicht akzeptiert, Kreditkarten in westlichen Einrichtungen (Hotels, Reisebüros). Es gibt mittlerweile viele Bankomaten in Bischkek, was die Versorgung mit Bargeld wesentlich erleichtert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch 1000 Zigaretten oder 1000 Gramm Tabak sowie 1 1/2 Liter Alkohol und 2 Liter Wein). Wertvollere Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von unverpackten Lebensmitteln ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum deklarierten Betrag erlaubt. Das Reisegepäck muss vollständig wiederausgeführt werden. Die Ausfuhr von Antiqui- täten, Jagdtrophäen und Kunstgegenständen ist nur mit einer Genehmigung erlaubt. Edelmetalle sowie Pelze dürfen nicht ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Strenges trockenes Kontinentalklima mit erheblichen Temperaturschwankungen. Im Herbst und Frühjahr sehr wechselhaftes Wetter.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Der südliche Landesteil ist im Sommer sehr heiß und im Winter milder als der Norden.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur die regelmäßig benötigten Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen sowie Einwegspritzen und Verbandsmaterial beinhaltet, wird dringend empfohlen.
In Südkirgisistan (Aksy Rayon, Jalal-Abad Oblast) wurde das Auftreten von mehreren Milzbrand-Fällen berichtet.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/ Polio, Hepatitis A und B, Typhus, Cholera), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) jedoch eine vorbeugende Impfung für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten gegen Tollwut. Malariaprophylaxe wird bei Reisen in den Süden Kirgisistans empfohlen. In den letzten Jahren sind vereinzelt Fälle von Milzbrand aufgetreten.
Vorsicht
Da sich 75% des Landes über 2000m Seehöhe befinden, ist für höhenempfindliche Personen be- sondere Vorsicht geboten. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen, ebenso die Mitnahme von Einwegspritzen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzver- sicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Auf die erhöhte Gefahr im Straßenverkehr durch die schlechten Verkehrsbedingungen, unzureichende Beschilderung, den besonders im Winter desolaten Straßenzustand, sowie mangelnde Fahrdisziplin vieler Verkehrsteilnehmer und technische Unzuläng- lichkeiten wird hingewiesen. Überlandfahrten sollten nach Einbruch der Dunkelheit generell unterlassen werden. Vor der Nutzung privater Taxis wird wegen der Gefahr von Raubüberfällen gewarnt. Es sollten ausschließlich offizielle Taxis, die auf dem Dach und seitlich als solche gekennzeichnet sind, benutzt werden.
Im Inlands- sowie im grenzüberschreitenden Flug-, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Ver- spätungen. Die Einhaltung europäischer (Sicherheits-)Standards ist nicht gegeben, weswegen sämtliche kirgisischen Fluglinien auf der schwarzen Liste der EU stehen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Als Bürger eines EU-Staates können sich Österreicher in Notfällen an die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten wenden (vor Ort in Bischkek die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland): Uliza Rasakowa 28, 720040 Bischkek, Tel.: +996 – 312 – 66 66 24; 905000 und 905013 (Visastelle); Fax: +966 – 312 – 66 66 30; Email: gerembi(at)elcat.kg; Internet: bischkek.diplo.de
Homosexualität ist in Kirgisistan 1998 straffrei gestellt worden. Sexuelle Handlungen sind in der Öffentlichkeit speziell außerhalb der Hauptstadt unerwünscht.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden über- nimmt.
