Katar (de)
- Hauptstadt:
- Doha 
- Int. Kennzeichen:
- QA 
- Sprache
- Arabisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Qatar Riyal = 100 Dirham 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +2 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h 
- Elektrischer Strom:
- 240 Volt/50 Hertz, dreipolige britische Stecker (Zwischenstecker erforderlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 21.07.2010
Sicherheit
Aufgrund der aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten können Anschläge und Übergriffe auf Aus- länder auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere könnten Orte wie Supermärkte, Restaurants oder Hotels sowie Großveranstaltungen von Terroristen als medienwirksame Ziele aus- gewählt werden.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung sollte vermieden werden. Vorsicht ist beim Fotografieren von Menschen, insbesondere Frauen, angezeigt. Rücksicht- nahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist zu empfehlen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche, Dienst,- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Laut Mitteilung der zuständigen katarischen Behörden soll die bisherige katarische Regelung (Visumerteilung am Flughafen Katar für österreichische Reisepässe) per 1. Mai 2010 von Katar aufgegeben werden. Reisende haben nach diesem Zeitpunkt das nötige Visum rechtzeitig vor der Einreise nach Katar bei der zuständigen katarischen Botschaft zu bean- tragen. Allerdings wurden laut Pressemeldungen einige Staaten, darunter auch Österreich, von dieser geplanten Verschärfung vorläufig wieder ausgenommen. Da es sich hierbei aber aus- schließlich um Pressemeldungen handelt, und von den katarischen Behörden bislang keine offizielle Bestätigung der von Pressemeldungen verkündeten geplanten Ausnahme für öster- reichische Passinhaber erhältlich war, wird weiterhin geraten, rechtzeitig vor der Einreise mit der örtlich zuständigen katarischen Vertretungsbehörde Kontakt aufzunehmen und unter Angabe des genauen Reisetermins nachzufragen, ob das Visum vorab beantragt werden muss.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mind. 6 Monate bei der Einreise
- Miteintragung von Kindern: bis zum 12. Lebensjahr
- Cremefarbiger Notpass: wird nicht akzeptiert
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Ist die Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigt, wird für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis unter anderem ein beglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis aus Österreich benötigt, auch alle anderen verlangten Dokumente müssen beglaubigt sein.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar oder EURO in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkohol ist streng verboten. Alkoholische Getränke sind in speziellen Geschäften und einigen Hotels erhältlich. Übermäßiger Zuspruch sollte vermieden werden.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Extrem heißes und feuchtes Klima in den Sommermonaten (Juni bis September). Die Luftfeuchtigkeit beträgt über 90%. Von Dezember bis März milder Winter.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) jedoch für Individualtouristen und Camper eine vorbeugende Impfung gegen Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig.
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentrans- portflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: In erster Linie Taxis und Mietwagen. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind wegen ihrer Unzuverlässigkeit nicht zu empfehlen.
Bei kurzfristigen Aufenthalten wird von manchen Mietwagenfirmen der Vorweis eines internationalen Führerscheins, der in Österreich gelöst werden muss, verlangt, manche Hotels wieder erledigen dies im Rahmen der Hotelbuchung; hier ist somit keine einheitliche Vorgangsweise erkennbar. Das Mit- führen eines internationalen Führerscheins erscheint jedenfalls ratsam.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
In Katar sind außereheliche heterosexuelle Handlungen sowie homosexuelle Handlungen strafrechtlich verboten.
Bei anhängigen Gerichtsverfahren (auch privatrechtlicher Natur) oder Strafverfahren kann eine Ausreise- sperre verhängt werden, die in der Regel so lange andauert, bis das Verfahren oder der Rechtsstreit beigelegt ist.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Voll- ständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Vertretung des Staates Qatar:
(27-29 Avenue du Bouchet, 1209 Genf, Tel.: (+41 / 22) 798 85 00 – 01; Fax: (+41 / 22) 791 04 85
Vertretung von Qatar in Wien:
Währinger Straße 2-4/24-25, 1090 Wien, Tel.: 01/ 310 49 50; Fax: 01/ 319 08 97
